Schulrausschmiss rechtens? EILT!

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
magdalena84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrausschmiss rechtens? EILT!

Hallo an alle. Würde mich sehr freuen, wenn mir hier Leute sagen könnten was ich tun kann. Ich bin total am verzweifeln. Und es eilt SEHR!

Folgendes ist passiert:
Im September letzten Jahres fing eine Mitschülerin an mich dauernd (während des Unterrichts) mit sexuellen Fragen und Anmerkungen zu belästigen. Dies tat sie, weil sie von anderen Mitschülerinnen erfahren hatte, dass ich sehr religiös bin und mich solche sexuellen Sprüche anwidern. Desweiteren gab sie rassistische Bemerkungen über andere Mitschüler ab und verherrlichte mit ihren Äusserungen die NS-Ideolgie. (sie tat das immer nur so, dass niemand ausser ich das hörte).

Ich habe mich im Oktober dann schriftlich an die Kolleg-Direktorin gewandt und mich bei ihr über diese Mitschülerin beschwert.

Darauf führte die Direktorin ein Gespräch mit mir und zwei Gespräche mit meiner Mitschülerin.

Meine Mitschülerin fangte mich darauf im Schulgebäude ab, streckte mir den Mittelfinger bis vor mein Gesicht und sagte, dass mein Gang zur Kollegleitung schlimme Konsequenzen für mich haben werde und drohte mir mit weiteren Sprüchen.

Diesebezüglich habe ich mich erneut schriftlich bei der Kollegleiterin beschwert. Auf dieses Schreiben gab es jedoch KEINE Realtion von der Schulleiung, so dass ich beschlossen habe mich an das Schulamt zu wenden und habe mich dort schriftlich über meine Mitschülerin UND über meine Direktorin beschwert (weil sie nicht mehr auf mich reagiert hatte). Ich gab an, dass ich es nicht verstehen kann, warum die Schulleitung meine Mitschülerin nicht rausgeworfen hat. Ich will einfach in Ruhe von ihr gelassen werden.

Meine Mitschülerin habe ich auch schon bei der Polizei angezeigt. Für Ende Januar bekam ich bereits eine Vorladung zur Polizei.

Der große Knall kam dann letzte Woche. Die Direktorin kam im Schulgebäude auf mich zu und war SEHR SAUER auf mich, weil ich dem Schulamt geschrieben habe. Sie bekam eine Kopie meines Schreibens (das ich zum Schulamt geschrieben habe) und sagte mir, dass sie jetzt darauf antworten muss. Ich sagte der Direktorin, dass ich meine Mitschülerin auch schon bei der Polizei angezeigt habe, was sie umso mehr wütender machte (weil es in dieser Sache ja auch um sie und der SChule geht).

Der Hammer kommt jetzt: Die Schulleiterin drohte mir, dass wenn ich und meine Mitschülerin uns nicht gütig einigen könnten, den Rest der Schulzeit (wir stehen beide kurz vor den Abiprüfungen) gemeinsam zu verbringen, werde sie dafür sorgen, dass wir BEIDE von der Schule fliegen. Sie sate mir, dass sie dann das Schulamt um einen Rausschmiss bitten würde. Und sie sagte auch noch, dass ihr Kolleg nicht dazu verpflichtet sei, mich (und meine Mitschülerin) zu den Abiprüfungen zuzulassen. Ich war über diese Aussage SEHR schockiert, da mich ja ans Schulamt gewendet habe um Hilfe zu bekommen, nicht damit die mich rauswerfen.

Die Kollegleiterin begründete es so, dass sie "Schaden von der Schule" abwenden wolle und "den guten Ruf der SChule" nicht in den Schutz ziehen lassen wolle, und so sich dann für diesen SChritt entscheiden werde.

WAS KANN ICH DAFÜR wenn mich meine Mitschülerin bedroht??? Warum soil jetzt gerade ICH von der Schule deswegen fliegen?

