Hallo zusammen,
meine kleine Schwester hat Mist gebaut, ich stelle euch die Situation kurz dar.
Sie befindet sich in der 10. Klasse und hatte Angst vor einer Mathematik-Klassenarbeit und hat als Ausrede ein Vorstellungsgespräch benutzt und hat ne Einladung von einer großen Bank sehr unprofessionell nachgemacht.
Der Lehrer hat das natürlich sofort gesehen. Das hätte jeder sofort gesehen.
Ist das jetzt wirklich Strafbar im Sinne von Urkundenfälschung oder bekommt Sie maximal die Note 6 in der Klausur?
Grüße
Sebastian
Schule Urkundenfälschung?
5. April 2016
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Frage vom 5. April 2016 | 22:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schule Urkundenfälschung?
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#1
Antwort vom 5. April 2016 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (116346 Beiträge, 39255x hilfreich)
Die 6 ist ihr sicher.
Urkundenfälschung sehe ich hier eher nicht.
#2
Antwort vom 6. April 2016 | 03:30
Von
Status: Unbeschreiblich (30227 Beiträge, 9508x hilfreich)
So schnell möchte ich da keine Entwarnung geben.
Also es wurde offenbar eine unechte Urkunde hergestellt und gebraucht. Das dürfte unstreitig sein. Frage ist: Wurde die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
Definition:
Zitat:
Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, wer eine andere Person über die Echtheit der Urkunde täuschen und dadurch einen Irrtum hervorrufen will und die getäuschte Person dazu du einem RECHTSERHEBLICHEN Verhalten veranlassen will.
Irrtum hervorrufen ist ebenfalls eindeutig klar.
Rechtserhebliches Verhalten: Das Schreiben wurde ja offenbar vorgelegt um den Lehrer dazu zu veranlassen, die Schülerin als "entschuldigt (erlaubt) abwesend" zu führen (im Klassenbuch, ggf. später bei den EIntragungen über Fehltage im Zeugnis).
Ich mag mich nicht festlegen, aber ich würde das nicht von der Hand weisen, dass es sich dabei um eine rechtserhebliche Handlung handelt. Und damit hätten wir -ggf.- eine vollendete Urkundenfälschung.
Ob die Schule/der Lehrer die Sache aber zur Anzeige bringt, ist wieder eine ganz andere Frage. Verpflichtet ist er dazu nicht. Und wo kein Kläger da auch kein Richter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. April 2016 | 04:15
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1204x hilfreich)
Die 6 ist sicher für unentschuldigtes Nichterscheinen bei der Klausur. Es ist nicht gesagt, dass das der Fall war. Vielmehr hat der Lehrer das mit der Fälschung "sofort gesehen" und damit nie beurlaubt. Gehen wir nun davon aus, dass die Beurlaubung (wie vorgesehen) im Voraus beantragt wurde, so müssten wir uns fragen, warum die Schülerin trotz Scheitern des Vorhabens nicht zur Klausur erschienen ist.Zitat:Die 6 ist ihr sicher.
Die Schülerin hat eine unechte Urkunde hergestellt und diese ihrer vorgeblichen Bestimmung nach verwendet. Was soll denn da noch fehlen?Zitat:Urkundenfälschung sehe ich hier eher nicht.
So sehe ich das auch. Es genügt die Absicht, irgendwelchen Einfluss auf das Rechtsleben auszuüben. Man kann wohl nicht ernsthaft bezweifeln, dass die "sanktionsbedrohte" Schulpflicht und damit die Berurlaubung daovn zum Rechtsleben gehört. Mittelbar ist das Ziel aber noch ein ganz anderes: Es soll von der Klausur fern geblieben werden, im Anschluss daran aber kein "ungenügend" und damit dann ein besseres Zeugnis (Verwaltungsakt) erhalten werden. Die für mich viel spannendere Frage ist, ob man auch daran ansetzen kann.Zitat:Rechtserhebliches Verhalten: Das Schreiben wurde ja offenbar vorgelegt um den Lehrer dazu zu veranlassen, die Schülerin als "entschuldigt (erlaubt) abwesend" zu führen (im Klassenbuch, ggf. später bei den EIntragungen über Fehltage im Zeugnis).
Was übrigens nicht der Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr unterfallen muss (aber dennoch kann) ist die bloße Pralerei, etwa um sich (glaubhaft) seinen Mitschülern gegenüber als gefragte Absolvent der Mittelstufe zu präsentieren.
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