Schläger - Angst vor Zeugenaussage

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
zwergschnauzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schläger - Angst vor Zeugenaussage

Hallo,
meine Tochter hat an Karneval gemeinsam mit zwei Freundinnen einen jungen Mann bobobachtet, der Autos zertrümmert hat. Die Mädchen haben daraufhin die Polizei gerufen und wurden als Zeugen vernommen. Sie erhielten danach eine Vorladung zur Polizei, wo sie ihre Aussage wiederholen mussten. Nach Aussage der Polizei war es damit erledigt.
Jetzt bekamen die beiden eine Vorladung als Zeugen der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung, haben aber beide Angst, der Vorladung zu folgen. Der junge Mann wohnt in unserer Parallelstraße, haben wir inzwischen erfahren, und ist als Schläger berüchtigt in unserer Stadt.
Nachdem die Mutter des anderen Mädchens bei der StAnwaltsschaft angerufen hat, wurde ihr dort gesagt, es würde ausreichen, wenn meine Tochter hin ginge, was die natürlich nicht will, da genau sie diejenige ist, die quasi Tür an Tür mit dem Angeklagten wohnt.
Welche Möglichkeiten haben wir, um ihr die Aussage Auge in Auge mit dem Schläger zu ersparen?
Vielen Dank für Tipps
Zwergschnauzer

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Da sehe ich praktisch keine Möglichkeiten. Als Zeuge ist man verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und seine Aussage zu machen. Solange es keine konkreten Drohungen gibt, wird Ihre Tochter hingehen müssen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
zwergschnauzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Aber es kann doch nicht sein, dass einer Zeugin das Erscheinen vor Gericht erlassen wird und dafür die andere alleine hingehen muss. Gibt es da keine Handhabe?

Viele Grüße
zwergschnauzer

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#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Gibt es da keine Handhabe?


Nö. Ein Zeuge hat keinerlei Anspruch darauf, daß ein anderer Zeuge gehört wird oder auch nicht.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Und man sollte das Ganze ernst nehmen. Wenn ein Zeuge trotz Ladung nicht vor Gericht erscheint, kann er mit einem Ordnungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft) belegt werden. Was aber nicht heißt, das er bei einer neu angesetzten Gerichtsverhandlung nicht aussagen muß.
Aber ich kann Sie beruhigen: In aller Regel verlieren die Täter nach einer Verurteilung das Interesse daran, sich noch in irgendeiner Form an den Zeugen zu rächen. Dann ist das Ding ja schließlich auch gelaufen...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert am 09.09.2009 20:30

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

So sehe ich das auch.

Ungeachtet etwaiiger Skepsis kommt es in der Praxis sehr selten vor, dass sich Angeklagte an zeugen rächen. Es kommt vielmehr regelmäßig vor, dass die angeblich ach so starken und coolen Kerle sich vor Gericht als kleine Würmchen präsentieren, die mächtig die Hose voll haben.

Wer als Zeuge geladen ist, muss auch erscheinen und wahrheitsgemäß aussagen. Ansonsten gibt es Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft und eben einen neuen Termin.



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"justice"

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#6
 Von 
zwergschnauzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten. Leider sehe ich es nicht so, eine Gefahr ist definitiv gegeben. Natürlich ist die Zeugenaussage eine Bürgerpflicht, aber ich verstehe jetzt leider, warum so oft weggeschaut wird bei Straftaten.
In unserem Fall hatte der Polizist den Mädchen versichert, sie müssten nicht vor Gericht aussagen, nachdem sie ihre Aussage auf der Wache zu Protokoll gegeben hatten und kurz danach kam schon die Ladung.
Meine Tochter sagte mir: Wenn ich so etwas noch einmal beobachte, halte ich den Mund. Irgendwie leider verständlich, denn die Gewalt unter Jugendlichen dieser Kategorie ist leider hinreichend bekannt.
Viele Grüße vom zwergschnauzer

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
Leider sehe ich es nicht so, eine Gefahr ist definitiv gegeben


Das mag ja Ihre Meinung sein, aber diese Annahme beruht wohl eher auf einer subjektiven persönlichen Einschätzung und weniger auf Erfahrung in Strafsachen.

quote:
Natürlich ist die Zeugenaussage eine Bürgerpflicht


Die Zeugenaussage ist keine unverbindliche "Bürgerpflicht", sondern eine gesetzlich geregelte verbindliche Verpflichtung.

quote:
aber ich verstehe jetzt leider, warum so oft weggeschaut wird bei Straftaten.