Heute traf mich die SChulleiterin auf dem S Bahnhof und sagte mir, dass sie wolle dass ich morgen Nachmittag zu ihr ins Büro kommen soll. Der stellvertretende Direktor und meine Mitschülerin sollen dabei sein. Es sieht sehr danach aus, dass die Direktorin dann von mir verlangen wird, dass ich unterschreiben soll, dass ich einverstanden bin den Rest der SChulzeit weiterhin mit meiner Mitschülerin in einem Klassenraum unterrichtet zu werden.

Andernfalls (wenn ich nicht unterschreibe) wird sie mich und meine Mitschülerin von der SChule verweisen.

Und das 2 Monate vor der Abiprüfung.

Sie meinte nämlich, dass es Aussage gegen Aussage stehe (meine Mitschülerin hatte ziemlich alles abgestritten). Und es ist nicht möglich uns in verschiedene Kurse zu stecken, da wir teileise in den Fächern die wir gewählt haben, in einer Klasse zusammen sitzen müssen.

Noch ein Hinweis zum Institut: Es ist ein Kolleg (2. Bildungsweg), auf dem nur Erwachsene Schülerinnen und Schüler zugelassen sind.


Kann mir jemand sagen, was ich tun kann?
Ich habe das SEHR STARKE GEFÜHL, dass es der Direktrorin NICHT um mich geht, sondern um den Ruf der Schule. Dass ich zum Schulamt gegangen bin nimmt sie mir SEHR SEHR übel. Ich würde am liebsten morgen nur mit einem Anwalt zum Gespräch gehen, aber kann mir keinen Anwalt leisten, bekomme nämlich nur BAFÖG. Darf die Schulleiterin mich rauswerfen, wenn ich nich das nicht unterschreibe?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Magda

-- Editiert magdalena84 am 10.01.2012 18:26

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25 Antworten
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#1
 Von 
Arween71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Heftig - ich würde dir ja raten sofort beim Schulamt information diesbezüglich einzuholen ob es erlaubt ist da es mir auch eie icn wenig nach mobbing klingt - da es aber eilt hab ich ein wenig gegoogelt und dies hier gefunden:

http://schulrecht-bayern.rechtsanwalt-zoller.de/schulausschluss-bayern-unterrichtsausschluss-bayern-entlassung.html

versuch dir auf alle Fälle schnell einen Anwalt zu nehmen nach dem Armenrecht (10,00 Euro)

lg

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#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

OK, fassen wir mal die rechtlich relevanten Teile zusammen:

quote:
dann von mir verlangen wird, dass ich unterschreiben soll, dass ich einverstanden bin den Rest der SChulzeit weiterhin mit meiner Mitschülerin in einem Klassenraum unterrichtet zu werden


1. Du bist nicht verpflichtet, so eine Erklärung zu unterschreiben, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

2. Umgekehrt ist aber die Schule auch nicht verpflichtet, euch in getrennte Klassen zu stecken.

Und "2 Monate [bis zur] Abiprüfung" solltest du die Anwesenheit der fiesen Mitschülerin noch aushalten, oder?

3. Die Schule kann Sanktionen nicht schon deswegen aussprechen, weil du eine Mitschülerin angezeigt hast. Dazu müßte sie schon nachweisen können, daß du die Anzeige wissentlich falsch erstattet hast. Andernfalls gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage für Sanktionen, insbesondere nicht für einen Schulverweis.

quote:
dass ihr Kolleg nicht dazu verpflichtet sei, mich (und meine Mitschülerin) zu den Abiprüfungen zuzulassen


Das ist natürlich albern.

quote:
Darf die Schulleiterin mich rauswerfen, wenn ich nich das nicht unterschreibe?


Nein.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
magdalena84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Arween und Perry, danke für eure mails!

An Perry: Bist du dir wirklich SICHER???? dass ich diese Erklärung nicht unterschreiben muss?

An alle:

Ist man in meiner Position, helfen Gesetzestexte und Ratschläge zum Anwalt zu gehen wenig. Für einen Anwalt habe ich einfach KEIN Geld. Ich höre oft von diesen 10 Euro-Gutschein für die Erstbeartung, aber was ich brauche ist ein Anwalt der mich auf Dauer veteidigt. Und die Gesetze mögen zwar alle stimmen, aber es ist kein Gehemnis, dass Leute in einer höhreren Positition fast immer BESSER gestellt vor dem gestz sind, als einfache Leute (in meinem Fall: BAföG-Empfängerin).


