Hallo,
Ich habe im Strafverfahren Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Diese wurden dem Angeklagten als Bewährungsauflage auferlegt. Im Gerichtsurteil stand was von wegen, das der Angeklagte das SG als Bewährungsauflage zahlen muss unabhängig von den Zivilrechtlichen Forderungen.
Meine Frage: Kann ich unabhängig vom Schmerzensgeld das ich anscheinend per Gerichtsurteil zugesprochen bekommen habe, nochmal per Anwalt im Zivilverfahren Schmerzensgeld fordern bzw. zusätzlich zu dem was er sowieso zahlen muss
-- Editiert von fb503164-83 am 09.11.2018 14:41
Schmerzensgeld im Gerichtsurteil zugesprochen bekommen zusätzliches SG im Zivilverfahren möglich ?
9. November 2018
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Frage vom 9. November 2018 | 14:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld im Gerichtsurteil zugesprochen bekommen zusätzliches SG im Zivilverfahren möglich ?
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#1
Antwort vom 9. November 2018 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Ja, wenn das Schmerzensgeld im Rahmen einer Bewährungsauflage zugesprochen wurde, geht das.
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