Schmerzensgeld Akruell

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld Akruell

Hallo Leute,
ein Freund von mir wurde richtig geschlagen und das Gericht hat sich entschieden, dass der Täter meinem Freund Schmerzensgeld in höhe von ca. 1700 € zahlt.
Aber der Täter zahlt das nicht.
Was kann jetzt mein Freund machen. Gerichtsurteil ist fest: Schmerzensgeld in Höhe von 1700 €.

Beste Grüße

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16 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was kann jetzt mein Freund machen. Zunächst mal mitteilen, wovon er eigentlich spricht: Strafgericht? Zivilgericht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also wie soll er jetzt vorgehen damit er Schmerzensgeld bekommt? Er hat kein Plan wie er reagieren soll am besten.
Wir verstehen auch nicht warum warum die Staat ihn das machen lässt, dass er kein Geld zahlt. Gerichtsurteil steht fest... Dann muss doch die Staat dafür sorgen damit mein Freund Schmerzensgeld bekommt oder nicht. Wenn zb. einer jemanden tötet, sorgt das Gericht dass der jenige ins Gefängnis kommt oder nicht. Aber hier mach das Gericht nichts außer Urteilen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Gerichtsurteil steht fest Sie möchten also nicht mitteilen, ob das nun ein Zivil- oder Strafgericht war? Dann rechnen Sie hier bitte nicht mit Unterstützung - keiner hat Lust, alle denkbaren Varianten durchzugehen, weil Sie nähere Angaben verweigern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weißes nicht was Sie mit Straf und Ziwilgericht meinen. habe da keine Ahnung... Er wurde schwere Körperverletzung.. Ich glaube es muss Strafrecht sein.

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#5
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ach.. jetzt weiß ich was Sie meinen... Ja es war Strafrecht. Wegen schwere Körperverletzung.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und das Urteil sah wie aus (z. B. Bewährung mit der Auflage, Schmerzensgeld zu zahlen)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

genauso sah es aus mit einer Höhe von 1700 €

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na, dann braucht Ihr Freund das doch nur dem Gericht mitteilen und die Bewährung wird widerrufen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich weißes nicht was Sie mit Straf und Ziwilgericht meinen. habe da keine Ahnung.


Das müssten wir aber wissen, da man die Frage sonst nicht beantworten kann, "was er da machen kann" ,,, der Freund.

Zitat:
ja es war Strafrecht. Wegen schwere Körperverletzung.


Vermutlich wird es eher gefährliche Körperverletzung gewesen sein, statt schwerer, aber das spielt für die Frage keine Rolle.

Was aber eine Rolle spielt ist die Frage, ob es sich bei der Schmerzensgeldzahlung

a) um eine Bewährungsauflage handelt oder

b) um eine Entscheidung im Adhäsionsverfahren

Strafrecht ist beides. Bzw. bei b) handelt es sich mehr oder weniger um einen per Strafgericht mitentschiedenen zivlrechtlichen Anspruch, der auch "nur" zivilrechtliche Wirkung hat.

Deswegen sind die Möglichkeiten "was er da machen kann" ,,, der Freund ... auch sehr unterschiedlich .... je nach dem, ob es a) oder b) ist.

Vermutlich werden Sie nicht wissen, ob es a) oder b) ist ... deswegen müsste der Freund mal in seinen "Papieren" nachschauen (z.B. seiner Urteilsausfertigung, die er bei b) in jedem Fall bekommen hat oder in der Mitteilung über den Verfahrensausgang nach § 406d Abs. 1 Satz 1, Nr. 3 StPO )

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Mein letzter Beitrag hat sich mit den 2-3 davor zeitlich überschnitten...

Zitat (von SeMu):
genauso sah es aus mit einer Höhe von 1700 €


Sicher(?), dass es eine Bewährungsauflage ist und keine Schmerzensgeldentscheidung per Adhäsion???

Denn zwischen den beiden Dingen liegen Welten, was die möglichen Reaktionen bei Nichtzahlung angeht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2018 18:57

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#11
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bin mir sicher, dass es Schmerzensgeldentscheidung per Adhäsion war?

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

:cheers: Also um 18:40 Uhr hast Du (auf Mümmel's Frage hin, ob es eine Bewährungsauflage war) noch geantwortet, dass es eine solche war ...

Jetzt -eine halbe Stunde später- bist Du Dir sicher, dass es eine Adhäsionsentscheidung war - also mehr oder weniger genau das Gegenteil.

So bringt das nichts, wenn Du nur herumrätst, bzw. auf Nachfragen "ob es das und das war" einfach mit "ja" antwortest, obwohl Du es Wirklichkeit gar nicht weißt. Die Antwort auf Mümmels Frage und auf meine kann nicht beides Mal "ja" lauten.

Was macht Dich denn jetzt plötzlich so sicher, dass es eine Adhäsionsentscheidung ist (woran erkennst Du das?) und warum hast Du dann vor einer halben Stunde auf Mümmels Frage noch geantwortet, dass es eine Bewährungauflage ist, obwohl das dann ja gar nicht sein kann?? :devil:

Es ist ja nicht schlimm, dass Du es nicht weißt (oder wissen kannst)... dafür sind solche Foren wie dieses hier ja da. Nur bringt es halt nichts herumzuraten, auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Schmerzensgeld nun steht. Und je nach dem, ob Bewährungsauflage oder Adhäsion, sind die Möglichkeiten was man nun tun muss halt vollkommen unterschiedlich (nur die Auskunft: "Das Gericht hat gesagt, er muss 1.700,00 € zahlen" reicht halt nicht).

Deswegen musst Du nun erst mal sicher(!!!) herausbekommen (Freund fragen), ob es eine Bewährungsauflage oder eine Adhäsionsentscheidung ist. Erst dann kann man Dir sagen, was man nun weiter tun kann.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2018 19:29

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#13
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstens ich bin kein Anwalt und hab da keine Ahnung und versuche hier mich zu orientieren. Je mehr ich von euch hier lese bring mich weiter auf dem richtigen weg... Ich habe in meinem leben noch nie solche Wörter gehört.... Es ist normal dass ich hin und her springe. Ich habe die Unterlagen bekommen. Da steht es drinne...
Also es ist eine Entscheidung im Adhäsionsverfahren.

-- Editiert von SeMu am 01.03.2018 19:43

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Erstens ich bin kein Anwalt und hab da keine Ahnung und versuche hier mich zu orientieren. Je mehr ich von euch hier lese bring mich weiter auf dem richtigen weg... Ich habe in meinem leben noch nie solche Wörter gehört...


1. Dafür, dass Du noch nie solche Wörter gehört hast, können wir aber nichts.

2. Gibt es absolut keinen Grund dafür, dass Du hier pampig wirst. Ich/wir versuchen Dir zu helfen und Deine Frage zu beantworten. Das geht aber nur, wenn wir die notwendigen Informationen haben um die Frage beantworten zu können.

Wenn ich Dich frage, wie morgen das Wetter wird, kannst Du das auch nicht beantworten, wenn ich nicht dazu sage, ob ich das Wetter in Deutschland, am Nordpol oder in Australien meine.

Zitat:
Es ist normal dass ich hin und her springe


Nein, das ist nicht normal.

Zitat:
Also es ist eine Entscheidung im Adhäsionsverfahren.


Dann muss Dein Freund einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung dieser Adhäsionsentscheidung beauftragen.

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#15
 Von 
SeMu
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir leid.. ich meinte hier nicht was böses...Ich danke euch allen für die gute Unterstützung....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Okay...

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