Schöffengericht (34 x Untersvhlagung, 6 mal Betrug

5. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
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Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Schöffengericht (34 x Untersvhlagung, 6 mal Betrug

Hallo,

Die Staatsanwaltschaft hat gegen mich beantragt die Klage wegen der 34 fachen Unterschlagung sowie des 6 fachen Betruges vor dem Schöffengericht zuzulassen. Am 10.09.2014 ist nun die Verhandlung am Amtsgericht vorm Schöffengericht.

Die Unterschlagung, nunja ist zwar begangen aber alles wurde zurückgeführt. Also also Paketfahrer gab es einen zwischenfall, meine Kinder kamen in die Pflegefamilie und ich habe ne Kurzschluss reaktion bekommen, falsch deklariert im Scanner und die Pakete in der Garage eingelagert. Als ich die Paket dann ans Unternehmen zurückführen wollte, nach Absprache mit dem Chef kam ein anderer Fahrer des Unternehmens, hielt ein Auto, 2 Personen stiegen aus und zogen ihren Ausweis, "Kripo". Diese hatten mich schon tage beobachtet. Die haben dann alles Sichergestellt. Ich habe mich keineswegs bereichert oder hatte dies vor.

Dann habe ich noch 2 ev zahlungen getätigt und das Konto war nicht gedeckt.

Wie könnte das Verfahren ausgehen?

Ich habe einen Pflichtverteidiger bekommen. Weiterhin bin ich ja derzeit auf "freiem Fuß" also werde ich auch nach der Verhandlung den Saal ganz normal verlassen können, oder?

Danke euch schonmal.

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79 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich habe mich keineswegs bereichert oder hatte dies vor. Ach nee - wozu haben Sie die Pakete dann beiseitegeschafft?
Wie könnte das Verfahren ausgehen? Die Anklage zum Schöffengericht deutet auf eine Straferwartung von 1 bis 4 Jahren hin.
Weiterhin bin ich ja derzeit auf "freiem Fuß" also werde ich auch nach der Verhandlung den Saal ganz normal verlassen können, oder? Vermutlich schon - garantieren kann Ihnen das aber keiner.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Also in der regel könnte eine bewährung möglich sein. Weiterhin muss das Urteil ja erstmal rechtskräftig werden und dann hat man ja die berufungsfrist, richtig?

Die Staatsanwaltschaft hat auch da so was geschrieben vonwegen nur die "höhste" tat oder so ähnlich zu verurteilen!?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Also in der regel könnte eine bewährung möglich sein. Bei einer Strafe von max. 2 Jahren schon.
Weiterhin muss das Urteil ja erstmal rechtskräftig werden und dann hat man ja die berufungsfrist, richtig? Von U-Haft haben Sie schon mal gehört? Die kann auch nach einem Urteil angeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft hat auch da so was geschrieben vonwegen nur die "höhste" tat oder so ähnlich zu verurteilen!? Nö, hat sie nicht, denn sie hat Sie wegen 40 Taten angeklagt, wie Sie selbst schreiben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Eine Bewährung könnte sicher möglich sein.

Aber eigentlich sind das Fragen die Sie besser ihren Pflichtverteidiger stellen sollten....
Der kann die Sache besser einschätzen, da er ja alle Details kennt!

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#5
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja also da stand so etwas derartiges drinne. Ich hatte halt nur mal die einzelnen Paragraphen durchgelesen. Auf jedenfall immer etwas mit in Tatmehrheit....

Also Fluchtgefahr besteht nicht. Ich gehe 2 Arbeitsverhältnisen nach, bin bislang jeglichen Aufforderungen nachgekommen, warum sollte dann U-Haft angeordnet werden?

Also mein Verteidiger meinte zu mir nur, müssen wir mal sehen, hier könnte eine mehrjährige Haftstrafe in betracht kommen aber vielleicht macht der Richter uns ja ein Angebot. Ich zahle meine Steuern, unterhalt für die Kinder, Trennungsunterhalt etc. pp. Es wäre schon blöd wenn nun Haft angeordnet wird.

Gibt es einen Unterschied bei Bewährung und bei Bewährung mit Auflagen? Also das man in diese Richtung vielleicht noch "handeln" kann?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

warum sollte dann U-Haft angeordnet werden? Ich habe auch nirgends geschrieben, dafür bestünde eine hohe Wahrscheinlichkeit. Ich habe geschrieben, daß das grundätzlich möglich ist und Sie deswegen eben keine Garantie haben, den Saal auf freiem Fuße zu verlassen.
Es wäre schon blöd wenn nun Haft angeordnet wird. Es geht aber nicht nach Ihren Wünschen. Ich wundere mich immer wieder, wieviel Leute hier meinen, dem Gericht irgendwas vorschreiben zu können...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Staatsanwaltschaft hat auch da so was geschrieben vonwegen nur die "höhste" tat oder so ähnlich zu verurteilen!? <hr size=1 noshade>


Vermutlich gab es also noch mehr Fälle, als die nun angeklagten, die aber nach § 154 , bzw. § 154a StPO eingestellt wurden. Gegenstand der Verhandlung sind die Fälle, die in der Anklage stehen.

quote:<hr size=1 noshade>vor dem Schöffengericht zuzulassen <hr size=1 noshade>


Zum Schöffengericht wird angeklagt, wenn die Staatsanwaltsdchaft nach Aktenlage von einer (Gesamt-)Strafe von oberhalb von 2 Jahren ausgeht (bis 4 Jahre) [§§ 24 , 25 , Satz 1, Nr. 2 iVm. 28 GVG]. Eine Aussetzung zur Bewährung ist grds. bis max. 2 Jahre möglich.