Ich möchte euch jetzt von dem Termin berichten!

Es kam heute beim Termin noch schlimmer!

Der Termin war eine Farce.

Zu Acht saßen wir heute im Büro der Chefin. Die Direktorin, ihr Stellvertreter, meine Mitschülerin und ich.

Und gleich zu Beginn sagte die Direktorin, dass wir heute NICHT über meine Anschuldigen sprechen, sondern wie es auf der Schule weiter mit uns beiden (mich und meiner Mitschülerin). Als ich die Diektorin auf die Belsätigungen meiner Mitschülerin ansprach, hat sie sofort abgewunken und gemeint, dass wir darüber NICHT reden werden.

Ich fasse es einfach nicht.

Und sie sagte (vor allen Leuten) genau das gleiche wie sie mir bereits am letzte Woche und gestern am S Bahnhof sagte: Es geht ihr einzig und allein darum "Schaden von der Schule abwenden" zu wollen.

Es wurde nicht über die sexuell belästigenden Äusserungen, nicht über die NS-Verherrlichende Äusserungen und auch NICHT über die Bedrohungen meiner Mitschülerin gesprochen. Im Gegenteil: Die Direktorin meckerte drauf los, dass sie jetzt dem Schulamt eine Antwort geben müsse, weil ich mich an das Schulamamt beschwert habe. Sie war sehr sauer darüber.

Sie verlangte von meiner Mitschülerin, dass sie eine schriftliche "Erklärung" zu morgen abgeben muss, indem sie schreibt dass sie mich in Zukunft nicht belästigen werde.

Und von mir verlangte die Direktorin ebenfalls eine schrifliche Erklärung, und zwar dass ich meine Mitschülerin keinen Grund zur Belästigungen geben solle.

Ich fasse das nicht. Ich habe ihr NIE einen Grund gegeben mich zu belästigen und nun soll ich sowas schreiben.

Andernfalls wenn wir die Erklärungen nicht abgeben werde die Direktorin uns beide rausschmeißen!


Ich kann das nicht verstehen. Die Direktorin fragte ob wir damit einverstanden seien, darauf sagte ich NEIN, da hier nicht über die Belästigungen meiner Mitschülerin gesprochen werde. Die Direktorin sagte darauf, dass wir beide Erwachsene Menschen sind und das dies nicht zur Debatte stehe dass ich belästigt wurde. Sie wiederholte nochmal dass es um das Wohl der Schule gehe und Schaden von der Schule abzuwenden. Sie wiederholte auch erneut, dass was sie mir bereits schon im Einzelgspräch sagte, dass das Institut nicht verpflichtet sei mich zu den ABi-Prüfungen zuzulassen (die in 2 Monaten anstehen). Und das obwohl ich schon seit 2 1/2 Jahren an der Schule bin!

Ich sagte ihr darauf, dass es ihre Einstellung also ist einfach Schwamm über die Sache drüber zu werfen. Darauf meinte sie, wenn sie das so sehen, bitte.


Als die Direktorin das Acht Augen Gespräch beendete verließ die Mitschülerin den Raum, so dass wir noch zu sechst im Raum waren (die Direktorin, ihr Stellvertreter und ich). Die beiden meinten dann zu mir, dass es wohl besser wäre wenn ich die Anzeige gegen meine Mitschülerin auch zurücknehmen sollte (habe Ende Januar eine Vorladung zur Zeugenvernehmung).

Es ist KEINE silbe von meinen Problemen mit der Mitschülerin angehört worden. Als ich fragte, ob meine Mitschülerin ihnen eigentlich das zugegeben hatte was ich ihr vorfwerfe, bekam ich keine Antwort drauf.

Es geht der Direktorin einzig und allein darum ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, weilsie es aufregt dass ich das Schulamt miteinbezogen habe.

