Schadensersatz wegen Schlägerei?

23. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)
Schadensersatz wegen Schlägerei?

Hallo, ich hoffe, dass das hier der richtige Bereich ist. Ich habe heute einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen und soll 485,- € Schadensersatz zahlen. Ich hatte eine Schlägerei wodurch ich dem Gegner die Nase leicht geprellt hatte. Er musste für ca 20 min ins Krankenhaus wurde dann wieder entlassen. Leider erkenne ich ungewöhnlich viele Lügen in dem Brief den ich bekommen habe. Ich zitiere einfach mal das ungewöhnligste :

"In der 2. Pause gegen 10:50 Uhr kam ihr Sohn dann zu unserem Mandanten, beschimpfte ihn als *********"

-Ja es stimmt, ich kam zu ihm, aber beschimpfte ihn nicht und schon garnicht als *********. Ich habe blos freundlich darauf angesprochen das auf meinem MP3-Player ein Schaden entstanden ist den er verursacht hatte. Ich dachte er wollte sich noch dafür entschuldigen, ausserdem hatte ich gehofft das er für den durch ihn verursachten Schaden aufkommen würde bzw. seine Versicherung.

"sagte, es seien auf seinem MP3-Player übelste Karatzer entstanden und wies darauf hin, dass das Gerät rund 280,00 Euro gekostet habe."

-Ja, ich wies ihn auf einen Kratzer hin, da der Schaden aber nicht groß war hab ich logischerweise das Wort "übelste" oder gar die Mehrzahl von dem Wort "Kratzer" niemals erwähnt.

"Der MP3-Player wurde in der Folge noch von anderen Mitschülern in Augenschein genommen keiner von ihnen konnte irgendwo Kratzer erkennen"

-Das ist definitiv gelogen. Der MP3-Player wurde nach ca. 10 Sekunden nach der von ihm verursachten Beschädigung von meinem besten Freund in Augenschein genommen. Er kann bezeugen das ein Schaden entstanden ist. Was auch gelogen ist, ist die Aussage das der MP3-Player noch von anderen Mitschülern in Augenschein genommen wurde. Ich hatte den MP3-Player nur meinem besten Freund gezeigt. So wie er es behauptet muss ich wohl davon ausgehen das er mir das Gerät entwendet hat und es allen anderen gezeigt haben muss.

"Als unser Mandant daraufhin abwiegelte und ihrem Sohn sagte, dass, selbst wenn Kratzer darauf entstanden seien, dies doch nicht so tragisch sei"

-besänftigen ? er hat mich sogar noch HEISS gemacht. Denn er hat nicht einfach nur gesagt das es nicht so tragisch ist. Er sagte wortwörtlich : "Alter, reg dich nicht auf wegen paar Kratzern!" Wobei ich noch sagen muss das ich mich erst nach diesem Satz aufgeregt hatte. Ausserdem verstehe ich es nicht wiso ihm dieser Satz zugute kommt, das war mit Sicherheit kein guter Beitrag zur Konfliktlösung. Ich weiß zwar nicht wie die Staatsanwaltschaft sich das vorstellt, aber wenn ich jemandem einen Kratzer in sein nagelneues Auto fahre, dann hilft ein Satz wie "Alter, reg dich nicht auf wegen dem Kratzer" auch nicht. Kurz danach wurde ich wütend, falsche reaktion - ich hatte ihn geschlagen. Da ich zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt war und nichts über eine mögliche Haftpflichtversicherung bescheid wusste, hatte ich gedacht das ich jetzt mit dem Schaden leben muss. Hängt mich weil ich falsch reagiert habe, ich weiß ich hätte ihn nicht schlagen dürfen - doch es war eine Affekt-Reaktion.

"Es verblieb für 1 1/2 Wochen nach der Tat ein deutlich sichtbares Hämatom an der Nase"

-Da muss ich wieder sagen, dass diese Aussage gelogen ist. Seine Nase sah aus wie immer. An solchen Sachen wird doch auch entschieden wie hoch der Schadensersatz ausfällt, oder ? deshalb frage ich mich ernsthaft wiso sie OHNE Beweise soetwas behaupten. Sogar mein Lehrer kann bezeugen das er KEIN Hämatom hatte, sowie es ALLE anderen Mitschüler bezeugen können. Im gleichem Absatz steht auch noch drin, das er 2 Wochen lang Medikamente gegen die Schmerzen nehmen musste. Diese hat er aber nicht vom Krankenhaus bzw. Artzt verschrieben bekommen und kann es mit Sicherheit auch nicht beweisen das er diese eingenommen hatte bzw. einnehmen MUSSTE.

lohnt es sich etwas dagegen zu unternehmen ? denn der Vater von ihm hat mich schon am Abend als ich mich entschuldigen wollte angelogen. Er sagte am besagtem Abend das sich sein Sohn im Krankenhaus befindet, dadurch konnte ich 3 Tage nicht schlafen bis das mir die Polizei mitgeteilt hatte das es nicht stimmt. Ich finde es ist einfach eine Frechheit, er macht mir erst meine Sachen kaputt, verhält sich dann noch ignorant und am Ende wird er noch für seine Lügen belohnt.

