Hallo zusammen,
mein Sohn besucht die 10. Klasse, die meisten Mitschüler sind in einer Whatsappgruppe Mitglieder.
Ein Schüler hat ein Foto der Lehrerin gemacht und in der Gruppe geteilt.
Weiter wurde das HDJ erwähnt, das wurde als „Hitler Jugend" oder verwandt interpretiert, eine Mitschülerin hatte es gemeldet.
HDJ steht aber für Haus der Jugend, wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten.
Die Schule hat alle Eltern der Klasse angeschrieben mit den oben genannten Vorwürfe (Bild gepostet und Volksverhetzung) mit Androhung einer Strafanzeige.
Ich habe das Handy kontrolliert und nur Teenis die Blödsinn schreiben gesehen.
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen?
VG
Schulbrief wegen Volksverhetzung und publizieren eines Bildes
14. Dezember 2022
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Frage vom 14. Dezember 2022 | 16:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulbrief wegen Volksverhetzung und publizieren eines Bildes
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2022 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
Zitatwie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen? :
Da keinerlei relevanten Fakten (Wortlaut Kommunikation, Schreiben und Quittierung) bekannt sind, kann man nichts seriös raten.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2022 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
1. Den Erhalt kann man quittieren. 2. wozu denn? 3. Zu deiner Schilderung kann man keine Rechtslage nennen.ZitatDie Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2022 | 19:35
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Das ist im schulischen Bereich meines Erachtens üblich.Zitat:Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben
Bei der Auslegung von Aussagen und Formulierungen kommt es darauf an, wie die Empfänger der entsprechenden Nachrichten sie (vernünftigerweise) verstehen werden. Gegebenenfalls auch darauf, ob der Autor dieser Nachrichten diese oder jene (Fehl-)Interpretation hat kommen sehen.Zitat:Weiter wurde das HDJ erwähnt, das wurde als „Hitler Jugend" oder verwandt interpretiert, eine Mitschülerin hatte es gemeldet. HDJ steht aber für Haus der Jugend, wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten.
Der Empfänger eine Nachricht stützt sich bei deren Interpretation vor allem auf zwei Faktoren: Sein eigenes Hintergrundwissen und den jeweiligen Kontext.
Ist "HDJ" (nachweislich) eine unter den Gruppen-Teilnehmern gängige Abkürzung und wurde dort "Treffen wir uns heute um 16 Uhr am HDJ zum Kicken?" geschrieben, dann dürfte jedem (spätestens nach entsprechenden Rückfragen) klar sein, dass damit das "Haud der Jugend" gemeint war. Für wenig naheliegende Fehlinterpretationen haftet der Autor der Nachricht nicht. Überhaupt wäre es wohl etwas fragwürdig, wie das D bei "Hitlerjugend" in die Wortmitte geraten sein sollte.
Natürlich sieht es ganz anders aus, wenn der Kontext ganz anders aussieht. Nach dem Kontext frage ich mich übrigens auch bei diesem Problem:
Das begründet zumindest den Verdacht einer (wenn auch geringfügigen) Straftat. Das Verbreiten von Lichtbildern, auf denen Persoenen erkennbar sind, ist ohne den Willen dieser Personen grundsätzlich rechtswidrig (und kann teuer werden).Zitat:Ein Schüler hat ein Foto der Lehrerin gemacht und in der Gruppe geteilt.
Jedenfalls insofern handelt es sich nicht um "Teenie-Blödsinn". Meiner Meinung nach sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Kind sich dieser Problematik bewusst ist und solches Verhalten daher nicht nachahmt. Auch sollten Sie vielleicht sicherstellen, dass Ihr Kind in der Schule kein Handy o.ä. benutzt (oder überhaupt dabei hat?) bzw. insoweit die Schulordnung respektiert wird.
Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz, dass jeder nur an seinem eigenen Verhalten gemessen wird.
