Hallo zusammen.
Vor einem Monat wurde einer zur Zahlung von Schmerzensgeld vom Amtsgericht verpflichtet in 100€ Raten. Eben so wurde er zu Haftstrafe auf Bewehrung und Gerichtskostenzahlung verurteilt.
Die erste Rate sollte er am 01.11.2022 an mich uberweisen,das ist eben nicht erfolgt.. ich habe kein Cent uberwiesen gekriegt..
Der jenige hat Eingentumswohnung im Besitz.. bezieht Harz 4
Eigentlich wollte ich 800€ lauf Urteile.. wir haben uns fur 400€ geeinigt.
Ich habe auf der Hand einen Auszug aus einem Vollsteckbaren Protokol vom Amtsgericht
Bitte um Rat welche rechtliche Schritte kann ich in dem Fall ergreifen damit der zahlt.???
Danke
Schmerzensgeld nach Pfeffersprayangriff
9. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2022 | 13:07
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 4x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Pfeffersprayangriff
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#1
Antwort vom 9. November 2022 | 13:19
Von
Status: Master (4169 Beiträge, 671x hilfreich)
Gerichtsvollzieher beauftragen.ZitatBitte um Rat welche rechtliche Schritte kann ich in dem Fall ergreifen damit der zahlt.??? :
#2
Antwort vom 9. November 2022 | 14:07
Von
Status: Lehrling (1755 Beiträge, 1109x hilfreich)
Wenn die Ratenzahlung eine Auflage für die Bewährungsaussetzung war, dann können Sie auch die Staatsanwaltschaft informieren. Ich würde mich aber etwas wundern, wenn einem Hartz4-Empfänger 100 Euro-Raten aufgebrummt werden.
Ist der Mann vielleicht in Berufung gegangen?
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#3
Antwort vom 9. November 2022 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (31429 Beiträge, 16778x hilfreich)
Gerichtsvollzieher beauftragen. Was allerdings Geld kostet, und zwar zunächst das des TE.
Ich würde mich aber etwas wundern, wenn einem Hartz4-Empfänger 100 Euro-Raten aufgebrummt werden. Scheint aber so gewesen zu sein - wäre das keine Bewährungsauflage, hätte es keine Entscheidung zur Ratenzahlung gegeben.
#4
Antwort vom 9. November 2022 | 20:30
Von
Status: Lehrling (1868 Beiträge, 512x hilfreich)
Zitatwäre das keine Bewährungsauflage, hätte es keine Entscheidung zur Ratenzahlung gegeben :
Naja, es klingt für mich eher nach einem Vergleich.
Zum einen wird gesagt man "hat sich geeinigt", zum anderen hat man scheinbar eine vollstreckbare Ausfertigung des "Protokolls / Protokollauszugs" (nicht eines Urteils oder Beschlusses), was auch eher nach Vergleich klingt, denn der ist im Protokoll eben protokolliert. Und im Vergleich kann auch ein Ratenzahlung festgelegt werden.
Der Ratschlag "Gerichtsvollzieher beauftragen" wäre daher schon richtig wohl. Und ja, da müsste man erstmal Geld zahlen...
-- Editiert von User am 9. November 2022 20:30
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