quote:<hr size=1 noshade>Also Fluchtgefahr besteht nicht. <hr size=1 noshade>


Derzeit nicht. Durch ein entsprechend hohes Strafmaß in der ersten Instanz und ungeschicktes Verhalten des Angeklagten könnte sich das jedoch ändern. Wenn der Angeklagte sich nicht ungeschickt verhält, wäre wohl eher nicht mit dem Erlass eines U-Haftbefehls zu rechnen, das ist schon richtig.

quote:<hr size=1 noshade>Ich zahle meine Steuern, unterhalt für die Kinder, Trennungsunterhalt etc. pp. Es wäre schon blöd wenn nun Haft angeordnet wird. <hr size=1 noshade>


Dieser (Irr-)Glaube, dass Arbeit quasi automatisch vor einer Inhaftierung schützt, ist offenbar nicht auszurotten.

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mich keineswegs bereichert oder hatte dies vor. <hr size=1 noshade>


Sondern? Sie wollten einfach mal sehen, wie hübsch es aussieht, wenn einige Dutzend Pakete kunstvoll gestapelt in der Garage stehen ?? Das ist natürlich nicht mal im Ansatz glaubhaft. Darauf und darauf, dass ein von Reue(!!) getragenes Geständnis sich mildernd auf das Strafmaß auswirkt, wird Ihr Anwalt Sie noch hinweisen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Wie schon erwähnt. Es war einfach eine Kurzschluss reaktion. Von jetzt auf gleich sind mir bzw meiner noch Frau die Kinder weggenommen worden. Ich musste sofort dahin. Die sind mein ein und alles und dann habe ich die eingelagert. Ich weiss auch nicht was mich in dem moment geritten hat. Ich selber habe jedoch dann auch kontakt aufgenommen um die pakete zurückzuführen.

Ich hatte auch kurz nach der sicherstellung ohne Aktenzeichen oder ähnliches sofort die Staatsanwaltschaft angedchrieben. Und denen den Fall direkt so geschildert. Auch eine Schadenswiedergutmachung habe ich der Staatsanwaltschaft angeboten. Ebenfalls gibt es ein 42 seitiges Familienpsychologisches gutachten. Auch läuft seit Oktober letzten Jahres mehrere Sorgerechtsverfahren vor dem gleichen Amtsgericht.

Im ersten moment habe ich nur an meine Kinder gedacht. Das ganze war im Januar. Ein paar Wochen später habe ich mir selber gedacht was ich da für eine ******* fabriziert habe und was mich da geritten hat.

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#9
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Ich zahle meine Steuern, unterhalt für die Kinder, Trennungsunterhalt etc. pp. Es wäre schon blöd wenn nun Haft angeordnet wird.


ahja also sollten alle die ihere Steuern, Unterhalt usw Zahlen einen Freifahrtsschein für alles bekommen???

quote:
. Es war einfach eine Kurzschluss reaktion. Von jetzt auf gleich sind mir bzw meiner noch Frau die Kinder weggenommen worden. Ich musste sofort dahin. Die sind mein ein und alles und dann habe ich die eingelagert


hmm irgentwie sehr wiedersprüchlich
weiter oben steht nämlich:

quote:
nach Absprache mit dem Chef kam ein anderer Fahrer des Unternehmens, hielt ein Auto, 2 Personen stiegen aus und zogen ihren Ausweis, "Kripo". Diese hatten mich schon tage beobachtet


also wie kann es sein das Polizeibeamte eine ,,Tagelange Observation,, durchführen und genau dann kommen wenn die Pakte angelich zurück zur Firma sollten, wenn das ganze doch von jetzt auf gleich in einer Kurzschlussreaktion geschehen ist??

da stimmt was hinten und vorne nicht!



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#10
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Also ich habe die Pakete eingelagert, mich dann um die Kinder gekümmert. In der Zeit stellte meine Chefin anzeige usw usw. Nach einiger Zeit traf ich dann die Fahrerin die meine Tour übernommen hatte. Diese wollte die Pakete mitnehmen. Dann telefonierte sie mit der Chefin und diese sagte am nächsten Tag. Wir trafen uns dann, also die Fahrerin und ich am nächsten Tag. Sie kam mit einem leeren Auto. Ich öffnete die Garage, wir wollten gerade die Pakete einladen, dann hielt ein Auto, 2 Personen stiegen aus und eine Person sagte, Herr...? Ich sagte Ja??? Dann zogen die beiden ihren Ausweis und sagten Kripo..... Die fahrerin wurde auch als Zeuge aufgeschrieben und sagte auch das ich die pakete gerade wieder zurück geben wollte. Sie ist auch als Zeugin bei Gericht geladen. Die Polizei sahte dann ne wir stellen die Sachen jetzt sicher. Ich fragte die Beamten woher die wissen das ich gerade da bin und dann sagten die das diese mich schon einige Tage beobachteten.

Dann wurde ich gefragt ob ich einer Durchsuchung meiner Wohnung zustimme oder ob sie einen Durchsuchungsbeschluß holen sollen. Ich sagte ist in Ordnung, wieß die Beamten darauf hin das, und wo eine Schußwaffe bei mir liegt (Gas) sie sagten, ok, danke, wollten diese auvh sofort beim betreten der Wohnung haben. Fanden bei mir nichts weiteres. Prüften die Waffe, gaben sie mir wieder und gaben mir das Sicherstellungsprotokoll.

