Sachschaden Fahrerflucht Bussgeld gefühlt verhältnismäßig hoch, was tun?

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Sachschaden Fahrerflucht Bussgeld gefühlt verhältnismäßig hoch, was tun?

Hallo,

bevor ich zum Thema komme, kurz den Hinweis, mir ist bewusst das meine Mutter Schuld hat, es geht nicht um die Frage der Schuld oder Unschuld, es geht mir einzig und alleine darum zu verstehen wieso das Bussgeld so hoch ist zum folgenden Fall.

Meine Mutter hat vor ein paar Wochen einen Unfall verursacht. Sie hat in der Morgendämmerung nicht richtig aufgepasst und hat einen kleinen Gartenzaun Ihres Nachbarn angefahren. (leicht Verbogen)
Sie ist daraufhin ausgestiegen und hat bei den Nachbarn geklingelt (man kennt sich ja) Es hat aber niemand aufgemacht. Da man sich kannte, hat sie sich nichts weiter gedacht und meinem Vater bescheid gegeben der das ganze mit den Nachbarn regeln sollte. Da sie unter Stress stand ist sie dann weitergefahren (Ja das ist Fahrerflucht, das ist uns bewusst) weil sie dachte das wird unter Nachbarn geregelt und gut ist.

Die Nachbarn haben aber genau in diesem Zeitraum die Polizei gerufen und eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Mein Vater hat dies dann aufgeklärt und meine Mutter hat sich natürlich direkt gestellt. Sie stand ja zu dem Unfall. Der Schaden beläuft sich auf irgendwas um die 800-900€. Natürlich stehen meine Eltern für den Schaden ein, gar keine Frage. Jedoch kam nun ein Schreiben von der Polizei das zusätzlich noch ein Bussgeld über 500€ gezahlt werden soll.

Ich persönlich verstehe nicht in welcher Relation dieses Bussgeld zu dem Sachverhalt steht und es wird auch nirgends von der Polizei begründet.
Denn auch wenn meine Mutter "Fahrerflucht" begannen hat
1. Es war nachweislich der Versuch/Wille zur Meldung des Schadens bei den Betroffenen da. (Es hat niemand reagiert auf das Klingeln)
2. Sie hat sich selbst der Polizei gestellt.
3. Es beläuft sich auf einen Sachschaden unter 1000€

Ich würde mich freuen falls jemand eine Antwort darauf hat. Denn ich empfinde das Bussgeld von 500€ als extrem hoch und ungerechtfertigt. Da dieses Bussgeld ungefähr 80% Ihrer Rente aus dem Monat entspricht. Frage ich mich ob man dagegen Einspruch erheben sollte/kann.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Gardosen):
Ich würde mich freuen falls jemand eine Antwort darauf hat. Denn ich empfinde das Bussgeld von 500€ als extrem hoch und ungerechtfertigt. Da dieses Bussgeld ungefähr 80% Ihrer Rente aus dem Monat entspricht. Frage ich mich ob man dagegen Einspruch erheben sollte/kann.


Welche Tatbestandsnummer wird denn erwähnt?

Ist schon ungewöhnlich: Normalerweise kommen Bußgelder von der Bußgeldstelle, nicht von der Polizei.
Handelt es sich vielleicht um einen Strafbefehl? Beruhend auf Tagessätzen? Dann käme das schon hin und wäre auch im üblichen Rahmen.

