Schmerzensgeld /Klage

15. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld /Klage

Hallo,
meine Freundin hatte ein Unfall. Bisher hat die Gegenseite bereits einen Betrag Schmerzensgeld gezahlt. Die Gegenseite hat jetzt noch mal eine Summe angeboten mit einer Verzichtserklärung bei einer Einigung. Ihr Anwalt hat gesagt, wenn Folgeschäden bleiben ist die genannte Summe viel zu wenig. Ihr behandelnder Arzt soll eine Einschätzung abgeben. Wenn der Arzt meint es bleiben Einschränkungen wird es zur einer Klage kommen. Und sie wird dann auch zu einen Gutachter müssen. Nun ist ihr Anwalt im Urlaub und sie konnte in der Aufregung , für sie offene Fragen stellen. Deshalb dachte ich, ich würde mal hier nachfragen.

Frage: Wenn ihr Anwalt Klage einreicht, wer zahlt die Gerichtskosten?

Wer zahlt wenn sie vor Gericht verliert, ihre Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten ?

Die Gegenseite hat den Unfall allein verschuldet.
Seit nicht so streng mit mir, ich möchte ihr nur helfen. Einen Termin bei Ihnen Anwalt hat sie erst in zwei Wochen.

Beste Grüße


-- Editiert von Moderator topic am 16. April 2025 14:24

-- Thema wurde verschoben am 16. April 2025 14:24

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Muck1988 ):
Frage: Wenn ihr Anwalt Klage einreicht, wer zahlt die Gerichtskosten?


Die unterlegene Partei in der Regel

Zitat (von Muck1988 ):
Wer zahlt wenn sie vor Gericht verliert, ihre Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten ?

Sie selbst, zusätzlich die der Gegenseite.

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#2
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich denke sie sollte jetzt die Meinung des Arztes abwarten.
Die Schuldfrage ist ja geklärt.
Bei der Klage geht es ja darum, das die angebotene Summe über das Schmerzensgeld bei einer bleibenden Einschränkung von der Gegenseite viel zu niedrig sein soll.
Ihr Anwalt hat wohl gesagt, das die Summe die sie bisher bekommen hat, bei einer bleibenden Einschränkung viel zu wenig ist.

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#3
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie könnte doch Prozesskostenhilfe beantragen!. Sie bekommt Grundsicherung und Lohn aus der Werkstatt für Behinderte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40726 Beiträge, 14409x hilfreich)

Allerdings, wenn sie das Verfahren verliert, dann muss sie auch die Kosten der Gegenseite zahlen. Also, der Staat unterstützt zwar, nimmt das Prozessrisiko aber nicht ab.

Natürlich bietet die Gegenseite bzw. deren Versicherung relativ wenig Geld an. Man könnte auch an eine Kombi denken, also Aufstockung des Schmerzensgeldes und eine Ergänzung, wenn binnen der nächsten xy Jahre nachfolgende Beschwerden, die ihren Grund in dem Unfall haben, auftreten.

wirdwerden

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#5
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihr gesagt sie soll einfach abwarten was der Anwalt sagt, spekulieren bringt Nix. Ich denke der Anwalt weiß was er macht. Und ich gehe davon aus, wenn er keinen Erfolg sieht, würde er auch von einer Klage abraten. Danke und einen schönen Abend.

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#6
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich denke eher es wird auf eine außergerichtliche Einigung hinaus laufen. Versicherungen sind auch nicht blöd und wissen wie die Sache ausgeht.

Daher würde @wirdwerden Rat annehmen und hier ne Kombi machen. Aber da kann euch der Anwalt besser beraten.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Versicherungen sind auch nicht blöd und wissen wie die Sache ausgeht.

Versicherungen sind auch nur Wirtschaftsunternehmen. ;)
Und natürlich schlägt man dann eine (möglichst niedrige) Summe als Zahlung und unter Verzicht weiterer Ansprüche vor, wenn im Gegenzug die Gefahr besteht möglicherweise ein Leben lang zahlen zu müssen.

Zitat (von Sarmand):
Ich denke eher es wird auf eine außergerichtliche Einigung hinaus laufen.

Kommt halt auf das Angebot der Versicherung und der Einschätzung des Arztes an.

Und dann ist es letztendlich die Entscheidung der Geschädigten, was "im Falle des Falles" wirtschaftlich sinnvoller erscheint.

Ich finde das bisherige Vorgehen des Anwalts sehr besonnen und richtig.

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