Dann hörte ich davon erst wieder durch die Anklageschrift.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wir haben also 40 Straftaten. Das ist ja nicht mal gerade wenig. Was man wann zurückgeben wollte, unter dem Druck, dass alles aufgeflogen war, nun ja, das wird das Gericht möglicherweise strafmildernd berücksichtigen. Das können wir hier nicht abschätzen.

Nur, dass davor auch schon einiges schief lief, das scheint snooky völlig zu verdrängen. Denn Kinder kommen nur von jetzt auf gleich in Pflegefamilien, wenn ein Grund dafür da ist, also die Kinder akut gefährdet sind. Ob das nun zur Strafverringerung beiträgt, das wage ich zu bzweifeln. Denn weder für die Kinder akzeptabel gesorgt, dann noch die 40 Straftaten ..... ob man das so hochspielen sollte, das muss der Anwalt entscheiden.


wirdwerden

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#12
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Ok, also der fall ist so. 3 eheliche Kinder. Wir haben uns im Oktober 2013 getrennt, scheidung läuft. Ich habe mich all die Jahre um die Kinder gekümmert + Arbeit + Haushalt dann hat es geknallt und tschüss. Habe nun auch eine neue Freundin nur leider verblieben die Kinder trotz mehrfachen meldungen ans Jugendamt bei der Kindesmutter. In dem Familienpsychologischen gutachten wird auch extrem häufig auf die kindeswohlgefährdung seitens der mutter hingewiesen. Trotz SPFH kam es zur Inobhutnahme und endlich schenkt man mir auch auf seiten des gerichts glauben. Am 24.09.2014 wird mir nun, abhängig von der Strafsache, die elterliche Sorge alleine Übertragen. Da ich jahrelang mich immer um die Kinder gekümmert habe hat mich das total mitgenommen was zu dieser Kurzschluss reaktion führt. Auch jetzt habe ich fast täglich umgang mit den Kindern und jedes Wochenende sind die bei mir. Es hängt nun auch viel von dem Verfahren ab. Es wurde jedoch mehrfach schriftlich zu protokoll gegeben und meine ex frau hat es auch mehrfach bestätigt das ich zub90% alles über die jahre gemacht habe. Daher hat es mich emotional eingach extrem getroffen.

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#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Also ich verstehe die Geschichte ein bischen anders.
Er war auf einer Liefertour, als er den Anruf wegen der Kinder bekam.
Und wenn das Jugendamt trotz anhängigem Sorgerechtsverfahren von jetzt auf gleich die Kinder in Obhut nimmt, darf man von einem Notfall ausgehen.
Da er dann so schnell wie möglich zum Jugendamt/Gericht/Anwalt wollte, hat er zugesehen, dass er die Arbeit los wird und losdüsen kann.
Also hat er die Pakete, die er eigentlich noch austragen wollte, einfach schnell in die Garage gepackt und ist dann zu den Kindern.
Dementsprechend war das auch nur ein einmaliger Vorfall.
Da ist noch nichts strafbar.

Bliebe nur die Frage, warum die Pakete in die Garage mussten und nicht im Auto blieben.
Da kann es aber sinnvolle Erklärungen für geben.
Etwa den Schutz vor Diebstahl oder die Notwendigkeit der Benutzung des Autos.

Auch verstehe ich das so, dass er selber und von sich aus die Firma darüber benachrichtigt oder zumindest keinen Hehl daraus gemacht hat.

Dann muss man sich natürlich fragen, wieso die Pakete erst so viel später abgeholt und zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet wurde.
Aber auch dafür kann es Erklärungen geben.
Vielleicht hat die Chefin etwas missverstanden oder man wollte ihm arbeitsrechtlich einen reindrücken.

Jedenfalls KÖNNTE es so gewesen sein, die Schilderung lässt da Spielraum.

Dann steht aber noch die Frage aus, warum da noch was im Scanner "falsch gebucht" wurde, während man doch eigentlich sofort los wollte?
Damit der Arbeitgeber einen zumindest für die nächsten paar Stunden in Ruhe lässt?
Was genau wurde da wieso gebucht?

Bleibt ja auch noch die Frage, was mit dem sechsfachen Betrugsvorwurf oder den ungedeckten Kontobuchungen ist.
Gibt es dazu noch ein paar Infos?

Bei dieser Schilderung würde ich jedenfalls keine Haftsrafe oberhalb von zwei Jahren vermuten, auch darunter nut mit Bewährung, wenn denn überhaupt.
Zumindest wenn er gut verteidigt ist und er sich nicht dumm anstellt.
Wissen kann das aber vorher keiner.
Und abschätzen kann das niemand so gut wie der Anwalt.
Hänht ja nicht zuletut davon ab, was die Firma noch an Infos hat.


Da ich Ihnen die Geschichte (weitgehend) glaube wünsche ich Ihnen schonmal viel Glück.
Auch für das Sorgerechtsverfahren alles Gute.
Sie können ja nach dem Ausgang hier berichten.

Darf ich dann noch fragen, warum Sie sich so für Rechtskraft des Urteil und die Fristen bis dahin interessieren?
Um den befürchteten Haftantritt hinauszuzögern, wegen der Kinder und dem Familienverfahren?
Den Gedanken an U-Haft halte ich in Ihrem Fall aber für ganz abwegig.
Aber auch das klären Sie am besten mit dem Anwalt.