Ich stellte darauf die Frage, dass angenommen wir beide unsere Erklärungen abgeben und meine Mitschülerin mich wieder belästigen sollte, ob ich dann wenigstens zu ihr (Direktorin) kommen könnte, dann blockte sie ab und sagte, dass ich dann zum Vertrauenslehrer gehen solle oder einfach die nächsten 2 Monate aushalten müsse.


Diese Arroganz und Gleichgültigkeit der Direktorin macht mich sehr zu schaffen. Anstatt mir zu helfen droht sie mich von der SChule zu werfen. Das darf doch nicht wahr sein, dass noch NICHTmal über die Bedrohungen und Belästigungen gesprochen wurde.


Die Direktorin meinte dann noch was, dass sie mal ein Jobangebot in einer Botschaft verlor weil sie mal eine Anzeige bekam, dessen Tat sie nach ihren Angaben aber nicht begonnen hatte, Ich merke an solchen Äusserungen, dass es hier EINZIG UND ALLEIN NUR UM IHR UND IHREN POSTEN geht.

Ich habe KEINE Hilfe von ihr bekommen, geschweige denn dass sie sich meine Probleme anhören wollte. Der Stellvertreter war die meiste Zeit während der Situng still. Er hat sich aber immer auf die Seite der Direktorin gestellt, wenn sie was sagte. Auch er wollte sich meine Probleme nicht anhören.

Ich bin verloren in diesem Kreis, daher habe ich mich an den mehrere Zeitungen gewandt, um wenigstens die Öffentlichkeit über diese Praktiken des Kollegs (Schule) zu berichten. Und um Rückendeckung zu bekommen, nicht raugeworfen werden zu können. Das dürfen die einfach nicht. Die Direktorin darf mich deswegen doch nicht rauswerfen. Ich habe aber Angst, dass die Direktorin dennoch über irgendwelche "Beziehungen" zum Schulamt steht und das man sie die Freiheit gibt, die sie vorgibt haben zu können. Ich fühle mich sehr gedemütigt, dass man jetzt sogar überlege mich rauszuwerfen nur um den Ruf des Schule nicht zu gefährden.


Magda



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-- Editiert magdalena84 am 11.01.2012 23:33

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich fühle mich sehr gedemütigt, dass man jetzt sogar überlege mich rauszuwerfen nur um den Ruf des Schule nicht zu gefährden.


Du verrennst dich hier komplett.

Wenn da nur noch 2 1/2 Monate Zeit sind hat das Abi Priorität. Alles andere ist nebensächlich.

Das einzig sinnvolle ist das von der Schule vorgeschlagene Moratorium. Das liegt auch in deinem Interesse.

Deine Bewältigungssrategie ist nicht gut. Durch die Strafanzeige ist jetzt vieles vom Ausgang dieses Verfahrens abhängig. Niemand wird dem vorgreifen. Das hast du so konstruiert.

Durch die Einschaltung des Schulamtes hast du die Rektorin weiter entmatchet. Ohne Rückendeckung wird sie jetzt nichts mehr machen. Behördenwege sind sehr lang.

Zur Einschaltung der Presse sage ich mal nichts.

Die Schule will und muss nur für Alle (!) den Bildungserfolg sichern, beim Abi besonders wichtig. Büttel für Rache an Mitschülern ist die Schule nicht, darf sie nicht sein.

Du kannst es dir jetzt aussuchen. Entweder du stimmst dem Moratorium zu. Das wäre keine Niederlage, im Gegenteil, das wäre souverän, die einzig sinnvolle Lösung.

Oder du machst so weiter und tust bis zum Abi nichts anderes, als dich mit diesem Problem zu beschäftigen. Dann wird das wohl nichts. Den Schaden hast dann du.

Das wird dir i.Ü. noch oft so gehen, dass du mit Leuten, Kollegen, Kunden klar kommen musst, die dir absolut nicht gefallen. Das könntest du jetzt lernen.

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-- Editiert flawless am 12.01.2012 01:07

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Juristisch hast du keine Ahnung und bist überfordert.