Im Schulrecht kann das dann dann aber schon anders aussehen. Da kein unter Umständen auch schon die bloß passive Mitgliedschaft in der falschen WA-Gruppe zum Verhängnis werden. Dann könnten die schulrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, die das Schulgesetz Ihres Bundeslandes vorsieht.
Für mich klingt es aber so, als würde die Schule gar keine Maßnahmen gegen Ihr Kind planen. Insgesamt verstehe ich daher nicht, wo Sie jetzt diskussionsbedürftiges rechtliches Problem sehen.
-- Editiert von User am 14. Dezember 2022 19:44
#4
Antwort vom 14. Dezember 2022 | 21:30
Von
Status: Schlichter (7140 Beiträge, 1495x hilfreich)
ZitatFür mich klingt es aber so, als würde die Schule gar keine Maßnahmen gegen Ihr Kind planen. Insgesamt verstehe ich daher nicht, wo Sie jetzt diskussionsbedürftiges rechtliches Problem sehen. :
ich schlisse mich an. und das bild per whatsapp weitergeben geht garnicht
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 14. Dezember 2022 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatHDJ war die Heimattreue Deutsche Jugend, ein 1990 gegründeter, rechtsradikaler Verein, der 2009 verboten wurde. :
Ob nun HDJ ode HJ - das alleine genannt ist noch keine Volksverhetzung.
#7
Antwort vom 15. Dezember 2022 | 09:59
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
@all vielen Dank für die Aufklärung
VG
#8
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 01:31
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 292x hilfreich)
Der Beginn einer jeden Dystopie der Neuzeit. Die meisten, neuerlichen Weltuntergangsgeschichten beginnen tatsächlich mit eben diesen Worten - wahrscheinlich zurecht.Zitatdie meisten Mitschüler sind in einer Whatsappgruppe Mitglieder :
Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Schulleitung darüber hinweggesehen hat, dass "den lieben Kleinen" der Unterschied zwischen der HJ und der ebenso (neo-)nationalsozialistischen HDJ nicht bekannt war. Das spricht weder für die erfolgte Allgemeinbildung im Elternhaus noch im Geschichtsunterricht, aber nun gut.ZitatDie Schule hat alle Eltern der Klasse angeschrieben mit den oben genannten Vorwürfe (Bild gepostet und Volksverhetzung) mit Androhung einer Strafanzeige. :
In der 10. Klasse, also mit ca. 16 Jahren, ist man zunächst einmal strafmündig. Die erste Maßnahme wäre vielleicht, seine Sprösslinge zu sensibilisieren. Zur Rechtslage können wir hingegen wenig sagen, da uns die betroffene Schrift nicht annähernd bekannt ist.ZitatDie Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen? :
#9
Antwort vom 19. Dezember 2022 | 16:05
Von
Status: Gelehrter (10652 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatDie erste Maßnahme wäre vielleicht, seine Sprösslinge zu sensibilisieren. :
Bezüglich des ungefragten Fotografierens einer Lehrerin, ja da sollte man mal mit den Jungs und Mädels sprechen und ansonsten mal ganz dezent die Kirche im Dorf lassen.
ZitatDas liegt wahrscheinlich daran, dass die Schulleitung darüber hinweggesehen hat, dass "den lieben Kleinen" der Unterschied zwischen der HJ und der ebenso (neo-)nationalsozialistischen HDJ nicht bekannt war. Das spricht weder für die erfolgte Allgemeinbildung im Elternhaus noch im Geschichtsunterricht, aber nun gut. :
Nicht jedes Autokennzeichen mit AH steht für den Österreichischen "Herrn"....
Es spricht, mit dem gegebenen Kontext, wohl eher für vorverurteilende Lehrer, Schulleitung und Forenuser, das "Haus der Jugend", welches es übrigens in vielen Städten gibt, ohne auch nur den Ansatz einer Hinterfragung mit dem Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen.
Ansprechpartner ist in einem solchen Fall "des Anstoßes" übrigens die Stadt, welche "Betreiber" dieser Jugendtreffs sind.
