Hallo,
wie schaut hier die Rechtslage aus. Ein fiktiver Fall:
Bekannter B ist zu einer Lan-Party bei Verbrecher V eingeladen und hat diverse Computer und Notebooks mitgebracht.
Plötzlich stehen Beamte der Kripo vor der Tür und haben einen Durchsuchungsbeschluß, sowie die Anweisung die Computer sicherzustellen und mitzunehmen.
Es werden alle in der Wohnung befindlichen Computer mitgenommen. Einwände von B, es seien seine Computer, werden nicht berücksichtigt.
1,5 Jahre später wird das Verfahren gegen V eingestellt und die Computer herausgegeben.
B hatte damals vor seine Computer aufzurüsten und teilweise zu verkaufen. Das konnte er nicht tun, da diese beschlagnahmt wurden. Nun 1,5 Jahre später möchte B die Computer verkaufen.
Er stellt fest, dass die zurückgegebene Hardware in den 1,5 Jahren, in welchen sie beschlagnahmt war, ca. 80% an Wert verloren hat.
Hat B einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft? Er war ja nicht Mal ein Verdächtiger, sondern nur mit seinen Computer am falschen Ort.
Falls ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?
Falls nicht, warum?
Ähnliche Fälle mag es unter Mitbewohnern einer Wohngemeinschaft geben.
Gruss
freeman
Schadensersatz wg. beschlagnahmter Gegenstände
6. April 2008
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2008 | 20:34
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 28x hilfreich)
Schadensersatz wg. beschlagnahmter Gegenstände
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. April 2008 | 20:36
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
Gucken Sie mal ins StrEG, es handelt sich aber nicht um SE sondern um ein Fall des Sonderopfers.
Und jetzt?
Schon
267.997
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten