Schuldunfähig wegen Psychose?

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
jd1001001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldunfähig wegen Psychose?

Hallo,

habe zweimal gegen ein Hausverbot im Kölner Hbf verstoßen. Die erste Strafe wurde bereits in Sozialstunden umgewandelt und zurzeit suche ich eine Stelle wo ich sie erledigen kann.
Die zweite Anzeige (im januar begangen) kam vor ein paar Wochen, habe die Straftat zugegeben und den Brief zurückgeschickt.
Ich leide seit einen Jahr an einer Psychose und war im Sommer 2017 in einer Psychatrie. Gibt es die Möglichkeit dass ich aufgrund meiner Psychose freigesprochen werden kann?
Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Gibt es die Möglichkeit dass ich aufgrund meiner Psychose freigesprochen werden kann?


Wenn schuldunfähigkeit vorliegt dann theoretisch ja. Praktisch ist das natürlich eine Frage die über entsprechende psychatrische Gutachten geklärt wird, und dieses Ergebnis kann hier natürlich niemand vorhersagen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Psychose ist ein Sammelbegriff für alles und nichts und hat im Ansatz erst einmal gar nichts mit der Schuldfähigkeit zu tun. Die Schuldunfähigkeit ist die absolute Ausnahme. Wenn man natürlich meint, noch ein paar tausend Euronen für eine Begutachtung in die Hand nehmen zu können mit äußerst ungewissem Ausgang, dann nur Mut, den entsprechenden Antrag stellen.

wirdwerden

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig. Wegen solcher Pille-Palle ordnet kein Gericht ein Gutachten an. Wenn man sich privat eines erstellen lassen möchte, kann man das tun (auch wenn es keinen Erfolg verspricht). Für das Geld, das das kostet, kann man aber eher noch ein paar Mal gegen das Hausverbot verstoßen. Das kommt billiger.

Abgesehen davon ist man mit einer "Psychose" (von denen es im Übrigen mehrere gibt) nicht per se schuldunfähig. Man müsste zum Tatzeitpunkt derart gestört gewesen sein, dass es einem unmöglich war das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

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