Schülerin beleidigt Lehrer

27. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
schmeichel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schülerin beleidigt Lehrer

Hallo Zusammen,

meine Tochter(14) hat vor kurzem ihren Lehrer im Klassenzimmer beleidit. Im Klassenzimmer waren nur der Lehrer und meine Tochter. Sie nannte Ihn einen F***lecker!
Nun hat der Lehrer Anzeige erstattet.

Was hat nun meine Tochter zu erwarten?

Danke schon mal!
Gruß
Uwe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Tochter wird von der Polizei Nachricht bekommen und zur Stellungnahme zu den Vorwürfen aufgefordert. Dann wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. Als Ersttäterin kann sie mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...wichtige Frage: war Ihre Tochter denn auch zum Tatzeitpunkt schon 14 Jahre alt?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
schmeichel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zu Bob, ja sie war 14 zum Tatzeitpunkt.

gruß
Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hier kommt eine Weisung oder ein Zuchtmittel in Betracht. Jugendgerichtsgesetz gilt!

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#5
 Von 
schmeichel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 28.10.03 hat jetzt die Polizei angerufen und wollte eine Vernehmung vereinbaren.
Da wir aber keinen Angaben zum Vorfall machen, war das ganze am Telefon dann vorest erledigt.
Der Polizist meinte, das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, weil meine Tochter jetzt vor kurzem erste 14 wurde und Erstäter ist.
Na dann hoffen wir mal :-))

By
Uwe

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#6
 Von 
Josef.PA
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wärs mal mit einer Tracht Prügel für das liebe verzogene Töchterlein?

Was müssen in dem Elternhaus für Zustände herrschen, dass sich Kinder in der Öffentlichkeit bzw. Schule so benehmen? Im Sinne des allgemeinen Interesses wäre es hier schon wünschenswert, wenn das Verfahren nicht eingestellt würde, sondern das Gör zum Strassenkehren geschickt würde!

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#7
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Also, Prügel halte ich für die schlechteste Lösung nach der Todesstrafe. Gewalt erzeugt Gegengewalt.

Man muss mit dem Mädchen sprechen und ihr erklären, dass auch Schimpfwörter sehr schlimm sein können und mindestens ebenso weh tun können wie eine Backpfeife.

PEACE

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