Dort kann man dann die "Umbenennung" ins Gremium bringen.
#10
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 02:17
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 292x hilfreich)
Das "Haus der Jugend" hat mit diesem Fall doch rein gar nichts zu tun, außer man bereitet bereits eine mögliche Verteidigungsstrategie vor. Nach den bisherigen Schilderungen sollte die Lehrerin doch offensichtlich verunglimpft und öffentlich (im WhatsApp-Kreis) verächtlich gemacht werden und - auch angesichts des Kontexts - (pardon!) was hätte denn das "Haus der Jugend" dazu an dieser Stelle für einen Nutzen? Ich verweise hier auf #8, womit ich weiterhin davon ausgehe, dass lediglich HJ ("Hitlerjugend") und HDJ ("Heimattreue Deutsche Jugend") miteinander verwechselt wurden.ZitatEs spricht, mit dem gegebenen Kontext, wohl eher für vorverurteilende Lehrer, Schulleitung und Forenuser, das "Haus der Jugend", welches es übrigens in vielen Städten gibt, ohne auch nur den Ansatz einer Hinterfragung mit dem Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen. :
-- Editiert von User am 21. Dezember 2022 02:19
#11
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 09:38
Von
Status: Gelehrter (10652 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatDas "Haus der Jugend" hat mit diesem Fall doch rein gar nichts zu tun :
Dann scheinst Du das Eingangsposting nicht gelesen zu haben, denn das "Haus der Jugend", ist / war der Auslöser für die Vorwürfe der Volksverhetzung.
ZitatNach den bisherigen Schilderungen sollte die Lehrerin doch offensichtlich verunglimpft und öffentlich (im WhatsApp-Kreis) verächtlich gemacht werden :
Das kann man mit welcher Silbe nun wo genau lesen?
Zitatauch angesichts des Kontexts - (pardon!) was hätte denn das "Haus der Jugend" dazu an dieser Stelle für einen Nutzen? :
Das das Haus der Jungend mit der Lehrerin nichts zu tun hat, ist wohl nicht aufgefallen, (pardon!), die beiden Vorwürfe stehen in keinem Kontext zueinander, außer dass sie im selben Chat entstanden sind.
-- Editiert von User am 21. Dezember 2022 09:39
#12
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 11:18
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Wie wäre es, den Eröffnungsbeitrag mal richtig zu lesen?ZitatDas "Haus der Jugend" hat mit diesem Fall doch rein gar nichts zu tun, außer man bereitet bereits eine mögliche Verteidigungsstrategie vor. :
ZitatHDJ steht aber für Haus der Jugend, wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten. :
#13
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 12:11
Von
Status: Gelehrter (10652 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatWie wäre es, den Eröffnungsbeitrag mal richtig zu lesen? :
Dann ergibt das eigene Bild aber keinen Sinn mehr, es sei denn man würde dann dort ->
noch einen Rechtschreibfehler unterstellen, denn der TE wollte GANZ OFFENSICHTLICH kiffen schreiben.Zitatwo sich die Jungs zum kicken treffen wollten. :
Dort sollte dann auch die Verunglimpfung der Lehrerin weiter geplant und unter der Flagge der H(d)J vollzogen werden....
Aber um diesen Aluhutmist mal auszublenden.
Zitatwie verhalte ich mich :
Ich würde den Empfang quittieren und eine entsprechende Stellungnahme dazu abgeben.
#14
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 12:20
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatDie Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen? :
Wenn die Schule den Erhalt des Schreibens durch den Empfänger quittiert haben will, soll sie gefälligst ein Einschreiben mit Rückschein schicken.
Eine Pflicht, da irgendwas zu quittieren, besteht nicht.
Wenn HDJ für "Haus der Jugend" steht, erübrigt sich jede weitere Überlegung hinsichtlich einer Strafbarkeit.