Nimm dir einen Anwalt, den Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht.
Für weiteres Verfahren gibt es auch weitere Hilfen (z.B. Prozesskostenhilfe), die kann der Anwalt beantragen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Und von mir verlangte die Direktorin ebenfalls eine schrifliche Erklärung, und zwar dass ich meine Mitschülerin keinen Grund zur Belästigungen geben solle.


Prinzipiell gibt es keine Rechtsgrundlage, die Abgabe irgendwelcher "Erklärungen" von Schülern durchsetzen zu können oder nicht Nichtabgabe solcher "Erklärungen" mit irgendwelchen Sanktionen zu belegen.

"Jetzt unterschreiben mal alle, daß sie nur noch nette brave Menschen sein wollen und außerdem 'New Kids Nitro' für einen total doofen Film halten."

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Prinzipiell gibt es keine Rechtsgrundlage ...



Das mag ja alles sein, aber bis die ganzen Verfahren die hier losgetreten wurden gelaufen sind, ist das Abi vorbei.

Und in den Sand gesetzt worden.

Wie schon unser BPräs sagt: Was Recht ist, muss nicht richtig sein.

I.Ü. haben die Schulen einen weiten pädagogischen Ermessensspielraum, mit welchen Massnahmen sie den Bildungserfolg sichern. Die Verwaltungsgerichte mischen sich da nicht ein, können und dürfen sie in einem weiten Bereich gar nicht.

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#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Das mag ja alles sein, aber bis die ganzen Verfahren die hier losgetreten wurden gelaufen sind, ist das Abi vorbei.


Die Schule wird kaum riskieren, einen Schüler zu suspendieren, nur weil dieser einen anderen Schüler anzeigt und dann eine von der Schulleitung rechtsgrundlagenfrei geforderte Unterschrift nicht geleistet hat.

Das wäre so weit daneben, daß da schon an Amtsstraftaten zu denken ist, vom Schadensersatz mal ganz abgesehen. Und der schlechten Presse. Und und und.

quote:
Und in den Sand gesetzt worden.


Nur, solange man sich von der Sache weiterhin die Zeit stehlen läßt. Man kann die Schulleitung und ihre merkwürdigen Ansichten ja auch ganz einfach ignorieren.

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#10
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
anstatt wie kleine Kinder zur Schulleiterin zu rennen


Das Problem ist hier doch gerade, daß die Betreffenden das wie Erwachsene geregelt haben - das Opfer hat den Täter angezeigt, die Sache liegt also beim Staatsanwalt. Und nun will die Schule sich zum Herr über das Verfahren aufschwingen und die Parteien maßregeln.
Das Kleinkindverhalten ist also doch viel eher bei der Schulleitung zu sehen, die mit dem Fuß aufstampft und sagt "ich bin wichtig, ich sage wo es lang geht, beachtet mich mich mich!".

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eigentl. wollte ich zu dem Thema nichts schreiben, aber nun doch ein paar Zeilen:

Ich sehe es so wie flawless u.a. . ...und vermute (auch aufgrund der emotionalen Art der Schilderung), hier wird stark bis extrem überreagiert seitens der TE.

Zitat:

WAS KANN ICH DAFÜR wenn mich meine Mitschülerin bedroht???

Das darf doch nicht wahr sein, dass noch NICHTmal über die Bedrohungen und Belästigungen gesprochen wurde.

...die Bedrohungen meiner Mitschülerin gesprochen.


Vielleicht habe ich etwas übersehen oder überlesen, aber das Einzige, was ich in Richtung "Bedrohung" in der Sachverhaltsschilderung finde, ist dies:

Zitat:
drohte mir mit weiteren Sprüchen.


Ein "Drohen mit Sprüchen" ("Na warte, ich werde ab sofort jeden Tag mindestens 3mal "dusselige Kuh" zu Dir sagen") allen ernstes als "Bedrohung" zu bezeichnen, spricht schon für sich.

