Schulbrief wegen Volksverhetzung und publizieren eines Bildes

14. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
osdgap
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulbrief wegen Volksverhetzung und publizieren eines Bildes

Hallo zusammen,

mein Sohn besucht die 10. Klasse, die meisten Mitschüler sind in einer Whatsappgruppe Mitglieder.
Ein Schüler hat ein Foto der Lehrerin gemacht und in der Gruppe geteilt.
Weiter wurde das HDJ erwähnt, das wurde als „Hitler Jugend" oder verwandt interpretiert, eine Mitschülerin hatte es gemeldet.
HDJ steht aber für Haus der Jugend, wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten.

Die Schule hat alle Eltern der Klasse angeschrieben mit den oben genannten Vorwürfe (Bild gepostet und Volksverhetzung) mit Androhung einer Strafanzeige.
Ich habe das Handy kontrolliert und nur Teenis die Blödsinn schreiben gesehen.

Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen?

VG

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von osdgap):
wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen?

Da keinerlei relevanten Fakten (Wortlaut Kommunikation, Schreiben und Quittierung) bekannt sind, kann man nichts seriös raten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von osdgap):
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen?
1. Den Erhalt kann man quittieren. 2. wozu denn? 3. Zu deiner Schilderung kann man keine Rechtslage nennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben
Das ist im schulischen Bereich meines Erachtens üblich.

Zitat:
Weiter wurde das HDJ erwähnt, das wurde als „Hitler Jugend" oder verwandt interpretiert, eine Mitschülerin hatte es gemeldet. HDJ steht aber für Haus der Jugend, wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten.
Bei der Auslegung von Aussagen und Formulierungen kommt es darauf an, wie die Empfänger der entsprechenden Nachrichten sie (vernünftigerweise) verstehen werden. Gegebenenfalls auch darauf, ob der Autor dieser Nachrichten diese oder jene (Fehl-)Interpretation hat kommen sehen.

Der Empfänger eine Nachricht stützt sich bei deren Interpretation vor allem auf zwei Faktoren: Sein eigenes Hintergrundwissen und den jeweiligen Kontext.

Ist "HDJ" (nachweislich) eine unter den Gruppen-Teilnehmern gängige Abkürzung und wurde dort "Treffen wir uns heute um 16 Uhr am HDJ zum Kicken?" geschrieben, dann dürfte jedem (spätestens nach entsprechenden Rückfragen) klar sein, dass damit das "Haud der Jugend" gemeint war. Für wenig naheliegende Fehlinterpretationen haftet der Autor der Nachricht nicht. Überhaupt wäre es wohl etwas fragwürdig, wie das D bei "Hitlerjugend" in die Wortmitte geraten sein sollte.

Natürlich sieht es ganz anders aus, wenn der Kontext ganz anders aussieht. Nach dem Kontext frage ich mich übrigens auch bei diesem Problem:

Zitat:
Ein Schüler hat ein Foto der Lehrerin gemacht und in der Gruppe geteilt.
Das begründet zumindest den Verdacht einer (wenn auch geringfügigen) Straftat. Das Verbreiten von Lichtbildern, auf denen Persoenen erkennbar sind, ist ohne den Willen dieser Personen grundsätzlich rechtswidrig (und kann teuer werden).

Jedenfalls insofern handelt es sich nicht um "Teenie-Blödsinn". Meiner Meinung nach sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Kind sich dieser Problematik bewusst ist und solches Verhalten daher nicht nachahmt. Auch sollten Sie vielleicht sicherstellen, dass Ihr Kind in der Schule kein Handy o.ä. benutzt (oder überhaupt dabei hat?) bzw. insoweit die Schulordnung respektiert wird.

Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz, dass jeder nur an seinem eigenen Verhalten gemessen wird.

Im Schulrecht kann das dann dann aber schon anders aussehen. Da kein unter Umständen auch schon die bloß passive Mitgliedschaft in der falschen WA-Gruppe zum Verhängnis werden. Dann könnten die schulrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, die das Schulgesetz Ihres Bundeslandes vorsieht.

Für mich klingt es aber so, als würde die Schule gar keine Maßnahmen gegen Ihr Kind planen. Insgesamt verstehe ich daher nicht, wo Sie jetzt diskussionsbedürftiges rechtliches Problem sehen.

-- Editiert von User am 14. Dezember 2022 19:44

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Für mich klingt es aber so, als würde die Schule gar keine Maßnahmen gegen Ihr Kind planen. Insgesamt verstehe ich daher nicht, wo Sie jetzt diskussionsbedürftiges rechtliches Problem sehen.


ich schlisse mich an. und das bild per whatsapp weitergeben geht garnicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
HDJ war die Heimattreue Deutsche Jugend, ein 1990 gegründeter, rechtsradikaler Verein, der 2009 verboten wurde.

