Schüler verbrennt Schülerin Haare - Strafanzeige

18. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
meserok
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schüler verbrennt Schülerin Haare - Strafanzeige

Schüler X verbrennt seiner Mitschülerin Y versehentlich eine 10cm lange Strähne. Es war nicht seine Absicht Haare zu verbrennen, sondern wollte mit dem Feuerzeug-Klicken auf sich aufmerksam machen.

Mit bloßen Auge keine Schäden wahrnehmbar.
Schüler X entschuldigte sich ausführlich und bot an die Friseur-Rg. zu übernehmen.

Nun behauptet die Mutter der Schülerin Y Strafanzeige wg. schwerer Körperverletzung gestellt zu haben.

Sollte man dies ernst nehmen und mit Konsequenzen rechnen?

-----------------
""

-- Editiert meserok am 18.09.2014 23:28

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Sollte man dies ernst nehmen und mit Konsequenzen rechnen?

Das sollte man beim besten Willen nicht ernst nehmen.
Und erst recht sollte man nichts befürchten.

Schon allein die Bezeichnung als "schwere" Körperverletzung hätte mich schmunzeln lassen.
Googlen Sie doch einfach mal nach dem Begriff und den Voraussetzungen an eine wirkliche schwere Körperverletzung.
Grundsätzlich ist natürlich auch das Abschneiden (oder hier Abbrennen) von Haarstränen strafbar, allerdings lediglich als "normale" Körperverletzung.
Allerdings braucht es für eine Straftat in der Regel einen Vorsatz, der ja hier nicht gegeben ist, wenn man glaubhaft machen kann, dass es keine Absicht war.

Zwar ist die Körperverletzung theoretisch auch ohne Vorsatz begehbar.
Aber ob der Staatsanwalt Lust und Laune hat, sich bei einem solchen Kinderkram großartig über das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit beim Schnippen mit einem Feuerzeug zu streiten, während weitaus wichtigere Akten auf seinem Tisch liegen?
Ich würde mir also keinerlei Sorgen machen.

Ich selber würde ja auch schon bezweifeln, dass überhaupt eine Anzeige durch die Mutter erstattet wurde und das nicht nur "Theater" ist.
Warten Sie einfach ab, ob Sie in den nächsten Wochen einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, in dem Sie sich dann zu dem Vorwurf äußern könnten, wenn Sie den wollten.

Anders sieht das natürlich aus, wenn die Sorgen der Mutter nicht ganz verfehlt sind und das doch nicht alles ganz "ohne Absicht" passiert ist.
Wie man jemandem "versehentlich" die Haare in Brand stecken kann, kann ich mir gerade auch nicht wirklich vorstellen.

Aber selbst wenn am Ende der ganzen Geschichte der Staatsanwalt den Vorsatz sieht, sind wenige bis keine Konsequenzen zu erwarten, da der Vorwurf nicht sonderlich schwerwiegend ist und man sich um Wiedergutmachung bemüht hat.

Da ein Feuerzeug (Raucher?) im Spiel war, vermute ich mal, dass der Täter volljährig ist?
Und da die Mutter die Strafanzeige (Strafantrag?) erstattet hat oder das vorgibt, ist das Opfer minderjährig?
Wenn jedenfalls das Opfer volljährig ist, hat Mutti da sowieso nichts zu melden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meserok
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke Ihnen für ihre schnelle und ausführliche Hilfe.

Zur Information
Schüler X 16 Jahre alt
Schülerin Y 18 Jahre alt

Ändert das irgendwas Wesentliches ?

Anzeige soll jetzt angeblich von Schülerin Y persönlich gestellt worden sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Den Vorsatz weg zu bekommen, das dürfte schwierig sein. Dolus eventualis dürfte auf jeden Fall vorliegen. Wenn man so dicht an einem Kopf ein Feuerzeug in Gang bringt, dann muss man damit rechnen, dass da etwas in Brand gerät, man nimmt es also billigend in Kauf.

Anderes Beispiel: Banküberfall, der Täter schiesst zur Einschüchterung in die Decke der Bank. Ein Querschläger kommt zurück und tötet eine Person. Der Staatsanwalt wird wegen Mordes und nicht wegen fahrlässiger Tötung anklagen. Weil: wer rumballert muss damit rechnen, dass er jemanden trifft. Übertragen auf unserem Fall: wer mit Feuer spielt, muss damit rechnen, dass er was in Brand setzt.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das sehe ich genauso. Und es wird wohl auch nicht bei der einfachen KV bleiben - das Feuerzeug wurde hier ja als "gefährliches Werkzeug" eingesetzt. Schwere KV ist natürlich Quatsch (wobei in 99 % der Fälle hier immer gef. KV gemeint ist, wenn schwere KV geschrieben wird), aber auf gefährliche KV wird es schon hinauslaufen. Eine solche Anzeige kann übrigens von jeder Person, folglich auch der Mutter, gestellt werden - das ist schließlich ein Offizialdelikt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.