Schmerzensgeld nach Pfeffersprayangriff

9. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
GAMLETON
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Pfeffersprayangriff

Hallo zusammen.
Vor einem Monat wurde einer zur Zahlung von Schmerzensgeld vom Amtsgericht verpflichtet in 100€ Raten. Eben so wurde er zu Haftstrafe auf Bewehrung und Gerichtskostenzahlung verurteilt.

Die erste Rate sollte er am 01.11.2022 an mich uberweisen,das ist eben nicht erfolgt.. ich habe kein Cent uberwiesen gekriegt..
Der jenige hat Eingentumswohnung im Besitz.. bezieht Harz 4

Eigentlich wollte ich 800€ lauf Urteile.. wir haben uns fur 400€ geeinigt.

Ich habe auf der Hand einen Auszug aus einem Vollsteckbaren Protokol vom Amtsgericht

Bitte um Rat welche rechtliche Schritte kann ich in dem Fall ergreifen damit der zahlt.???

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von GAMLETON):
Bitte um Rat welche rechtliche Schritte kann ich in dem Fall ergreifen damit der zahlt.???
Gerichtsvollzieher beauftragen.

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wenn die Ratenzahlung eine Auflage für die Bewährungsaussetzung war, dann können Sie auch die Staatsanwaltschaft informieren. Ich würde mich aber etwas wundern, wenn einem Hartz4-Empfänger 100 Euro-Raten aufgebrummt werden.

Ist der Mann vielleicht in Berufung gegangen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Gerichtsvollzieher beauftragen. Was allerdings Geld kostet, und zwar zunächst das des TE.
Ich würde mich aber etwas wundern, wenn einem Hartz4-Empfänger 100 Euro-Raten aufgebrummt werden. Scheint aber so gewesen zu sein - wäre das keine Bewährungsauflage, hätte es keine Entscheidung zur Ratenzahlung gegeben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wäre das keine Bewährungsauflage, hätte es keine Entscheidung zur Ratenzahlung gegeben


Naja, es klingt für mich eher nach einem Vergleich.

Zum einen wird gesagt man "hat sich geeinigt", zum anderen hat man scheinbar eine vollstreckbare Ausfertigung des "Protokolls / Protokollauszugs" (nicht eines Urteils oder Beschlusses), was auch eher nach Vergleich klingt, denn der ist im Protokoll eben protokolliert. Und im Vergleich kann auch ein Ratenzahlung festgelegt werden.

Der Ratschlag "Gerichtsvollzieher beauftragen" wäre daher schon richtig wohl. Und ja, da müsste man erstmal Geld zahlen...

-- Editiert von User am 9. November 2022 20:30

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