Zitat (von Gardosen):
1. Es war nachweislich der Versuch/Wille zur Meldung des Schadens bei den Betroffenen da. (Es hat niemand reagiert auf das Klingeln)
Das Verhalten in allen Ehren, aber das reicht halt nicht.
Zitat (von Gardosen):
2. Sie hat sich selbst der Polizei gestellt.
Wann? Direkt nachdem die Nachbarn nicht geöffnet haben? Oder erst als das Kind schon in den Brunnen gefallen war?
Zitat (von Gardosen):
3. Es beläuft sich auf einen Sachschaden unter 1000€
Das tut nicht viel zur Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort:

Ich denke mit dem was Sie sagen haben sie schon recht. Ich werde das mal meiner Mutter so weitertragen denn sogesehen ist dies auch mein Gedanke, außer das ich das Bussgeld als zu hoch empfinde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Gardosen):
Jedoch kam nun ein Schreiben von der Polizei das zusätzlich noch ein Bussgeld über 500€ gezahlt werden soll.

Genauer Wortlaut?



Zitat (von Gardosen):
1. Es war nachweislich der Versuch/Wille zur Meldung des Schadens bei den Betroffenen da. (Es hat niemand reagiert auf das Klingeln)

Weshalb man (Mutter / Vater) dann einen Zettel mit Name etc. in den Briefkasten des Nachbarn gesteckt hat?
Ansonsten wird es etwas dünn mit der Begründung



Zitat (von Gardosen):
und meine Mutter hat sich natürlich direkt gestellt.

Dem Zeitablauf nach der Anzeige? Das wäre dann deutlich zu spät.



Zitat (von Gardosen):
3. Es beläuft sich auf einen Sachschaden unter 1000€

Die "Bagatellgrenze" liegt deutlich niedriger. Mit leichten regionalen Abweichungen bei 50 EUR.



Zitat (von Gardosen):
außer das ich das Bussgeld als zu hoch empfinde.

§ 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bedeutet bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe.
Insofern dürfte es hier kein Bußgeld gegeben haben, das ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit wie z.B. Falschparken. Die Geldstrafen bei Straftaten sind deutlich höher angesiedelt als Busgelder, da Straftaten schwerer wiegen als Ordnungswidrigkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Jedoch kam nun ein Schreiben von der Polizei das zusätzlich noch ein Bussgeld über 500€ gezahlt werden soll.


Das kann so nicht sein. § 142 StGB ist eine Straftat. Die kann nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Schreiben kann auch nicht von der Polizei sein. Wenn die Sache als Straftat verfolgt wurde, ist das Schreiben entweder von der Staatsanwaltschaft [Einstellung nach § 153a StPO ] oder vom Gericht [Strafbefehl/Geldstrafe]

Wenn wir mal von letzterem ausgehen:

Bei 600,00 EUR Rente (wobei das sicherlich nicht das komplette Einkommen ist, denn davon kann man schlecht Wohnung und Leben finanzieren, oder man hat "freies Wohnen", was wiederum als "geldwerter Vorteil" zählt) wäre der Tagessatz Ihrer Mutter = 20,00 EUR. Bei 500,00 EUR wären also 25 Tagessätze je 20 EUR verhängt wurden. Fahrerflucht geht im Normalfall bei 30 Tagessätzen aufwärts los, es gibt gerne auch mal 45 oder mehr. Von daher liegt die Strafe unter dem "normalen" Minimum, das man in der Realität antrifft.

Wenn wir von einer Einstellung ausgehen, gilt im Grunde das selbe:

Zusätzlicher Vorteil ist, dass Ihre Mutter in dem Fall nicht einmal vorbestraft wäre, da eine Einstellung eben keine Verurteilung ist.

Falls es tatsächlich ein Bußgeld (der Brief käme dann von der Ordnungsbehörde) sein sollte, was ich aber nicht glaube, da eben eine Straftat vorliegt und keine Ordnungswidrigkeit, müsste man wissen, welche Owi da genau(!) "begebußgeldet" :grins: werden soll. Im Verkehrsbereich gibt es aber nur relativ wenige OWis die mit so hohen Geldbußen bedacht werden (z.B. Alkoholfahrten). Es ist also vielmehr von einer Geldstrafe oder Geldauflage [§ 153a StPO ] auszugehen, wofür dann das oben gesagte gilt ...

1x Hilfreiche Antwort

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