-- Editiert Hafendame am 05.09.2014 20:27

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#14
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Ok, also ich habe mich von meiner Frau getrennt, alles da gelassen und bin dann mit den Kindern zu einem bekannten gezogen. Ein paar Tage später habe ich dann eine 2 zimmer Dachgeschoss wohnung anmieten und dank dem vermieter dort sofort einziehen dürfen. Ein bekannter leihte mir ein wenig geld. Zu dem zeitpunkt hatten wir ein gemeinschaftskonto und ich bekam ALG1. Ich zog mit den kindern dann in die Wohnung. Zum Glück war eine Einbauküche vorhanden. Das geld was ich hatte brauchte ich für essen und milch (kinder 6j, 4j, 10mon) ich eröffnete ein bankkonto und änderte überall die Bankverbindung. Ich versorgte meine kinder in einer Wohnung mit küche, ohne lampen. Licht waren kerzen, geschlafen auf dem boden mit decken. Ausser der eine bekannte habe ich von meiner fam seite niemand hier sodass ich alleine da stand. Hin und wieder gingen wir bei dem bekannten essen oder ich fragte im Kindergarten /schule ob die kinder dort mit essen können (bei freunden z.b. Zuhause) in der zeit kam meine bankkarte und ich wusste bei ikea ist zahlen mit unterschrift. Der vater eines schulfreundes meiner tochter fuhr netter weise mit mir nach ikea, ich kaufte dann lampenfassungen und glühbirnen (einfach nur diese schwarzen fassungen) 2 Matratzen, 3 kinderdecken, 3 kissen mir eine decke und kissen und zahlte mit Unterschrift. Wir hatten licht und teilten uns jeweils zu zweit eine Matratze. Es kam nie eine rückbuchung sondern sofort die warenkreditanzeige. Nach knapo 3 monaten viel krieg und stress musste ich die kinder dann gerichtlich an die muzter herausgeben und das Familienpsychologisches gutachten sowie eine Begutachtung der mutter in einer klinik mit den kindern wurde angeordnet. Erst als diese gutachten vorlagen nahm man mich und meine aussagen ernst. Jedoch wurden die kinder inobhut genommen und mir nicht gegeben weil die mutter das verneinte.

Ich deklarierte die pakete bei der kenntnisnahme mit annahme verweigert. War total in Gedanken und muss auf dem scanner dann auch mal auf annahme gekommen sein, es gibt keine unterschriften nur mal 1/2 striche.

Ich wollte die einlagern und hatte die hoffnung meine kinder mitnehmen/abholen zu können. Ich willte die pakete dann 1/2/3 tage später noch wegfahren.jedoch kam alles anders und ich war nur am rennen, anwalt, jugendamt, familiengericht, und ich saß sehr oft auch alleine da und habe stunden geheult da ich einfach nervlich total am ende war. Jahrelang kinder trouble und auf einmal war alles wie tot. Nach knapp 2 wochen raffte ich mich auf und nahm fann kontakt mit der chefin auf um die pakete wieder zurück zu führen. Dann ging es weiter wie vorab geschrieben.

Ich habe eine echt harte schei.. Zeit hinter mir.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Kurzum - von einer umgehenden Rückführung der Pakete kann keine Rede sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#16
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Also hat er die Pakete, die er eigentlich noch austragen wollte, einfach schnell in die Garage gepackt und ist dann zu den Kindern.
Dementsprechend war das auch nur ein einmaliger Vorfall.
Da ist noch nichts strafbar.

Bliebe nur die Frage, warum die Pakete in die Garage mussten und nicht im Auto blieben.


wenn dies so wäre dann frage ich mich wieso Polizeibeamte ihn mehrere Tage beobachtet haben und dann angefahren kommen und den Zugriff gemacht haben?

bei einer einmaligen Situation sehr unwarscheinlich das es sich so zugetragen hat!

die Frage mit den Pakten in der Garage ist natrülich auch berechtigt, wieso blieben die nicht im Auto?

quote:
Ich wollte die einlagern und hatte die hoffnung meine kinder mitnehmen/abholen zu können. Ich willte die pakete dann 1/2/3 tage später noch wegfahren


ich dachte das sollte die Kollegin machen die verständigt wurde?

quote:
Ich deklarierte die pakete bei der kenntnisnahme mit annahme verweigert. War total in Gedanken und muss auf dem scanner dann auch mal auf annahme gekommen sein, es gibt keine unterschriften nur mal 1/2 striche.


wenn das Ausversehen 1 bis 2 mal passiert wäre das noch irgentwo nachvollziebar
aber bei so vielen Paketen?? nee sorry tut mir echt leid aber das kauf ich dir nicht ab und sehr warscheinlich ein Richter auch nicht

quote:
Ich habe eine echt harte schei.. Zeit hinter mir.


na dann kannst du dir jetzt schon mal ausmalen wie es in der JVA sein wird

es weis zwar keiner was bei der ganzen Geschichte rauskommt aber an manschen Punkten klingt das wirklich seltsam und wiedersprüchlich

und auch das Gericht wird dir unangehneme Fragen stellen

z.b auch wieso hast du keinen Urlaub genommen oder dich wegen der ganzen Situation Krankschreiben lassen?

bei solchen sachen wie sehr heftigen Stress, Depressionen, Burn Out wäre eine Krankschreibung meiner meinung nach auch vertretbar

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-- Editiert seidi256 am 05.09.2014 21:45

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#17
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist Ihr Handeln verständlich.
Wohl nicht wirklich optimal, aber doch auch nicht gerade verwerflich.
Die meisten Menschen hätten vielleicht besser gehandelt, viele wären aber auch ganz eingebrochen.