Wenn HJ für "Hitlerjugend" steht, erübrigt sich die in aller Regel genauso, denn es ist nicht illegal, das Wort "Hitlerjugend" zu verwenden oder das Kürzel "HJ".
Der Name allein kann auch keine strafbare Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Vereinigungen darstellen. (Und auch die ist nicht strafbar, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." (§86a Abs. 3 StGB in Verbindung mit §86 Abs.4 StGB)
Aber wenn's eh "Haus der Jugend" bedeutet...
Haben mal wieder die merkbefreiten Antifa-Extremisten zugeschlagen...
#15
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 12:21
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatZitat: :
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben
Das ist im schulischen Bereich meines Erachtens üblich.
Das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und sollte schon deshalb hoffentlich nicht üblich sein.
#16
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 12:26
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatBezüglich des ungefragten Fotografierens einer Lehrerin, ja da sollte man mal mit den Jungs und Mädels sprechen und ansonsten mal ganz dezent die Kirche im Dorf lassen. :
Ja.
Das mit dem ungefragten Fotografieren ist allerdings in Zeiten von SmartPhones mit Kamerafunktion und Gruppen-Selfies, Instagram und Co. ...
... ein pädagogisch-didaktisch aufwendiger Prozess.
Rein rechtlich betrachtet könnte die Schule ohne weiteres das Fotografieren auf dem Schulgelände untersagen, und nur zu bestimmten Anlässen/Zwecken erlauben.
Rein praktisch betrachtet macht sie sich damit nur lächerlich, weil sie keinerlei Möglichkeiten hat, das tatsächlich wirksam durchzusetzen.
Daß man nicht einfach Lehrer oder Mitschüler fotografieren und die Fotos dann veröffentlichen darf (auch nicht in "sozialen Netzwerken") - das sollte allerdings zum Unterrichtsinhalt gehören, Rubrik "Allgemeinwissen". Und das kann man ggf. auch durchsetzen, und da wird dann vermutlich auch helfen, mal ein "Exempel zu statuieren". Dann lernen die anderen, daß das tatsächlich Konsequenzen haben kann.
#17
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Guten Morgen. Schon am 15.12. war das Dramulett vermutlich erledigt und aufgeklärt. Der TE bedankte sich längst.ZitatWenn die Schule den Erhalt des Schreibens durch den Empfänger quittiert haben will, soll sie gefälligst ein Einschreiben mit Rückschein schicken. :
Was soll der Quatsch? Was tatsächlich geteilt wurde, ist weitgehend unbekannt. Eine Mitschülerin hats der Schulleitung gemeldet.ZitatHaben mal wieder die merkbefreiten Antifa-Extremisten zugeschlagen... :
Noch mehr Quatsch. Es ist üblich und für ein Einschreiben-R ist keinerlei Rechtsgrundlage erkennbar.ZitatDas entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und sollte schon deshalb hoffentlich nicht üblich sein. :
Wer wohl hier merkbefreit ist?
Es ging übrigens (wenn überhaupt) um *Volksverhetzung*, nicht aber um irgendwelche Kennzeichen...und schon gar nicht um das Unvermögen der pädagogischen Fachkräfte.
#18
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 22:26
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 292x hilfreich)
Natürlich verstehe ich Dich und die Forenkollegen in diesem Punkt. In dem Kontext ergibt die Sache nach den bisherigen Schilderungen aber keinen Sinn. Sollte (in den Augen der Anzeigenerstatter oder auch Strafverfolgungsbehörde) eben nicht die von mir referenzierte HJ/HDJ gemeint worden sein, so kann es sich i.S.d. des 130 StGB nur um ein Missverständnis handeln. Aber zur weiteren Aufklärung bedürfte es des bereits erbetenen, weiteren Inputs seitens des TE.ZitatDann scheinst Du das Eingangsposting nicht gelesen zu haben, denn das "Haus der Jugend", ist / war der Auslöser für die Vorwürfe der Volksverhetzung. :
-- Editiert von User am 22. Dezember 2022 22:27
Und jetzt?
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