Es ist schade, dass man naturgemäß in einem Forum immer nur die Sicht eines der Beteiligten sieht/hört.

quote:
ich sehr religiös bin


Das ist Dein gutes Recht und darauf ist insoweit auch Rücksicht zu nehmen. Allerdings leben wir in Deutschland in einem aufgeklärten Land und nicht in einem ultra-orthodoxen oder erzkonservativem (auf welche Religion auch immer bezogen) Staat. Das bedeutet, dass auch "sehr religiöse" Menschen vielleicht manchmal etwas mehr "aushalten" müssen, als ihnen lieb ist. In meiner Schulzeit (in der Oberstufe, also auch schon ältere, volljährige Schüler) habe ich mal erlebt, wie auf einer Klassenfahrt (bzw. auf der Anreise per Bus zum Zielort) ein Mitschüler aus einer Parallelklasse (wir fuhren mit insg. 3 Klassen gemeinsam) "aus religösen Gründen" wehement verlangt hat, dass der Busfahrer jedesmal das Radio aus/leise macht, sobald dort ein Werbespot für Alkohol lief. Irgendwo ist dann aber auch mal Schluß...
Wir (alle Schüler, die begleitenden Lehrer und der Busfahrer) teilten ihm mit, dass wenn er ein -wie auch immer geartetes- Problem mit Alkohol oder der Werbung dafür hat, er sich doch bitte Ohropax in die Lauscher stecken soll oder alternativ einen Walkman (mp3-player gab es damals noch nicht ;) ) mit "unbedenklicher" Musik, Hörspielen, oder v.u.a. auch Bibelversen verwenden soll. Aber das hat derjenige gar nicht eingesehen, dass er sich in irgendeiner Form "einschränken" müsse, aufgrund seiner religiösen Überzeugung. Vielmehr hat er von uns anderen, rund 60 Leuten im Bus, erwartet, das wir etwas -zumindest seinerzeit- völlig Sozialadäquates (näml. das Hören von Radiomusik, incl. Alkoholwerbespots) zu unterlassen hätten.

quote:

daher habe ich mich an den mehrere Zeitungen gewandt


Da kann man nur hoffen (für Dich hoffen), dass keine dieser Zeitungen Interesse an solch einer Story hat, ggf. nach einer backgroundrecherche. Denn damit, dass Du die Eskalation derart auf die Spitze treibst, tust Du Dir garantiert keinen Gefallen. Weiterhin steht zu hoffen, dass es nicht eine(n) reelle(n) Grund/Möglichkeit für die Schule geben könnte, Dich zu suspendieren. Denn spätestens mit einer Veröffentlichung in der Presse dieser Story würde man diese wohl wahrnehmen.




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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 12.01.2012 20:23

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#15
 Von 
magdalena84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich möchte kurz mal es genauer auf den Punkt bringen.

Es gibt hier zwei Lager von ANtwoortschreibenden.

Die einen finden das alles kindisch sei. Die anderen meinen dass ich sehr wohl im Recht bin mich wehren zu dürfen.


Ich habe nun drei ganz konkrekte Fragen und würde mich freuen wenn mir jemand diese ganz juristisch beantworten kann.

1.
Muss ich diese Erklärung unterschreiben, dass ich meiner Mitschülerin keinen Grund gebe, dass sie mich dafür belästigen könnte?
Wie gesagt ich habe NIE ihr einen Grund gegeben! Darf mich die Schule rausschmeissen, wenn ich diese Erklärung nicht unterschreibe? JA ODER NEIN?
Info: Ich hätte die Erklärung zu gestern schon abgeben müssen.


2.
Das Problem das ich mit der Direktorin habe ist, dass SIE sich REIN GAR NICHT um die (sexuellen) Belästigungen und Bedrohungen von meiner Mitschülerin gegen mich kümmert. Sie sagt, dass wenn das so weiter gehen würde, dass sie uns BEIDE von der Schule schmeißen wird. Sie sagte dass sie NICHT verpflichtet ist uns beide zu den Abiprüfungen zuzulassen. Ist das wahr?