Ich nicht.

quote:
In unserem Fall hatte der Polizist den Mädchen versichert, sie müssten nicht vor Gericht aussagen, nachdem sie ihre Aussage auf der Wache zu Protokoll gegeben hatten und kurz danach kam schon die Ladung.


Für diese Aussage gibt es zwei Gründe. Entweder der Polizist war wirklich so dämlich und hat gelaubt, was er gesagt hat (das kann ich mir aber kaum vorstellen, denn das sollte selbst ein Polizist (als Nichtjurist) wissen)

Oder aber der Polizist hat schon befürchtet, dass es möglicherweise zu gar keinen Aussagen kommen wird, und hat die Gefahr gesehen, dass der Täter mangels Beweisen nicht verurteilt werden kann. Dann wäre sein Verhalten (fast) verständlich.

quote:
Meine Tochter sagte mir: Wenn ich so etwas noch einmal beobachte, halte ich den Mund.


Es ist Aufgabe der Eltern, der Lehrer und der ganzen Gesellschaft, die Kinder zu einer verantowrtungsvollen Zivilcourage zu erziehen, von der die ganze Gesellschaft profitiert, damit wir nicht ein Volk des Desinteresses und des Wegschauens werden. Ich wünsche Ihnen, Ihrer Tochter und allen anderen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

Vielleicht sollte man sich auch mal überlegen, ob man ggf. eine moralische Mitschuld an künftigen Straftaten des Täters hat, weil man jetzt "wegsieht" und der Täter sich ins Fäustchen lacht.

Und vielleicht sollte man diese Überlegungen mal mit der Tochter besprechen, als nur zu jammern, dass man vor Gericht aussagen muss.




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"justice"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Nochmal hierzu:

quote:
Aber es kann doch nicht sein, dass einer Zeugin das Erscheinen vor Gericht erlassen wird und dafür die andere alleine hingehen muss.


Ich glaube auch nicht, dass das so der anderen Mutter von der StA telefonisch mitgeteilt wurde (zumal nicht die StA sondern das Gericht für Ladungen und Abladungen zur HV zuständig ist). Ich glaube vielmehr, dass die andere Mutter hier einen "Versuchsballon" startet, nach dem Motto: Wenn "meine" zuhause bleibt und "die andere" geht, wird das ja wohl ausreichen und das Gericht wird sich nicht weiter darum kümmern, dass "meine Tochter" nicht da war, da "das Ziel" ja erreicht wurde.

Lassen Sie sich von der anderen Mutter mal die Abladung zum Termin zeigen. Wenn sie die nicht hat, ist auch deren Töchterchen nach wie vor geladen und muß erscheinen.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#9
 Von 
Kraft-B
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann Mutter und Tochter durchaus verstehen und sehe das ganze nicht durch die Juristeenbrille, sondern als ganz normaler Bürger.
Es hat ja auch einen Grund, warum heute neimand hilft, alle weggucken, usw.

Die Tochter ist nun die Gear.......

Möglichkeit aus meiner Sicht: Sie kann ja vor Gericht sagen, dass sie sich gar nicht mehr erinnern kann. Irgendwie sei das alles weg....

Damit hat sie vor etwaigen Racheattacken des Schlägers Ruhe (doch, auch wenn ihr Juristeen von anderen Erfahrungen berichtet) und gibt dem Gericht und dem Staatsanwaltschaft und der Polizei die Quittung für ihr ignorantes Verhalten.