Die Schwierigkeit Ihrer Situation damals können Sie auch so vor Gericht schildern.
Nach Kenntnis der Inobhutnahme befanden Sie sich ja nun wirklich in einer Ausnahmesituation.
Solche Umstände können vor Gericht strafmildernd berücksichtigt werden, wenn nicht sogar strafbefreiend.
Schutz der und Sorge um die Kinder sind ein sogar grundgesetzlich geschütztes hohes Gut.
Es ist vollkommen klar, dass sowas nicht spurlos an Ihnen vorüber geht.
Vermutlich werden Sie sich fragen lassen müssen, warum sie dann aber mit zwei Wochen eine doch nicht ganz kurze Zeit gebraucht haben, um erstmals bei der Arbeit Bescheid zu geben.
Auf jeden Fall wird man Ihnen aber auch anrechnen müssen, dass letztendlich doch Sie selber es waren, der die Initiative ergriffen und die Firma informiert hat, zumindest habe ich das jetzt so verstanden.

Auch kann man Ihnen ja nun wirklich nicht vorwerfen, dass Sie sich irgendwie großartig bereichern wollten.
Vom dem Wert oder auch nur dem Inhalt der Pakete hatten Sie ja offenbar keine Ahnung und sich anscheinend auch nicht dafür interessiert.

Wie der Einkauf der Matratzen und Glühbirnen denn jetzt zu bewerten ist, kann ich Ihnen nicht sagen, weil Ihre Schilderung hier etwas uneindeutig ist und es mal so klingt, als wollten Sie dafür bezahlen und mal nicht.
Selbst wenn hier aber eine Straftat angenommen wird, wird natürlich auch wieder berücksichtigt, dass es dabei beim besten Willen nicht um Wertgegenstände ging, Sie nur das Allernötigste mitgenommen haben und offenbar wirklich keine andere Möglichkeit sahen.
Das drückt die zu erwartende Strafe natürlich nach unten.

Und sowieso muss natürlich auf die Gesamtsituation geschaut werden, auch bei Festlegung der Strafe.
Und auch wenn man Ihnen hier offenbar etwas anderes erzählen wollte, spielt es da natürlich eine Rolle, was Sie sich seit diesem Vorfall so aufgebaut haben und welche Verantwortung Sie in Zukunft tragen wollen.

Ausschließen kann man natürlich trotzdem keine Ausgangsmöglichkeiten des Verfahrens.
Es wird entscheidend sein, wie glaubhaft Sie Ihre Geschichte erzählen und was die Zeugen dazu sagen.
Letztendlich hat auch der vorsitzende Richter einen Ermessensspielraum.

Sollten Sie da kommende Woche wirklich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, was ich nicht glaube, sollten Sie meiner Meinung nach auf jeden Fall Berufung einlegen, worauf Sie aber wohl auch selber gekommen sind.

Dann möchte ich Sie aber noch an das ja auch schwebende Familienverfahren erinnern.
Jenachdem, was Sie vor dem Schöffengericht da von "nervlich am Ende" und "keine Kontrolle im Alltag" erzählen, kann das natürlich auch ein schlechtes Licht auf Ihre Erziehungsfähigkeit werfen.
Hier sollten Sie auf jeden Fall weiterhin eng mit dem Jugendamt arbeiten!

Aber großartig helfen kann man Ihnen hier leider nicht.
Ihre größte Sorge war ja offenbar die sofortige Haft.
Die ist meiner Meinung nach aber mehr als unwahrscheinlich.
Darüber sollten Sie sich nicht den Kopf zerbrechen.

Verraten Sie noch, wovon (Monatseinkommen?) Sie momentan leben?
Wenn Sie bei 3 Kindern noch Trennungsunterhalt zahlen, ist es da ja offenbar bergauf gegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Der vater eines schulfreundes meiner tochter fuhr netter weise mit mir nach ikea, ich kaufte dann lampenfassungen und glühbirnen (einfach nur diese schwarzen fassungen) 2 Matratzen, 3 kinderdecken, 3 kissen mir eine decke und kissen und zahlte mit Unterschrift


Und für jeden einzelnen dieser Artikel ist man jedesmal einzeln zu Ikea gefahren, oder wie kommen die 6 Fälle zusammen?

quote:

Es kam nie eine rückbuchung sondern sofort die warenkreditanzeige.


Das macht ebenfalls keinen Sinn. Warum sollte Ikea Anzeie erstattet, wenn nie eine der Lastschriften geplatzt ist (rückgebucht wurde)? In dem Fall hätte Ikea sein Geld ja bekommen und alles wäre in Butter.

Die pers. Situation mag nicht schön gewesen sein, aber das rechtfertigt nicht ein derartiges Verhalten. Für mich ein klassischer Fall min. des "dolus eventualis", selbst wenn man geneigt ist, das drumherum zu glauben.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Solche Umstände können vor Gericht strafmildernd berücksichtigt werden, wenn nicht sogar strafbefreiend.


nunja die Staatsanwaltschaft hat ja Anklage beim Schöffengericht erhoben und das zuständige Gericht hat die Anklage zugelassen

mit Straffrei sieht es bei der Masse an vorgewurfenen Straftaten ganz dunkel aus

zumal ja die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren auch die Möglichkeit der Einstellung entweder mit oder ohne Auflagen gehabt hätte und diese nicht zum zuge kam sondern stattdessen eine Anklage beim Schöffengericht

Das Amtsgericht ist als Schöffengericht dann zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu erwarten ist.

natrülich wird auch die Gesamtsituation strafmildern berücksichtigt

ob das aber ausreichen wird um mit einen blauen Auge davon zu kommen das weis niemand

aber eins steht auch ganz klar fest

egal ob man Kinder hat die man allein versorgt, egal ob man Arbet hat und seine Steuern zahlt, egal ob man für Unterhalt aufkommt und auch sonst ein Mensch ist der seinen verpflichtungen nachkommt

dies ist für niemanden ein Freibrief Straftaten zu begehen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Bis das interne System des Paketdienstleisters merkt das die verweigerten Pakete nicht zurück sind, vergene 2-3 Tage, die Kripo hat auch observiert (mindestens 1-2 Tage), das sit also schon eine Zeitspanne.
Wenn die Pakete dann auch noch aus unterschiedlichen Tagestouren stammen sollten ...



