Schulden aus Strafrecht (autounfall)

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
?????
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden aus Strafrecht (autounfall)

Schönen guten Tag,
ich hoffe dass ich hier ein paar hilfreiche Antworten bekommen kann?! Also, vor ca. 10 Jahren hatte ich einen Autounfall-lange Geschichte- ich bin jedenfalls verurteilt worden..Damals wie heute konnte ich die Geldbuße nicht einmalig zahlen ( ca.6000€) mir wurde Ratenzahlung gewährt, im moment kann ich diese Raten nicht mehr zahlen( allein erziehend und ALG2 abhängig..) bat daher die Justizkasse um kleinere Raten oder Stundung,sollte dann eine Abtretungserklärung an die zurück senden-habe ich gemacht und bis dato nichts mehr von denen gehört..vor 3tagen hatte ich dann Post vom Obergerichtsvollzieher mit der Aufvorderung die Restschuld ca.3900€ zu überweisen oder Strafbefehl...was soll ich denn jetzt machen? Habe noch mehr Fragen..aber später!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jacky1973
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

als erstes würde ich an deiner Stelle bei der Justizkasse anrufen und fragen ob die Abtretungserklärung bei denen angekommen ist. Falls ja würde ich nachfragen, warum jetzt ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt wurde den Restbetrag einzufordern. Sollte die Abtretungserklärung auf dem Postweg verloren gegangen sein (was ich für eher unwahrscheinlich halte), würde ich an deiner Stelle zur Justizkasse fahren um mit denen vor Ort eine Lösung zu finden. Hast du die Abtreungserklärung nicht per Einschreiben versendet? Sowas würde ich bei solch wichtigen Dingen immer tun um einen Nachweis für den Versand zu haben. Ich vermute die Erklärung ist bei denen nie angekommen und deshalb kommt es zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers. Also kläre das schnell ab um weitere Kosten für dich zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
?????
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe die Justizkasse angeschrieben..aber jetzt wo du es sagst..wieder net per Einschreiben... hoffe aber es kommt trotzdem an?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jacky1973
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum anschreiben? Geh doch einfach selber hin. Da sehen die Damen und Herren wenigstens das es dir ernst damit ist und du Einsatz zeigst um die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Im übrigen könnte dieses ganze hin und her per Post zu lange dauern....naja und wenn du Pech hast steht dann der Gerichtsvollzieher schon vor deiner Tür, bevor du das mit der Justizkasse klären konntest.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

in 10 Jahren 2100 € abbezahlt ... da reisst auch dem geduldigsten Rechtspfleger mal der Geduldsfaden ...

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#5
 Von 
?????
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...fein kannst du rechnen..! 2100€..war aber noch DM-Zeit, also 4400DM..! Desweiteren sind das noch Gelder aus der 2. Instanz...für den Gutachter hauptsächlich..! 1. Instanz ist schon abbezahlt, ca.5000DM...Noch Fragen?? abgesehen davon war dein Posting keine Anrwort auf meine Frage..!

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