Letztendlich ist das Verhalten der Justizbehörden das aktuelle Ergebnis der Gesellschaft und ihr Umgang mit Kriminalität.

Ich würde auch nur im Notfall die Grünen rufen und wäre dann weg....

Und kommt mir jetzt nicht Bürgerpflicht

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Sie kann ja vor Gericht sagen, dass sie sich gar nicht mehr erinnern kann. Irgendwie sei das alles weg....


Was eine strafbare Falschaussage wäre und von einem jungen Mädchen ohne jegliche Gerichtserfahrung zu 99,99 % nicht durchgehalten wird, wenn der Richter mal etwas "strenger nachfragt". (Mein Lieblingsspruch meines Lieblingsrichters: "Also Herr X, jetzt muß ich aber noch mal streng nachfragen... ;-) )

Was "ignoratens Verhalten" angeht: Der Einzige der sich hier ggf. falsch verhalten hat, ist ggf. der Polizeibeamte, indem er suggeriert hat, dass die beiden nicht bei Gericht erscheinen müssen.

quote:
Ich kann Mutter und Tochter durchaus verstehen


Hätten Sie dieses Verständnis auch dann noch, wenn Ihr Kind das Opfer wäre, und der einzige Zeuge der den Täter überführen könnte, nicht aussagen möchte und damit ggf. nicht nur die Bestafung des Täters vereitelt, sondern auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Behandlungskosten für Behandlungen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, aber für Ihr Kind nötg wären?

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#11
 Von 
Kraft-B
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

"Hätten Sie dieses Verständnis auch dann noch, wenn Ihr Kind das Opfer wäre, und der einzige Zeuge der den Täter überführen könnte, nicht aussagen möchte und damit ggf. nicht nur die Bestafung des Täters vereitelt, sondern auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Behandlungskosten für Behandlungen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, aber für Ihr Kind nötg wären? "

Ja. Ich komme aus einer völlig verlotterten westdeutschen Großstadt, wo wir Bürger tagtäglich eine juristische Farce nach der anderen erleben. Hier wird nicht der Bürger oder der Zeuge geschützt, sondern versucht, Verständnis für den Täter zu finden. Und die Strafen sind regelmäßig, bei den selben Tätern, lächerlich.
Die Zeugen und auch die Opfer werden vorher und nachher bedroht, und da kann die Justiz mangels Beweisen nichts machen.

Verständlich das da alle weg gucken.

Und wieder ist hier heraus zu hören, dass sich die Justiz dann diee Zeugen hart juristisch vornimmt. Das alles kennt man.
Aber der Täter, wird wieder verständnisvoll umsorgt.

Lächerlich die deutsche Justiz.



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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

O.K. das ist Ihre Meinung, war aber keine Antwort auf meine Frage. Oder sollte das einleitende "Ja" die Antwort sein?

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#13
 Von 
Kimsa
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Es ist Aufgabe der Eltern, der Lehrer und der ganzen Gesellschaft, die Kinder zu einer verantowrtungsvollen Zivilcourage zu erziehen, von der die ganze Gesellschaft profitiert, damit wir nicht ein Volk des Desinteresses und des Wegschauens werden. Ich wünsche Ihnen, Ihrer Tochter und allen anderen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

Vielleicht sollte man sich auch mal überlegen, ob man ggf. eine moralische Mitschuld an künftigen Straftaten des Täters hat, weil man jetzt "wegsieht" und der Täter sich ins Fäustchen lacht.

Und vielleicht sollte man diese Überlegungen mal mit der Tochter besprechen, als nur zu jammern, dass man vor Gericht aussagen muss.


Ich frage mich allerdings, wer hier mehr jammert ...
Sorry, aber solche undifferenzierten Posts braucht echt kein Mensch, mehr ist dazu nicht zu sagen.




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#14
 Von 
Kraft-B
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

"O.K. das ist Ihre Meinung, war aber keine Antwort auf meine Frage. Oder sollte das einleitende "Ja" die Antwort sein? "

Ja, aus den genannten Gründen.