Mfg




-- Editiert von Aelis am 23.12.2008 18:25

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich finde es ist einfach eine Frechheit,
er macht mir erst meine Sachen kaputt,
... verhält sich dann noch ignorant
.... und am Ende wird er noch für seine Lügen belohnt.


Du hast *vor dem Ende* noch vergessen, dass Du ihm eins auf die Nase gehauen hast. Selbst wenn er Deiner Sache einen Kratzer zugefügt hat, sie also beschädigt hat (*kaputtmachen* ist ja nun noch was anderes), rechtfertigt das natürlich keinesfalls(!) das Du ihn körperlich angehst. Du hättest ja -so wie er es jetzt mit Dir macht- Schadenersatz für die Beschädigung fordern können.

Ich schreibe später noch etwas mehr dazu, hab jetzt gerade keine Zeit mehr.

An wen ist das Schreiben von dem Anwalt denn gerichtet? An Deinen Vater? Und wer soll den Schadenersatz leisten? Du oder Dein Vater? Was ist in dem geforderten Betrag alles enthalten? Nur das Schmerzensgeld für ihn, oder auch die Anwaltskosten?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.12.2008 18:41

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> oder gar die Mehrzahl von dem Wort "Kratzer" niemals erwähnt

Das ist natürlich gelogen, denn die Mehrzahl von "Kratzer" ist... Na? Wieder "Kratzer". Also hast du die Einzahl *und* die Mehrzahl erwähnt. (Oder wohnst du in Bayern/Ösiland, wo die Mehrzahl vermutlich in der Tat "Kratzern" ist? *lol* )

Wollte ich nur mal so drauf hinweisen, weil du extra schreibst, daß du Schüler bist.

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#3
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, natürlich rechtfertig es nicht meine Körperverletzung. Doch ich habe es wirklich nicht einfach so gedacht "tja, jetzt hat er halt seine geprellte Nase" ich habe FREIWILLIG an einem Deeskalationstraining mitgemacht. Und das mit dem "belohnt" meinte ich auch nur weil seine Anzeige nur auf Lügen aufgebaut ist und da gibt es genügend Zeugen für. Wie gesagt, er hatte kein Hämatom und Medikamente gegen die angeblichen Schmerzen hat er auch von keinem Artzt verschrieben bekommen. Ich weiß ja nicht wie soetwas bei der Staatsanwaltschaft gehandhabt wird, doch wird soetwas nicht üblicherweise vorher überprüft ?

Und ja, der Brief ist an meine Eltern gerichtet, da ich noch minderjährig bin und bei meinen Eltern wohne.

die 485,- € muss ich zahlen.

Zitat : "Zwar ist ihr Sohn noch minderjährig, dies entbindet ihn jedoch nicht von der Pflicht, Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu leisten. Der Schadensersatz reduziert sich auf die Zuzahlung für den Rettungswagen in Höhe von 5,- € Ggf. weiterer entstehender Schaden bleibt vorbehalten.

Hinsichtlich des Schmerzensgeldes steht unserem Mandanten ein Betrag in Höhe von zumindest 400,- € zu. Um die ANgelegenheit hier unbürokratisch und ohne weitere kostennachträglichen Maßnahmen zu beseitigen, haben wir ihren Sohn aufzufordern den Betrag von 405,- € bis zum 05. Januar 2009 auf eines unserer Konten zu überweisen.

Des Weiteren hat ihr Sohn die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.

da kommen dann halt noch die restlichen 80 € zu stande, die ich ebenfals bis zum 05. Januar 2009 überweisen soll.

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#4
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

> Du hättest ja -so wie er es jetzt mit Dir macht- Schadenersatz für die Beschädigung fordern können

Genau ... ich habe extra dazu geschrieben das ich zu diesem Zeitpunkt nichts von einer möglciehn Haftpflichtversicherung wusste. Also ging ich zu einem Lehrer und schilderte ihm den Vorfall. Da ich nicht ausser "selber Schuld wenn du soein teures Ding mit zur Schule nimmst" zu hören bekam, ging ich davon aus das ich jetzt mit dem Schaden leben muss.

Ausserdem habe ich mich entschieden, ich zahle ihm einfach sein angebliches Hämatom im wehrt von über 405,- € :-) ich hatte gehofft das mir hier geholfen wird, denn für die Körperverletzung wurde ich schon längst bestraft. Ich seh es nur nicht ein das in dem Brief von dem Anwalt nur lügen stehen.