Ob nun HDJ ode HJ - das alleine genannt ist noch keine Volksverhetzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
osdgap
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@all vielen Dank für die Aufklärung

VG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von osdgap):
die meisten Mitschüler sind in einer Whatsappgruppe Mitglieder
Der Beginn einer jeden Dystopie der Neuzeit. Die meisten, neuerlichen Weltuntergangsgeschichten beginnen tatsächlich mit eben diesen Worten - wahrscheinlich zurecht.

Zitat (von osdgap):
Die Schule hat alle Eltern der Klasse angeschrieben mit den oben genannten Vorwürfe (Bild gepostet und Volksverhetzung) mit Androhung einer Strafanzeige.
Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Schulleitung darüber hinweggesehen hat, dass "den lieben Kleinen" der Unterschied zwischen der HJ und der ebenso (neo-)nationalsozialistischen HDJ nicht bekannt war. Das spricht weder für die erfolgte Allgemeinbildung im Elternhaus noch im Geschichtsunterricht, aber nun gut.

Zitat (von osdgap):
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen?
In der 10. Klasse, also mit ca. 16 Jahren, ist man zunächst einmal strafmündig. Die erste Maßnahme wäre vielleicht, seine Sprösslinge zu sensibilisieren. Zur Rechtslage können wir hingegen wenig sagen, da uns die betroffene Schrift nicht annähernd bekannt ist.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Die erste Maßnahme wäre vielleicht, seine Sprösslinge zu sensibilisieren.


Bezüglich des ungefragten Fotografierens einer Lehrerin, ja da sollte man mal mit den Jungs und Mädels sprechen und ansonsten mal ganz dezent die Kirche im Dorf lassen.

Zitat (von DeusExMachina):
Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Schulleitung darüber hinweggesehen hat, dass "den lieben Kleinen" der Unterschied zwischen der HJ und der ebenso (neo-)nationalsozialistischen HDJ nicht bekannt war. Das spricht weder für die erfolgte Allgemeinbildung im Elternhaus noch im Geschichtsunterricht, aber nun gut.


Nicht jedes Autokennzeichen mit AH steht für den Österreichischen "Herrn"....

Es spricht, mit dem gegebenen Kontext, wohl eher für vorverurteilende Lehrer, Schulleitung und Forenuser, das "Haus der Jugend", welches es übrigens in vielen Städten gibt, ohne auch nur den Ansatz einer Hinterfragung mit dem Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen.
Ansprechpartner ist in einem solchen Fall "des Anstoßes" übrigens die Stadt, welche "Betreiber" dieser Jugendtreffs sind.
Dort kann man dann die "Umbenennung" ins Gremium bringen.



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#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es spricht, mit dem gegebenen Kontext, wohl eher für vorverurteilende Lehrer, Schulleitung und Forenuser, das "Haus der Jugend", welches es übrigens in vielen Städten gibt, ohne auch nur den Ansatz einer Hinterfragung mit dem Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen.
Das "Haus der Jugend" hat mit diesem Fall doch rein gar nichts zu tun, außer man bereitet bereits eine mögliche Verteidigungsstrategie vor. Nach den bisherigen Schilderungen sollte die Lehrerin doch offensichtlich verunglimpft und öffentlich (im WhatsApp-Kreis) verächtlich gemacht werden und - auch angesichts des Kontexts - (pardon!) was hätte denn das "Haus der Jugend" dazu an dieser Stelle für einen Nutzen? Ich verweise hier auf #8, womit ich weiterhin davon ausgehe, dass lediglich HJ ("Hitlerjugend") und HDJ ("Heimattreue Deutsche Jugend") miteinander verwechselt wurden.

-- Editiert von User am 21. Dezember 2022 02:19

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Das "Haus der Jugend" hat mit diesem Fall doch rein gar nichts zu tun


Dann scheinst Du das Eingangsposting nicht gelesen zu haben, denn das "Haus der Jugend", ist / war der Auslöser für die Vorwürfe der Volksverhetzung.

Zitat (von DeusExMachina):
Nach den bisherigen Schilderungen sollte die Lehrerin doch offensichtlich verunglimpft und öffentlich (im WhatsApp-Kreis) verächtlich gemacht werden

Das kann man mit welcher Silbe nun wo genau lesen?
Zitat (von DeusExMachina):
auch angesichts des Kontexts - (pardon!) was hätte denn das "Haus der Jugend" dazu an dieser Stelle für einen Nutzen?

Das das Haus der Jungend mit der Lehrerin nichts zu tun hat, ist wohl nicht aufgefallen, (pardon!), die beiden Vorwürfe stehen in keinem Kontext zueinander, außer dass sie im selben Chat entstanden sind.

-- Editiert von User am 21. Dezember 2022 09:39

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Das "Haus der Jugend" hat mit diesem Fall doch rein gar nichts zu tun, außer man bereitet bereits eine mögliche Verteidigungsstrategie vor.
Wie wäre es, den Eröffnungsbeitrag mal richtig zu lesen?
Zitat (von osdgap):
HDJ steht aber für Haus der Jugend, wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wie wäre es, den Eröffnungsbeitrag mal richtig zu lesen?


