Schnelle Antwort

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
massiv02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schnelle Antwort

Hallo ich bin 16 Jahre und muss jetzt vors Gericht wegen Gefährlicher Körperverletzung,3X Betrug,Beleidigung,Diebstahl,Räuberrische Erpressung , Das ist meine Erste Verhandlung . Was bekommt man so dafür hab null Plan .
MFG




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von massiv02):
Was bekommt man so dafür

Eine (hoffentlich angemessene) Strafe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Jugendarrest

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von massiv02):
... hab null Plan ...


Das ist schmerzhaft offensichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34312 Beiträge, 17759x hilfreich)

Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt? Räuberische Erpressung ist ein dermaßen schwerer Tatvorwurf, daß hier ein Pflichtverteidiger zu stellen ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 02.09.2017 13:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.681 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.