Da hier sowiso nicht sinnvolles herumkommt - wie man Leibgerichtshofes super Beitrag erkennen kann, bitte ich einfach einen Zuständigen diesen Thread zu löschen.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was willst Du denn sinnvolles hören?

Das sinnvollste, was man dazu sagen kann, ist es, dir die Rechtslage zu erläutern, und die ist nunmal nicht auf Deiner Seite.

Wer einem anderen eine Sache beschädigt oder kaputt macht, muss hierfür Schadensersatz leisten (einschließlich etwaiger Anwaltskosten). Das ergibt sich aus § 823 BGB .

Du hättest also die Möglichkeit gehabt, von dem Gegner Schadensersatz zu fordern. Dies wäre dein gutes recht gewesen. Diese Möglichkeit hast du aber nicht genutzt, sondern hast im statt dessen lieber auf die Nase geschlagen.

Der gegner war offensichtlich cleverer als du und hat daraufhin richtig reagiert. Er ist nämlich zum Anwalt und lässt diesen nun Schadensersatz geltend machen, den Du auch bezahlen musst.

Aber wie heißt es so schön: Aus Fehlern wird man klug. Wenn Dir das nächste Mal jemand etwas kaputt macht, weißt Du ja jetzt wie man richtig reagiert und wie man lieber nicht reagiert. Manche Lektionen tun einem weh, aber sie bringen einem im Leben auch manchmal weiter.

In diesem Sinne

Frohe Weihnachten!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft hat mit diesm Schreiben nichts zu tun. Das ist eine rein zivilrtechtliche Sache zwischen ihm und Dir. Die Staatsanwaltschaft kommt nur ins Spiel, wenn er eine STRAFANZEIGE gegen Dich erstattet. Dieser Brief ist jedoch keine Anzeige, sondern eben eine zivlrechtliche Schadenersatzforderung.

Der Brief mag aus Deiner Sicht einige Lügen enthalten, jedoch sind diese (bzw. die meisten davon) juristisch völlig unbedeutend. Er hat die Sache halt seinem Anwalt so geschildert, wie er meint, dass sie gewesen ist. Und der Anwalt hat den Brief so verfasst, wie er die Geschichte verstanden hat. Ob da nun die Rede von 1 oder mehreren Kratzern war, oder ob die Kratzer nun Kratzer genannt wurden, oder Ritzer, oder scratcher oder wie auch immer, ist völlig egal. Ebenso, ob das Wort *übleste* Kratzer, *heftige* Kratzer, *krasse* Kratzer, oder eben nur Kratzer benutzt wurde.

So wie er es behauptet muss ich wohl davon ausgehen das er mir das Gerät entwendet hat und es allen anderen gezeigt haben muss.

Wenn das theo. möglich war, der Player also unbeaufsichtigt irgendwo lag, kann es ja sogar so gewesen sein... *Entwendet* im rechtlichen Sinne (*Diebstahl*) hat er ihn nicht, da er ja offenbar keine Zueignungsabsicht hatte.

Was Hämatome und Tabletteneinnahmen angeht, ist er in der Beweispflicht (ggf. per ätztlichem Attest). Woher weißt Du übrigens, dass er keine Medikamente vom Arzt bekam? Und selbst wenn er keine vom Arzt bekam, kann er ja trotzdem welche genommen haben. Nicht alle Medikamente sind verschreibungspflichtig....

Letztendlich sollte man auf jeden Fall versuchen, die Sache ohne Gericht zu klären, z.B. indem man ihm 100,00 € anbietet. Denn mit Gericht wird es immer teuer. Wenn die Sache z.B. mit einem *Vergleich* endet, bei dem vereinbart wird, dass jeder die Hälfte der Kosten trägt und Du Dich auch anwaltlich vertreten läßt, sind wir alleine bei 277,00 € Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten OHNE ggf. Auslagen für Zeugen) PRO Partei.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.12.2008 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für deine Antwort Streetworker. Jetzt weiß ich aufjedenfall mehr als vorher. Ich weiß das er keine Medikamente bekam da ich mich so schnell wie möglich bei ihm entschuldigt hatte und ihn auch gefragt hatte. Ich glaube auch nicht das es so seine Sicht von der ganzen Sache ist da ich zu ihm und er zu mir relativ freundlich ist - auch nach der Sache ! wir hatten das eigentlich schon geklärt, nur irgendwie scheint es mir so das sein Vater unbedingt Geld von mir haben will, denn von Anfang an redete er nur von Geld.

ich bedanke mich nocheinmal für deine sehr ausführliche Antwort

Mfg

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