Sachbeschädigung/Vandalismus

25. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
JVRD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung/Vandalismus

Sehr geehrte Rechtsverständige,

Gestern auf dem Nachhauseweg haben ein Freund und ich (18&19 Jahre alt) im stark alkoholisierten Zustand etwas sehr Dummes getan, worauf wir auch nicht grade stolz sind.

Folgendes ist passiert:
Auf dem Weg nach Hause haben wir Teile einer Baustelle, ein (rotweiß-gestreiftes) Schild, sowie einen Zaun, mit dem die Baustelle gesichert war im nah gelegenen Fluss versenkt. Dabei wurden wir beobachtet und ein Anwohner hat die Polizei gerufen. Am Tatort angekommen haben sie uns ertappt, wie wir grade das nächste Schild in den Fluss werfen wollten. Sie haben dann unsere Personalien aufgenommen, während wir uns dann bemüht haben die Baustelle so gut wie nur möglich wiederherzustellen. Sie wiesen uns darauf hin, dass wir mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung zu rechnen hätten, sollte der Baustellenbetreiber das Fehlen einiger Teile der Polizei melden.

Nachdem die Ordnungshüter dann abgezogen waren, haben wir uns dann daran gemacht die Baustelle mithilfe einiger Teile, die nicht im Fluss gelandetet sind in ihren Ursprungszustand zurückzuversetzen. Leider wurde dies von einem der Anwohner wohl so gewertet, dass wir noch mehr Teile in den Fluss geworfen haben - Also rückte wieder die Polizei an.
Wir gaben natürlich wahrheitsgemäß an, die Baustelle lediglich wiederaufgebaut zu haben, worauf Sie ungläubig erst einmal ihren Zeugen befragen mussten. Weiterhin wurde natürlich versucht aus uns ein Geständnis herauszubekommen. Eingeschüchtert von dieser Übermacht staatlicher Autorität, haben wir es dann gerade noch geschafft die Aussage zu verweigern. Die Polizisten haben uns dann einen Platzverweis ausgesprochen und gedroht uns mitzunehmen sobald Sie uns nochmal dort auftreffen würden, sodass uns leider keine Möglichkeit blieb das Schild oder Gitter aus dem Fluss zu bergen.

Genug der langen Rede; Ich hoffe ich habe den Fall nicht zu ausführlich beschrieben. Nun zu meinen Fragen:

- Welchen Tatbestand erfüllt das Ganze überhaupt?

Niemand hat wohl wirklich so genau gesehen, was wir in den Fluss geworfen haben also:

- Führt so ein Baustellenbetreiber wohl Bestandslisten und meldet Abweichungen der Polizei?

und

- Wie sollen wir uns im Falle einer (durchaus wahrscheinlichen?) Vorladung der Polizei verhalten?

Unsere finanzielle Ausstattung beträgt quasi null.

- Wird das ganze wohl in einem Gerichtsverfahren enden? Können wir diesem irgendwie entgehen? (z.B. eine schriftliche Stellungnahme einreichen?)

Wenn ihr eine dieser vielen Fragen beantworten könnt, oder uns einen anderweitigen Ratschlag geben könnt - über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß,
JVRD

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

1. Es könnte euch Hausfriedensbruch und eventuell Sachbeschädigung vorgeworfen werden, sofern die schilder nicht mehr aus dem Fluss zu bergen sind.

Beides sind Antragsdelikte, das heißt Sie werden nur auf Antrag verfolgt.
Sollte der Baustellenbesitzer Anzeige stellen, wird das Verfahren evt. gegen Arbeitsstunden ect. eingestellt, oder Ihr bekommt gar keine Strafe und das Verfahren wird einfach so eingestellt.

2. Wie betrunken wart Ihr denn, hat man den Alkoholwert gemessen, wenn ja was kam dabei raus, wenn nein, hattet Ihr mindestens 3 Promille drin und könnt euch an nichts erinnern; ab da ist man nämlich schuldunfähig, zumindest bei so leichten Delikten.

3. Man kann natürlich übers Internet kein Urteil vorhersagen, aber erstmal weiß man ja noch gar nicht ob euer Verhalten strafbar war, und wennja, wirs mit ziemlicher Sicherheit eingestellt. Also ich glaube kaum dass euch da was erwartet. Schon gar kein Gerichtsverfahren, wenn ein Strafbefehl aber auch eher unwahrscheinlich.

4. Ich würde hier wenn eine vorlaung er Polizei kommt hingehen und es genau so sagen, wie Ihr es hier geschrieben habt.
Normalerweise folgt man einer Einladung zur Polizei ja nciht, aber wenn es darum geht ob eingestellt wir oder nicht, könnte man schon hingehen sich entschuldigen, betonen dass man sogar noch den Originalzustand herstelen wollte und das wars.

5. Und wieder eine Straftat das durch Alkohl geschehen ist, die harmlose harte Droge =)
ich weise nur ganz gerne darauf hin...

Gruss




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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Hi,

Korrektur: Ein Strafbefehl ist recht unwahrscheinlich, weil dieser im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen ist.
Was die Alkoholisierung von drei Promille und mehr anbelangt, so führt sie zwar zur Schuldunfähigkeit, aber nicht zur Straffreiheit - dann gibt es nämlich den Vollrauschparagraph, d.h., man wird nicht für die Straftat, sondern den Vollrausch bestraft (am besten mal im Orginal lesen: § 323a StGB ).

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JVRD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Johnny112 und mümmel für eure schnelle Antwort!

Hausfriedenbruch? Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass es sich um eine Baustelle an einer Straße handelt, es fehlte also ein Stück Straßenbelag und diese Stelle war mit den Gittern und Schildern gesichert. Nunja, wir waren alkoholisiert und haben dies auch angegeben - Interesse an einem Alkoholtest bestand offenbar keins. Wir sind auch ziemlich ruhig geblieben. Wir überlegen ob wir da heute nochmal vorbeifahren um evtl. noch ein Schild wieder aufzustellen. Weiß jemand wie lange dieser Platzverweis Gültigkeit hat?

Über alternative Meinungen zu unserer Tat würden wir uns immer noch sehr freuen!


Mit freundlichem Gruß,
JVRD

P.S.: Sch.... Alkohol! :augenroll:

-- Editiert von JVRD am 25.08.2007 14:34:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

@Mümmel
Die beiden sind aber 18 und 19, daher bin ich grundsätzlich erstmal von Erachsenenstrafrecht ausgegangen.
Wie nachher das Urteil der Jugendgerichtshilfe ausfallen würde, weiß man ja noch nicht.

Zum Vollrausch:

Nunja, das ist mir schon bekannt, aber wenn auf eine Stratat die so schon höchstwahrscheinlich keine Konsequenzen hat, auch noch der Vollrauschparagraph Anwensdung finedet, wie wahrscheinlich ist es, dass dann noch irgendeine Strafverfolgung stattfindet, das dachte ich mir jetzt dabei.

Wie ist das eigentlich hier, wenn die beiden alle Schilder ect. noch heile zurückholen können, wäre das Verhalten meines Erachtens gar nicht strafbar gewesen oder? Ich wüsste nicht nach welchem Paragraphen.

Gruss

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