Hat Person B Anspruch auf Schmerzensgeld?
Person A hat einen Fake account von Person B auf Facebook mit Namen und Foto von Person B erstellt, mit diesem auf die Schulseite, wo Person B zur Schule geht geschrieben : ( Name der Schule ..)ist Schei** . Person B hatte erst Anzeige gegen Unbekannt erstattet, dann Strafantrag zurückgezogen, als Person B von Person A die Tat erfuhr. Muss Person B den Namen von Person A hierbei nennen? Bekommen Person A's Eltern trotzdem bescheid ( A ist 17 Jahre alt ). Kann Person B trotz Rücknahme des Strafantrages Schmerzensgeld beantragen, wie hoch kann Schmerzensgeld sein? Person B's Eltern mussten zur Schule kommen und Person B wurde von Mitschüler/innen mehrfach auf diese Beleidigungen angesprochen.
Schmerzensgeldanspruch Facebook?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
?
ZitatKann Person B trotz Rücknahme des Strafantrages Schmerzensgeld beantragen :
Klar.
Zitatwie hoch kann Schmerzensgeld sein :
Kommt darauf an welche Schmerzen man erlitten hat, wie die Intensität dieser Schmerzen war und wie glaubhaft man das darlegen kann.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
das heißt das solche Beleidigungen zu einem Schmerzensgeldanspruch führen ? Aber da doch ein zurückgenommener Strafantrag eh nicht nochmal gestellt werden kann. Sollte Person A eine solcher Forderung nicht nachkommen?
Ich sehe keine Beleidigung.
Eine Schule kann man nicht beleidigen, weil Sachen nicht beleidigungsfähig sind. Wenn ich schreibe "das Olympiastadion in Berlin ist doof", dann ist das auch keine Beleidigung im rechtlichen Sinne.
Und noch viel weniger sehe ich irgendwas, was zu einem Schmerzensgeldanspruch führen könnte.
Ich sehe lediglich ein Verhalten, bei dem man eher an Kindergarten als an Schule denken würde.
Was würde Person A erwarten wenn Person B Strafantrag gestellt hätte, nur ein paar Sozialstunden ? so 20 ?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
19 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten