Hallo
im Mai wurde mein digitaler camcorder auf einer feier mutwillig beschädigt. die täterin ging auf mich los, brach das display der kamera ab und sagte "ich mach noch viel mehr kaputt als nur deine kamera". hab daraufhin strafanzeige egstellt. Heute habe ich ewinen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen:
"(..) das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte habe ich gem. §170 Abs. 2 StPO
eingestellt, weil ich ihr eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen kann.
Die Beschuldigte hat sich eingelassen, sie habe nicht gefilmt werden wollen und deshalb den Camcorder wegschieben wollen. Dabei hat sie offenbar -fahrlässig- den Camcorder beschädigt. Sie hat dazu auch angegeben, dass dies von ihr nicht beabsichtigt war. (..)"
Ich habe weder einen Anhörungsbogen zu der Sache bekommen, noch wurde ich zur Polizei vorgeladen um eine Aussage zu machen. Was mich daran so aufregt ist, dass die Beschuldigte einfach sagt "oh hoppla unfall" und es passiert nichts. Während sie meine Kamera kaputtgemacht hat, lief die Kamera das heisst ich habe auf Video wie sie auf die Kamera zugeht mit dem GEÄUSSERTEN ziel die Kamera zu zerstören. in meinen Augen ist das alles andere als "fahrlässig begangene Sachbeschädigung".
Kann man da was machen!?
Sachbeschädigung/verfahren eingestellt ohne anhörung des geschädigten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du hast doch eine Anzeige bei der Polizei gemacht, oder? Dort hast du doch den Sachverhalt erzählt und dann auch unterschrieben. Das ist deine Aussage. Warum hast du den Film denn nicht abgegeben? Wenn du Geld für die Kamera haben möchtest, kannst du privat klagen.
Gruß
Brenda
Dir wird ja nun Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben. Du kannst gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen und dabei allfällige Beweismittel vorlegen.
Wolfgang
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Beides Richtig ! Ich fasse nochmal zusammen:
Du hast eine Anzeige erstattet - somit eine Aussage gemacht. Einen Anhörungsbogen bekommt man eh nicht als Zeuge.
Du hast dann die Möglichkeit Beschwerde gem. § 172 StPO
gegen die Einstellung zu führen, was zur Folge hätte, daß die Sache wohl auf den Privatklageweg verwiesen werden würde.
Unabhängig davon kannst Du im Rahmen der Zivilklage (nicht identisch mit Privatklage) Schadenersatz geltend machen. Das hättest Du auch tun müssen, wenn die StA Anklage erhoben hätte, denn im Strafprozess wird iaR. nicht über Schadenersatz entschieden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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