Schmerzensgeld

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
LenaMarie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld

Guten Tag,
ich habe - als unschuldiges, nicht beteiligtes "zufallsopfer"- vor einiger zeit eine glasflasche an den kopf geworfen bekommen. folge: platzwunde, die mit fünf stichen genäht werden musste, über die nun aber wieder haare gewachsen sind, so dass ich keine wirklichen bleibenden schäden habe. der täter wurde zu 8 monaten auf bewährung nach jugendstrafrecht verurteilt. ich habe über meinen anwalt außergerichtlich schmerzensgeld gefordert. der täter hat aber nicht reagiert, und so habe ich bzw. mein anwalt nun eine zivilrechtliche klage erhoben. meine sorge ist aber: da das zivilgericht ja nicht von der urteilen des strafgerichtes abhängig ist, könnte es da sein, dass ich mit meiner klage keinen erfolg habe, und auf den kosten sitzen bleibe? mir ist klar, dass sie hier keine 100%ige antwort geben können. mein anwalt sicherte mir zu, dass ich ziemlich hohe erfolgschancen habe. ich würde aber gerne noch eine zweite, unabhängige meinung hören. da ich studentin bin, kann ich mir auf keinen fall einen verlorenen prozess leisten.
vielen dank mfg
lenamarie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Richtig ist, dass das Urteil im Strafverfahren das zivilrechtlich mit der Sache befasste Gericht nicht bindet (kein Präjudiz). Allerdings spricht bei einer Verurteilung im Strafverfahren mE eine ganze Menge dafür, dass sich auch das Zivilgericht der entsprechenden Auffassung anschließen und den Beklagten antragsgemäß verurteilen wird.

Die zweite Frage ist aber natürlich die, ob sich etwaige titulierte SE-Ansprüche dann bei dem Beklagten auch realisieren lassen - sonst haben Sie einen (relativ) wertlosen Titel und bleiben auch noch auf Ihren eigenen Kosten sitzen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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