Lastschriften beim Möbelhaus, die kennen das mit den nicht gedeckten Konten, das passiert denen deutschlandweit ca. 90x am Tag pro Jahr.
Da kommt dann erstmal sie Standardmahnung, dann Inkasso.
Eine Strafanzeige stellen wegen so etwas nicht. Die stellen sie nur, wenn da noch etwas anderes bemerkt wurde, von dem wir hier nichts wissen.



Da wird der Anwalt für einiges glaubwürdige Erklärungen finden müssen, ich beneide ihn nicht ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Es hat sich wirklich so wie beschrieben zugetragen. Ich meinte das ich keine Informationen über die Rückbuchung bekommen habe sodass ich das hätte nachzahlen können.

Ich denke das ganze wurde wegen meinen Vorstrafen zugelassen:

2007 Versicherungsbetrug (verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) -> 640 Sozialstunden

2008 Betrug (eBay) -> 400 Euro Geldstrafe

2012 36 facher Diebstahl -> 1600 Euro Geldstrafe

Jan 2024 Betrug -> 400 Euro Geldstrafe

Jedesmal habe ich ein volles und umfangliches Schuldeingeständnis gemacht.

Jedesmal der der gleiche Richter und Staatsanwalt.

Jedesmal Geldstrafe.

Mir macht es jetzt nur Kopfzerbrechen da mein Anwalt sagte: "Wir müssen mal gucken, hier könnte eine mehrjährige Haftstrafe im Raum stehen, aber müssen wir mal sehen, vielleicht machen die uns ja ein Angebot"

Was meint er mit "Angebot"? Also mein Verteidiger ist einer von wenigen der wegen solcher Verteidigungen im Fernsehen war. Z.b. die 3 Opas die damals die Banken ausgeraubt haben. Oder erst vor nem halben Jahr hier im MK jemanden mit 36Betrügen zum Freispruch bekommen hat.

Nur das gibt mir echt zu denken. Mit 2 Jahren auf Bewährung plus Auflagen wäre ich schon der glücklichste.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich meinte das ich keine Informationen über die Rückbuchung bekommen habe sodass ich das hätte nachzahlen können. <hr size=1 noshade>

Unglaubwürdig und lebensfern, da man die Rückbuchungen regelmäßig auf den Bankauszügen sieht.

Wie lautet die glaubwürdige Begründung dies nicht gesehen zu haben ("ich habe sie nicht gelesen" scheidet aus)?



quote:<hr size=1 noshade>Jedesmal Geldstrafe. <hr size=1 noshade>

"Nette" Vorgeschichte.
Da sehe ich eine deutliche Tendenz zu einer mehrjährigen Haftstrafe.



quote:<hr size=1 noshade>Was meint er mit "Angebot"? <hr size=1 noshade>

Man legt ein umfassendes Geständnis ab und bekommt dafür eine Zusicherung die Strafe betreffend, das diese bestimmte Werte nicht überschreiten wird.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Hmmmm, ich lese mich gerade mal durch Ihre ganzen alten Threads.

Offenbar handelt es sich ja gar nicht um richtige Vorstrafen, sondern zumindest teilweise nur um Geldauflagen, gegen die das Verfahren eingestellt wurde.
So ganz klar war das aber schon in den anderen Threads nicht.
Jedenfalls lässt so eine Vorgeschichte Sie vor Gericht dann leider etwas unglaubwürdig erscheinen.

Und von wegen "Lampen und Decken für die Kinder" ist wohl auch nichts mit.
Den anderen Threads nach ziehen die Tatvorwürfe ja über mehrere Monate hinweg.
Das hatten Sie hier aber verschwiegen und anders aussehen lassen.
Wenn Sie sich im Januar schon wieder über 3D-Fernseher streiten konnten, geht es Ihnen finanziell offenbar schon länger wieder gut.

Vor allem fällt mir aber auf, dass Sie offenbar Betr***orwürfe sammeln.
Mal ernsthaft, die Zahl ist ja in den letzten Jahren deutlich zweistellig geworden.
Das lässt auf den ersten Blick doch eine gewisse "Masche" erahnen.
Sie zielen auf eine Bewährungsstrafe ab.
Aber wie wollen Sie denn glaubhaft machen, die nächsten Jahre in Bewährung ohne neue Betrugsvorwürfe zu schaffen?

Manche Fälle gestehen Sie, manche bestreiten Sie und an manche wollen Sie sich gar nicht erinnern können.
Ich glaube Ihnen das auch gerne, aus Ihren Threads lässt sich nicht herauslesen, dass sie hier vorsätzlich lügen würden, wovon Sie ja auch nichts hätten.
Aber irgendwie scheint dann ja auch ganz abgesehen von der Trennung und den Kindern einiges bei Ihnen schief zu laufen.
Selbst wenn die Vorwürfe alle unberechtigt wären, ist es doch nicht normal, den Eindruck des Betrugs so oft aufkommen zu lassen.