Recht und Justiz ist die ein Seite, die Realität die andere.

Um die Gesellschaft zu ändern, müssten Politik, Justiz, etc. alle an einem Strang ziehen. Das ist heute und in abssehbareer Zeit völlig undenkbar.
Aber so wäre eine Änderung möglich, nur so.

In dieesem Land funktioniert ja noch nicht einmal die ordentliche Bearbeitung einer Abwraackprämie, das Gesundheitssystem, das Bildungsssystem, usw. usw. usw......

Es ist sehrr bedaueerlich wiewweit alles gekommem ist, aber - ich kann die Mutter durchaus verstehen und wie gesaagt - sollte ich so einen Vorfall sehen, würde ich die Polizei rufen und mich dann aus dem Staub machen.

Übrigens, ein Beispiel: Man ist Zeuge eines solchen Vorfalls, wo ein ausländischeer Täter zulangt. Als Zeuge muss man Namen und Adressen angeben. Kurz darauf weiß der Täter und seine Familie und Freunde davon. Dann stehen eines Tages 10 Freunde vor dem Haus des Zeugen. Sie stehen da nur. Das Auto ist platt gestochen. Waren die aber nicht....
Polizei kann nicht helfen, da stehen ist ja nicht verboten.

Dann klingelt das Telefon immer wieeder und man wird bedroht. Und so geht das immer weiter.

Und als zur Gerichtsverhandlung kommt und der Zeuge zu Recht Angst hat, wird er vom Richter und Staatsanwalt aufgeklärt was ihn erwartet, wenn er nicht alles aussagt. Er bekommt dann Ordnunsgled o.ä., nur weil er völlig eingeschüchertet Zeuge ist.

Der Täter wird magels Beweise freigesprochen, oder erhält zum 20 x eine Verwarnung. Bezahlt werden seeine Kosteen vom Staat (Prozeßkosteenhilfe), er hat ja nur Haarzt IV.

Den Zeugen erwartet eine gute Zukunft....

Und deswegen kann ich die Mutter gut verstehen und kann nur jedem den Raat geben, so zu handeln, wie ich es auch machen würde.

Hinsehen, Handeln, Hilfe holen, Flitze machen!!!






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#15
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

@Kraft-B
Sie haben sich noch nicht so wahnsinnig viel mit Strafverfahren wirklich intensiv beschäftigt, oder? Ich meine, Verhandlungen verfolgt, Urteile gelesen, die Zeit nach einer Verurteilung mitverfolgt?
Dazu nur eines: Gäbe es keine Zeugen, deren Aussage einen Täter überführen kann, brauchten Täter praktisch GAR keine Angst mehr vor Bestrafung haben. Dann wäre am Ende die ordentliche Bearbeitung der Abwrackprämie ihr allerkleinstes Problem....

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#17
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 206x hilfreich)

Davon abgesehen:

quote:
Bezahlt werden seeine Kosteen vom Staat (Prozeßkosteenhilfe), er hat ja nur Haarzt IV.


Prozesskostenhilfe gibt es bei Strafsachen nicht.

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#18
 Von 
Kraft-B
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber wenn der Beschuldigte kein Geld hat, wird er sicherlich einen RA gestellt bekommen. Auf Staaatskosteen.

Ich gebe natürlich recht, dass - wenn alle Zeugen kneifen würden - viele Beschuldigte "frei" kämen. Aber man muss auch die Sorge der Zeugen verstehen.

Richtig egschützt werden siee in diesem Lande nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 206x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber wenn der Beschuldigte kein Geld hat, wird er sicherlich einen RA gestellt bekommen. <hr size=1 noshade>


Nur in den Fällen der notwendigen Verteidigung, siehe §§ 140 ff. StPO . Mit Prozesskostenhilfe hat das allerdings nichts zu tun.
Übrigens holt sich die Staatskasse im Fall der Verurteilung die Kosten für den Pflichtverteidiger beim Angeklagten zurück (falls möglich).

-- Editiert am 12.09.2009 16:19

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