Schlägerei mit schwerer Körperverletzung

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Monk007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlägerei mit schwerer Körperverletzung

hallo, ich bin neu hir und habe zu meinem vorfall noch keine passende antwort gefunden.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen, die ganze sache ist ein weinig unübersichtlich weil ziemlich viele leute drin mit hängen.
Nun zu meinem proplem
ich bin 21 und bin bei einem wm spiel von jemanden mit einem messer bedroht worden wegen einer flasche bier (Person 1, 14 jahre alt.) Ich habe ihm dan eins gegeben und damit war erstmal ruhe. Am letzten wochenende war ich auf einer kirmes und dort war er wieder (Person 1) und hat eine person zusammengeschlagen, er hat ihm ins gesicht getreten als er am boden lag. ich stand dabei und habe gefragt was das den soll, womit ich mir erstmal eine gefangen habe, mit der Faust ins gesicht. darauf hin wollte ich ihn mir eigendlich schnappen aber n freund von ihm (Person 2, 18 Jahre alt) is dan dazwischen gegangen und hat mir eine Kopfnuss gegeben. Zur sicherheit das nicht mhr passiert habe ich die Polizei gerufen und ihnen die situation geschildert, allerdings hatte sich (Person 1) in dieser zeit schon abgemacht und war weg. darauf hin hat ein freund von Person 2 (Person 3, 15 Jahre) die schuld auf sich genommen. Dabei kam es nicht zur anzeige.
Am Montag also nach der Kirmes bekomme ich einen anruf, von einer unbeteiligten Person ( Person 4, 15 Jahre) warauf ich höflich auf ein gespräch unter 8 augen gebeten wurde, in dem ich mit Person 1 reden solte. soweit so gut, gestern wollte ich mich dan mit ihm treffen in begleitung eines kumpelz von mir der die Person 3 gut kennt (Person 5 16 jahre alt). Als ich am treffpunkt war, war person 2 nicht anwesend, sondern Person 3, Person 4 und noch ca 15 leute die ich nicht kannte.
Da ich mit meinem kumpel alleine war konnte ich nicht viel machen und wurde von Person 3 Zusammen geschlagen, weil ich auf der Kirmes die Polizei gerufen hatte. Er hatte angefangen mir zuerst eine kopfnuss gegen dan mehre male auf mich eingeschlagen, und als ich am boden lag noch auf mich eingetreten. mein kumpel wollte dazwischen gehen, wurde aber von den anderen zurück gehalten. danach lag ich noch eine zeit benommen auf dem boden und habe dan die Polizei gerufen. in der zeit haben sich alle verpisst, ausser person 4 die wir 2 noch da festgehalten haben bis die polizei kam. dann habe ich anzeige erstattet und es wurden von allen noch anwesenden die personalien aufgenommen.
Das Resultat ist nun ein gebrochenes Nasenbein, ein Blaues Auge, Gebrellte Rippen und eine Gehirnerschütterung.
Später im Krankenhaus habe ich person 3, person 4 und noch eine andere Person dan wieder gesehen, dort habe ich dan meinem vater gesagt das er das war und ich ihn angezeigt habe. warauf person 3 und 4 dan meinten das das noch nicht alles war und wir noch weiter sehen werden. zum schluss als wir wieder nachhause gefahren sind ist uns dan ein auto gefolgt und uns die ganze zeit hinter her gefahen, ( wir sind 3 runden im kreis gefahen und er ist und immer hinterher gefahren bis wir angehalten haben, dann ist er weiter gefahren.

nun meine frage. mit welchen konziquenzen müssen sie rechnen bzw welche strafen wird es vorrausichtlich geben?

Wenn ihr es nicht richtig verstanden habt könnt ihr gerne nochmal fragen. ich danke euch schonmal im vorraus

MFG Monk

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
die ganze sache ist ein weinig unübersichtlich


Vielleicht auch deswegen, weil deine sehr sparsame Groß/Kleinschreibung und deine Rechtschreibfehler es unglaublich mühsam machen, deinem Fall überhaupt zu folgen?
Gib dir doch bitte etwas mehr Mühe, wenn man sich hier Mühe mit Hilfestellung geben soll.

quote:
Wenn ihr es nicht richtig verstanden habt könnt ihr gerne nochmal fragen


Nö, du schreibst das noch mal schön sauber, dann sehen wir weiter.

Im übrigen kannst du doch selbst ins StGB schauen, was bei schwerer KV so die Strafandrohung ist. Hier wird aber wohl Jugendstrafrecht in Betracht kommen, sodaß die Strafen sicherlich anders und geringer ausfallen werden.

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Lange Geschichte, kurze Antwort:

Die erwischten Personen werden wohl wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB , Tatalternative: „von mehreren gemeinschaftlich") angeklagt werden. Für eine schwere KpV (§ 226) sind die Folgen zum glück nicht schwer genug.

Da Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, wird die Strafe wesentlich vom Erziehungsgedanken geprägt sein. Das bisherige Verhalten der Angeklagten, insb. evtl. Vorstrafen, spielen eine wichtige Rolle. Beim Ersttäter wären wohl Arbeitsstunden üblich.


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#3
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Arbeitstunden für gefährliche Körperverletzung mit derartigen Folgen halte ich für passe. Kenne kaum ein Gericht, dass da nicht zumindest an Dauerarrest denken wird, gerade weil die letzte Tat mit Vorbedacht und unter Androhung weiterer Taten erfolgt ist.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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