Sie hätten übrigens mehr davon, wenn die Details nicht immer nur so stückartig und auf Nachfrage kommen würden.
Dadurch wird das hier etwas mühselig und man verliert die Lust, Ihnen überhaupt zu antworten.
Davon abgesehen erscheinen die Geschichten dann schon ganz automatisch unglaubwürdig.

Bei dieser Paketgeschichte sprechen die Umstände meiner Meinung nach weiterhin für Sie.
Aber warum die Rückgabe erst so spät erfolgt ist, wird bei Ihrem einschlägigen Vorstrafenhintergrund wirklich ganz gut begründet werden müssen.
Ich wage zu behaupten, dass das nicht gelingen wird.

Für realistisch halte ich eine Bewährungsstrafe, die aber auch wirklich Ihre letzte Chance sein dürfte.
Diese Chance sollten Sie dann aber auch nutzen!
Und anders wird es wohl auch nicht gehen, da Sie ja in den letzten Jahren offenbar nichts dazugelernt haben.
Beim nächsten Mal dürfte auch mit Bewährung dann nichts mehr möglich und die Haftstrafe unausweichlich sein.
Dann kommt es auch nicht mehr darauf an, was Sie alles versprechen und wie Sie sich um die Kinder kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Offenbar handelt es sich ja gar nicht um richtige Vorstrafen, sondern zumindest teilweise nur um Geldauflagen, gegen die das Verfahren eingestellt wurde.


woher willst du das wissen? das sind ja nur vermutungen

quote:
Ich denke das ganze wurde wegen meinen Vorstrafen zugelassen:

2007 Versicherungsbetrug (verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) -> 640 Sozialstunden

2008 Betrug (eBay) -> 400 Euro Geldstrafe

2012 36 facher Diebstahl -> 1600 Euro Geldstrafe

Jan 2024 Betrug -> 400 Euro Geldstrafe

Jedesmal habe ich ein volles und umfangliches Schuldeingeständnis gemacht.

Jedesmal der der gleiche Richter und Staatsanwalt.

Jedesmal Geldstrafe.


und da hast du nun den Salat

ich habe mir schon gedacht das an dieser ganzen Sache hinten und vorne was nicht Stimmt.

wenn es eine Kurzschlussreaktion war so wie du anfangs geschrieben hast, dann musst du dir die frage gefallen lassen wieso du einschlägige Taten vorher schon zur genüge durchgeführt hast?

waren dies auch alles Kurzschlussreaktionen???????

wenn die Sache mit einer Bewährung endet dann kannst du im Kalender 10 Kreuze machen

bei der masse an einschlägigen Vorstrafen, dazu jetzt noch die Anklage beim Schöffengericht wegen dieser Sache da wird es schwer zu begründen wieso man in zukunft Straffrei leben sollte.

wenn ich mir die Daten der Verurteilungen angucke:
2007.2008 2012 und das letze soll bestimmt jan 2014 heißen dann ist das schon sehr heikel

zudem deutet alles daraufhin das aus den bisherigen Verurteilungen nichts gelernt wurde
da wird es dem Anwalt auch nicht leicht fallen zu begründen wieso es diesmal anders sein sollte

und das Argument mit der ganzen Sache wegen den Kindern wird zwar fals das Gericht dies alles so glaubt auch irgentwo berücksichtigt aber ein Freifahrtsschein um immerwieder Straftaten zu begehen ist dies nicht das wird das Gericht auch deutlich machen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Also irgendwie scheint snooky eine gestörte Wahrnehmungsebene zu haben. Es geht hier nicht um 2 Rückbuchungen oder was auch immer in der Richtung, die gar nicht bemerkbar waren. Ausweislich seines letzten Threads geht es ganz konkret um sechs Betrugsfälle, Tatzeitraum vom 30.7.2013 bis 21.1.2014. Und da wurde mit erheblicher krimineller Energie gehandelt, mit falschem Namen z.B.

Schon vergessen?

Und bei den Straftaten im Jahr 2011 da sind die ihm nur passiert, weil er so durch den Wind war. Die jetzt sind ihm passiert, weil er wieder so durch den Wind war. Was die 6 Betrugsfälle angeht, war das ja dann ziemlich lange, gelle?

Was mich an den gestohlenen Paketen stutzig macht, das ist nicht nur, dass der Staatsanwalt 30 Einzelfälle angeklagt hat. Wäre die Sache eine Aktion gewesen, so hätte es sich doch um eine Tat mit 30 Teilen gehandelt. Waren wir da wieder lange durch den Wind? Und - abgesehen davon - es ist ja nicht nur das Einlagern der Pakete in der Garage, sondern Paket für Paket wurde auch ausgebucht von ihm. Und das ist doch ein erheblicher Aufwand. In der Zeit hätte man die Pakete im Zweifel auch ausfahren können.

Nach so viel Gerichtserfahrung sollte snooky eigentlich wissen, dass allein die Tatsache, dass er die Sachen noch nicht vertickert hat, nicht Gleichzusetzen ist "ich habe keinen Diebstahl begangen."

Und die Tour mit den vaterlosen kleinen Kindern wird auch nur beschränkt laufen. Denn schließlich haben ihn die Kinder ja nicht abgehalten, immer wieder intensiv über längere Zeiträume kriminell tätig zu werden.

Und - das Ganze wurde nicht wegen der erheblichen kriminellen Energie in der Vergangenheit zugelassen, sondern schlicht und einfach, weil fröhlich und völlig unbeeindrucht spätestens am 30. 7. 2014 eine nicht unerhebliche Serie von Straftaten gestartet wurde.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 06.09.2014 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

34 verschiedene Empfänger und somit 34 geschädigte also auch 34 anklagen vielleicht.

