Schriftliche Äusserung als beschuldigter

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bananenmilch73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Äusserung als beschuldigter

Hallo
Mein 16 jähriger Sohn hat gestern einen Briefbogen wie oben beschrieben bekommen.
Ihm wird vorsätzliche einfache Körperverletzung vorgeworfen.
Diese ereignete sich bereits Mitte Januar.
Nach einem ausführlichen Gespräch hat er es so geschildert
Sein Freund Person B hatte Streit und eine rangelei mit Person C
Um B zu verteidigen ist er dazwischen gegangen und hat C mit der Faust einmal ins Gesicht geschlagen .
Alle standen unter starkem alkoholeinflusss.
Bereits vor einigen Wochen wurde Person B beschuldigt der es natürlich nicht zugegeben hat und er hat nun schweren herzens und mit Einwilligung meines Sohnes ihn angegeben.
Natürlich bringt es nicht alles zu bestreiten. Er ist auch sehr reumütig und einsichtig.
Es ist halt leider passiert
Was sollen wir jetzt machen ohne grösseren Schäden
Sich schriftlich wahrheitsgemäss dazu äussern, was muss man auf dem Bogen ankreuzen?
Lieber einen Anwalt mit dazu nehmen ?
Oder die Aussage verweigern?
Am liebsten würden wir erst einmal versuchen mit Person C in Kontakt zu treten, nur leider ist er unbekannt
Um eure Meinung wäre ich sehr dankbar




7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 623x hilfreich)

Ich würde in diesem Fall:

a) Mir übers Internet einen Anwalt suchen der Akteneinsicht nimmt und mir eine Kopie der Akte zukommen lässt. Das kostet weniger als 100 Euro und man bekommt via Email einen Scan der Ermittlungsakte zugesandt. Nach Studium derselben kann man die Beweislage deutlich besser einschätzen und entscheiden ob man Stellung nimmt, das ganze aussitzt, einen Anwalt mandatiert etc.

b) Der Polizei mitteilen dass man sich nach Akteneinsicht durch einen Anwalt ggf. schriftlich äußern wird.

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#3
 Von 
Bananenmilch73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre Antworten
Ja Nervenstärke ist wohl angebracht
Nicht so einfach auch wegen der Gewissheit zu recht beschuldigt zu sein ....
Eigentlich sind wir uns hier alle einig das man dazu steht wenn man was gemacht hat....

Vielleicht ist es mit der Akteneinsicht
Gar nicht so schlecht damit man mal einen Überblick hat wer was genau gesagt hat. Hab das Gefühl der Verletzte kann selber keine genauen Angaben machen da sonst die strafanzeige nicht erst nach über drei monaten gekommen wäre....

Was meinen sie denn ernsthaft was passiert wenn man die tat zugibt
Geldbuße oder Sozialstunden?
Mein Sohn hat sich bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen und ist sozial engagiert , wenn das noch als positiv gewertet wird

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie ... eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt es sich durchaus mit dem Anhörungsbogen zu selbigen zu gehen.


Eine Standard-Straf-RSV leistet in solch einem Fall nicht (Vorsatz). Allenfalls eine mit "Strafrecht Plus", "Erweitertem Straf-RS", "Strafrecht Pro" oder wie die Modelle auch immer heißen. Und auch da sollte man erst mal in die ARB schauen, ob Verurteilung wegen Vorsatz eingeschlossen ist oder ggf. Einstellung aus Opportunitätsgründen.

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 623x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Geldbuße wohl eher weniger, weil Ihr Sohn ja kein Einkommen hat.


Geldbuße (gibt es im Strafrecht eh nicht, ich nehme an Geldstrafe ist gemeint) schon deswegen ganz sicher nicht weil mit 16 zwingend Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt wo es das nicht gibt. Wenn es nicht eingestellt wird würde ich auf irgendwas zwischen Verwarnung (ggf. mit Auflagen) oder Sozialstunden tippen. Ein Faustschlag ohne Folgen (z.B. gebrochene Nase) reicht bei strafrechtlich unauffälliger Vergangenheit in der Regel nicht für härtere Maßnahmen wie Wochenendarrest o.ä.

Sollte nicht eingestellt werden und es zu einer Verhandlung kommen dann steht und fällt das Strafmaß eh mit der Vorstellung die Dein Filius vor Gericht gibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat:
Geldbuße (gibt es im Strafrecht eh nicht, ich nehme an Geldstrafe ist gemeint)


Möglicherweise ist Geldauflage gemeint. Die gäbe es auch im Jugendrecht.

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