Schmerzensgeldanspruch Facebook?

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
mr-barth-simon.1@web.de
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeldanspruch Facebook?

Hat Person B Anspruch auf Schmerzensgeld?

Person A hat einen Fake account von Person B auf Facebook mit Namen und Foto von Person B erstellt, mit diesem auf die Schulseite, wo Person B zur Schule geht geschrieben : ( Name der Schule ..)ist Schei** . Person B hatte erst Anzeige gegen Unbekannt erstattet, dann Strafantrag zurückgezogen, als Person B von Person A die Tat erfuhr. Muss Person B den Namen von Person A hierbei nennen? Bekommen Person A's Eltern trotzdem bescheid ( A ist 17 Jahre alt ). Kann Person B trotz Rücknahme des Strafantrages Schmerzensgeld beantragen, wie hoch kann Schmerzensgeld sein? Person B's Eltern mussten zur Schule kommen und Person B wurde von Mitschüler/innen mehrfach auf diese Beleidigungen angesprochen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mr-barth-simon.1@web.de
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119368 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von mr-barth-simon.1@web.de):
Kann Person B trotz Rücknahme des Strafantrages Schmerzensgeld beantragen

Klar.



Zitat (von mr-barth-simon.1@web.de):
wie hoch kann Schmerzensgeld sein

Kommt darauf an welche Schmerzen man erlitten hat, wie die Intensität dieser Schmerzen war und wie glaubhaft man das darlegen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mr-barth-simon.1@web.de
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt das solche Beleidigungen zu einem Schmerzensgeldanspruch führen ? Aber da doch ein zurückgenommener Strafantrag eh nicht nochmal gestellt werden kann. Sollte Person A eine solcher Forderung nicht nachkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Ich sehe keine Beleidigung.
Eine Schule kann man nicht beleidigen, weil Sachen nicht beleidigungsfähig sind. Wenn ich schreibe "das Olympiastadion in Berlin ist doof", dann ist das auch keine Beleidigung im rechtlichen Sinne.

Und noch viel weniger sehe ich irgendwas, was zu einem Schmerzensgeldanspruch führen könnte.

Ich sehe lediglich ein Verhalten, bei dem man eher an Kindergarten als an Schule denken würde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mr-barth-simon.1@web.de
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würde Person A erwarten wenn Person B Strafantrag gestellt hätte, nur ein paar Sozialstunden ? so 20 ?

0x Hilfreiche Antwort

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