Also es gab in der Vergangenheit etliche Verfahren nur wurden diese immer schön dank "In dubio pro reo" freigesprochen. Es war jedesmal ein und derselbe Staatsanwalt. Ich kann sein Gesicht schon zeichnen und er war mir jedesmal so verdammt nahe aber er konnte es in etlichen fällen einfach nicht beweisen. (falsche IP Adressen, Haus-/Postdrob, offene W-LANs, elite Proxyserver, falsche Identitäten inkl. verblüfend echten Dokumenten)

Nur das war mal. Damit habe ich abgeschlossen als ich mein Examen der Gesundheits und Krankenpflege began, nur kann mich dieses Verfahren nun auch mein Examen kosten.

In der Anklage steht auch was von Herstellen und gebrauchen von Urkunden und Herstellen und Gebrauchen von digitalen Urkunden. In der Anklage ist auch jeder Empfänger mit Anschrift, Paketinhalt und Warenwert angegeben. Hinzu ist jeder geschädigte als Zeuge geladen. Also wird das wohl ein paar Stunden Verhandlung werden, oder?

Dann noch die Fahrerin, die Kripobeamte, eine von einer Leihwagenvermietung und jemand vom Jobcenter. Ich soll mit einer Jobcenter bewilligung (fälschung) einen Mietwagen gemietet haben. Das soll im nov gewesen sein. Zum mieten muss man jedoch den Führerschein vorlegen. Dieser befand sich allerdings bis mitte jan 2014 6 monate lang zwecks fahrverbot bei der behörde.

Ich denke eher der Staatsanwalt will sich nun für die vorangegangenen Freisprüche rechen.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Also es gab in der Vergangenheit etliche Verfahren nur wurden diese immer schön dank "In dubio pro reo" freigesprochen


ätliche Verfahren und daraus wirst du nicht schlau und machst immer weiter tortz deiner Kindern??

freigesprochen?? naja wenn man die Vorstrafen sieht wurde ja doch nicht in alles Sachen Freigesprochen

quote:
Nur das war mal. Damit habe ich abgeschlossen als ich mein Examen der Gesundheits und Krankenpflege began, nur kann mich dieses Verfahren nun auch mein Examen kosten


anscheinend ja doch nicht den sonst würde es die jetzige Anklage nicht geben!

quote:
Hinzu ist jeder geschädigte als Zeuge geladen. Also wird das wohl ein paar Stunden Verhandlung werden, oder?


möglicherweise auch ein Verfahren mit mehren Verhandlungstagen




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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Geh einfach mal davon aus, dass ein Staatsanwalt so was nicht persönlich nimmt. Es geht ihm nämlich am Poppes vorbei. So ein Staatsanwalt hat etwa 170 neue Verfahren im Jahr. Da ist es wirklich ein wenig anstrengend, irgend etwas persönlich zu nehmen. Hinzu kommt noch, dass man so Kleinkriminelle irgendwann bekommt. Weil sie Freispruch mit Narrenfreiheit verwechseln. Wobei bei Dir ja die kriminelle Energie schon erheblich ist.

Und es wird ja immer doller. Jetzt auch noch der Mietwagen. Mein Gott, keinen Cent für Glühbirnfassungen, aber einen Wagen mieten. Natürlich geht es auch ohne Führerschein. Ist Entscheidung des Vermieters. Und wenn da eine Bescheinigung vom Job-Center vorliegt, dann muss der Vermieter nicht unbedingt alles überprüfen.

Jetzt kapier ich auch, warum der Anwalt nicht unbedingt von 2 Jahren mit Bewährung ausgeht. Nun ja, wie lange geht denn so ein Examen? 1 Monat, 2 Monate? Länger doch wohl kaum. Ob Dich hinterher jemand einstellt, das ist eine ganz andere Frage. Ganz ehrlich, ich brauche keinen Krankenpfleger, bei dem ich fürchten muss, dass er die Sachen bewußtloser Patienten durchsucht, nur weil mal wieder eine Lebenskrise ansteht und er meint, diese durch kriminelle Handlungen kompensieren zu können.

Und das mit den umfangreichen Geständnissen, das stimmte ja wohl auch nicht so ganz.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 06.09.2014 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Und das mit den umfangreichen Geständnissen, das stimmte ja wohl auch nicht so ganz.


wenn das Geständniss vor Gericht nach der Salamitaktik erfolgt wie hier im Forum na dann wirds aber sehr schwer

bei dem was wir bsiher alles erfahren haben dürfte es in der tat nur noch um die Frage gehen Bewährung oder Haft
im schlimmsten Fall musst du dich eben darauf einrichten das du deine Kindern für längere Zeit im Besuchsraum einer JVA siehst

nachalldem was hier bisher an Details rausgekommen ist wird es schwer das Gericht zu überzeugen das du ohne die Einwirkung von Haft keinerlei Straftaten mehr begehst

aber unmöglich ist eine Bewährung natrülich auch nicht

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Natürlich wird es eine Haftstrafe geben, die Frage ist nur, ob mit oder ohne Bewährung. Und die zweite Frage, die sich mir bei so Leuten stellt, ist, ob nicht noch zusätzlich eine Nachtragsanklage kommt. Über Sachen die erst jetzt auffliegen.

Dauer der mündlichen Verhandlung? Wohl mindestens ein Tag. Mit Presse, mit Angehörigen, mit Ex-Frau. Ob dann das Familiengericht immer noch meint, er sei super geeignet, die Kinder aufzuziehen, das wage ich zu bezweifeln.

wirdwerden

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