Dann ergibt das eigene Bild aber keinen Sinn mehr, es sei denn man würde dann dort ->
Zitat (von osdgap):
wo sich die Jungs zum kicken treffen wollten.
noch einen Rechtschreibfehler unterstellen, denn der TE wollte GANZ OFFENSICHTLICH kiffen schreiben.
Dort sollte dann auch die Verunglimpfung der Lehrerin weiter geplant und unter der Flagge der H(d)J vollzogen werden....

Aber um diesen Aluhutmist mal auszublenden.

Zitat (von osdgap):
wie verhalte ich mich


Ich würde den Empfang quittieren und eine entsprechende Stellungnahme dazu abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von osdgap):
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben, wie verhalte ich mich und wie ist die Rechtslage zu den Vorwürfen?

Wenn die Schule den Erhalt des Schreibens durch den Empfänger quittiert haben will, soll sie gefälligst ein Einschreiben mit Rückschein schicken.

Eine Pflicht, da irgendwas zu quittieren, besteht nicht.

Wenn HDJ für "Haus der Jugend" steht, erübrigt sich jede weitere Überlegung hinsichtlich einer Strafbarkeit.

Wenn HJ für "Hitlerjugend" steht, erübrigt sich die in aller Regel genauso, denn es ist nicht illegal, das Wort "Hitlerjugend" zu verwenden oder das Kürzel "HJ".

Der Name allein kann auch keine strafbare Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Vereinigungen darstellen. (Und auch die ist nicht strafbar, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." (§86a Abs. 3 StGB in Verbindung mit §86 Abs.4 StGB)

Aber wenn's eh "Haus der Jugend" bedeutet...

Haben mal wieder die merkbefreiten Antifa-Extremisten zugeschlagen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
Die Schule möchte den Empfang des Schreibens per Unterschrift quittiert haben

Das ist im schulischen Bereich meines Erachtens üblich.

Das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und sollte schon deshalb hoffentlich nicht üblich sein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bezüglich des ungefragten Fotografierens einer Lehrerin, ja da sollte man mal mit den Jungs und Mädels sprechen und ansonsten mal ganz dezent die Kirche im Dorf lassen.

Ja.

Das mit dem ungefragten Fotografieren ist allerdings in Zeiten von SmartPhones mit Kamerafunktion und Gruppen-Selfies, Instagram und Co. ...

... ein pädagogisch-didaktisch aufwendiger Prozess.

Rein rechtlich betrachtet könnte die Schule ohne weiteres das Fotografieren auf dem Schulgelände untersagen, und nur zu bestimmten Anlässen/Zwecken erlauben.

Rein praktisch betrachtet macht sie sich damit nur lächerlich, weil sie keinerlei Möglichkeiten hat, das tatsächlich wirksam durchzusetzen.

Daß man nicht einfach Lehrer oder Mitschüler fotografieren und die Fotos dann veröffentlichen darf (auch nicht in "sozialen Netzwerken") - das sollte allerdings zum Unterrichtsinhalt gehören, Rubrik "Allgemeinwissen". Und das kann man ggf. auch durchsetzen, und da wird dann vermutlich auch helfen, mal ein "Exempel zu statuieren". Dann lernen die anderen, daß das tatsächlich Konsequenzen haben kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn die Schule den Erhalt des Schreibens durch den Empfänger quittiert haben will, soll sie gefälligst ein Einschreiben mit Rückschein schicken.
Guten Morgen. Schon am 15.12. war das Dramulett vermutlich erledigt und aufgeklärt. Der TE bedankte sich längst.
Zitat (von eh1960):
Haben mal wieder die merkbefreiten Antifa-Extremisten zugeschlagen...
Was soll der Quatsch? Was tatsächlich geteilt wurde, ist weitgehend unbekannt. Eine Mitschülerin hats der Schulleitung gemeldet.
Zitat (von eh1960):
Das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und sollte schon deshalb hoffentlich nicht üblich sein.
Noch mehr Quatsch. Es ist üblich und für ein Einschreiben-R ist keinerlei Rechtsgrundlage erkennbar.

Wer wohl hier merkbefreit ist?
Es ging übrigens (wenn überhaupt) um *Volksverhetzung*, nicht aber um irgendwelche Kennzeichen...und schon gar nicht um das Unvermögen der pädagogischen Fachkräfte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann scheinst Du das Eingangsposting nicht gelesen zu haben, denn das "Haus der Jugend", ist / war der Auslöser für die Vorwürfe der Volksverhetzung.
Natürlich verstehe ich Dich und die Forenkollegen in diesem Punkt. In dem Kontext ergibt die Sache nach den bisherigen Schilderungen aber keinen Sinn. Sollte (in den Augen der Anzeigenerstatter oder auch Strafverfolgungsbehörde) eben nicht die von mir referenzierte HJ/HDJ gemeint worden sein, so kann es sich i.S.d. des 130 StGB nur um ein Missverständnis handeln. Aber zur weiteren Aufklärung bedürfte es des bereits erbetenen, weiteren Inputs seitens des TE.

-- Editiert von User am 22. Dezember 2022 22:27

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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