3.
Ich spiele mit den gedanken auch meine Direktorin bei der Polizei anzuzeigen, da sie nicht auf meine Anschuldigungen der sexuellen Beläsdtigung und Bedrohung eingegangen ist und stattdessen uns beide droht rauszuschmeissen, obwohl ich doch nichts dafür kann. ICH habe doch selbst das Schulamt um Hilfe gebeten! Das Schulamt wiederum erwartet nun Antwort von der Direktorin. Das ist in meinen Augen rechtswidrig und eine Einschüchterung, dass die Dierktorin sich nicht um mich kümmert und mich sogar droht rauszzuschmeissen. Zudem meinte die Direktorin (wie schon im Punkt 2 erwähnt), dass sie mich nicht zu den Abi-Prüfungen zulassen muss. Ich sehe mich von der Direkltorin stark vernachlässigt und glaube dass sie sogar ihre Amtspflicht nicht erfüllt bzw. sogar ihr hohes Amt dazu ausnutzt um mich einzuschüchtern.


Würde mich über hilfreiche und vor allem über juristische Antworten sehr freuen!

PS.
Es ist bereits die dritte Nacht in Folge, in der ich wegen der Sache NICHT schlafen kann.

-- Editiert magdalena84 am 13.01.2012 02:20

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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Es gibt hier zwei Lager von ANtwoortschreibenden.

Die einen finden das alles kindisch sei. Die anderen meinen dass ich sehr wohl im Recht bin mich wehren zu dürfen.


Das letztere "Lager" muß ich wohl übersehen haben, soweit es das "im Recht sein" angeht. ;)

Ich sehe ein "Lager" und einen einzelnen "Antwortschreibenden", der Dir erklärt hat, dass es für das Unterschreiben der Erklärung keine Rechtsgrundlage gibt. Von einer grundsätzlichen Bestätigung hier komplett "im Recht zu sein" ist das m.E. doch noch ein gutes Stück entfernt.

quote:
meine Direktorin bei der Polizei anzuzeigen


Wenn Du Dir mit aller Gewalt Deinen Abschluß vermasseln willst, tu das. Vergiß nicht den Stellvertreter gleich mit anzuzeigen, das spart Wege. Schliesslich hat DER Dir ja auch NICHT GEHOLFEN.

Was mich ja noch interessieren würde, wäre -auch im Sinne einer juristischen Beurteilung, die Du ja von uns möchtest- was diese Mitschülerin genau sagt und tut. Ich vermute, da wären wir alle hier etwas überrascht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
Ich spiele mit den gedanken auch meine Direktorin bei der Polizei anzuzeigen, da sie nicht auf meine Anschuldigungen der sexuellen Beläsdtigung und Bedrohung eingegangen ist und stattdessen uns beide droht rauszuschmeissen, obwohl ich doch nichts dafür kann.


Also, nun machen Sie mal halblang! Wenn Sie die Situation endgültig zum eskalieren bringen wollen, dann ist genau das der richtige Weg.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft ist nicht dafür da, dass man bei jeder Sache, die man als ungerecht empfindet, hinrennt, sondern sie ist dafür da um Straftaten auszuklären. Hinsichtlich der Mitschülerin mag das ja der Fall sein, aber bei der Direktorin?

Der einzige Straftatbestand, der eventuell in Betracht kommen würde (!!!) ist die Nötigung und ich bin mir ziemlich sicher, dass nach Aussage der Direktorin und der anderen Zeugen nicht mehr viel davon übrig bleiben wird. Also lassen Sie die Finger von der Anzeige.

Juristisch hat man Ihnen ja schon gesagt, dass Sie die Erklärung nicht unterschreiben müssen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass (aufgrund Ihrer Schilderungen) ein Schulausschuss gegen Sie rechtmäßig sein soll. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Schule nicht verpflichtet ist Sie zu den Abiturprüfungen zuzulassen. Um das allerdings genau zu sagen wäre es praktisch zu wissen, welche Schulform Sie genau besuchen und in welchem Bundesland Sie leben.

Und wenn es tatsächlich zum soweit kommt, dass Sie nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden oder Sie von der Schule verwiesen werden, dann nehmen Sie sich einen Anwalt, der wird dann die Direktorin auf auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen.

-----------------
"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

-- Editiert c_konert am 13.01.2012 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Es ist bereits die dritte Nacht in Folge, in der ich wegen der Sache NICHT schlafen kann.


Genau so habe ich mir das gedacht.

Der Abi-Termin nimmt darauf keine Rücksicht.

Mir ist zwar klar, dass du den Sinn nicht begreifen wirst, trotzdem:

Du hast nur 1 Wahl, was du jetzt zu tun hast.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12324.01.2012 13:52:19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Du hast geschrieben:

quote:
Zu Acht saßen wir heute im Büro der Chefin. Die Direktorin, ihr Stellvertreter, meine Mitschülerin und ich.


Dies sind aber nur vier. Wer war als stiller Zuhörer noch beteiligt?

quote:
...so dass wir noch zu sechst im Raum waren (die Direktorin, ihr Stellvertreter und ich).


Wer waren die drei anderen Gesprächsteilnehmer?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Mir hat hier einer nur einen Stern gegeben, obwohl ich immer soooooo qualifizierte Antworten gebe. Darf ich den jetzt auch anzeigen wegen Verleumdung?

--- IRONIE OFF! ---

Mädel, was um alles in der Welt tust Du da? Das kommt mir vor, wie ein Erstklässler, dem die Klassenkameraden die Brille weggenommen haben. Prioritäten setzen hast Du nicht wirklich gelernt oder??? Sch... doch auf die dumme Pute, die ist es verdammt nochmal nicht wert, dass Du Dir deswegen Deinen Abschluss und damit Deine Zukunft versaust!!! Erzählst Du Deinen Enkelkindern in ein paar Jahrzehnten "Ich hab zwar damals mein Abi versaut, aber der blöden Mitschülerin hab ich es ordentlich gezeigt"? Wobei, wenn ich ehrlich bin... bei DER Intelligenz die Du hier an den Tag legst, zweifle ich nicht nur daran, dass Du Dich gerade tatsächlich auf das Abi vorbereitest, sondern auch an Deiner Befähigung, ein Kind vernünftig zu erziehen... Also lieber keine Enkelkinder!

--- SARKASMUS OFF! ---

Im Ernst: Lass die Mitschülerin links liegen, Dir selber den Buckel runterrutschen und LERNE! Ich bekomme sonst das Gefühl, dass Du Dein Scheitern erahnst und Dir so im Vorfeld schon einmal eine Ausrede für Dein Versagen zusammenzimmerst...

VG
InsoFlo

-----------------
"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Erzählst Du Deinen Enkelkindern in ein paar Jahrzehnten "Ich hab zwar damals mein Abi versaut, aber der blöden Mitschülerin hab ich es ordentlich gezeigt"?


Vermutlich eher: "Deine Mama wäre heute Bundeskanzlerin oder Nobelpreisträgerin, wenn sie damals nicht das Abi geschmissen und alle Beamten der Schulbehörde angezeigt und jeden einzelnen Fall bis zum EuGH durchprozessiert hätte." ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Es ist natürlich dein gutes Recht, dir das von der Mitschülerin nicht gefallen zu lassen.

Aaaber....

Ich habe 7 Jahre in einem Betrieb gearbeitet in dem zu 70% nur sehr relligiöse Marokkaner tätig waren. 5 mal beten am Tag, kein Alk & Tabbak ect ect.

Selbst sie haben die Einstellung gezeigt, dass man auch einstecken muss. Auch wenn es gegen deine Relligion geht.
Natürlich hat alles seine Grenzen.
Und wo deine Grenze liegt, die wird hier nicht ersichtlich. Kann schon sein, dass jemand zu dir "geiles Stück" sagt, und ist schon zuviel.

Wir leben in Deutschland also musst du dich integrieren. Ist auch die Auffassung der in deutschland lebenden Imanen.

Mal eine andere Frage? Rauchst du? Trinkst du Alkohol? Hast du schonmal jemanden beleidigt? Betest du 5 mal am Tag?
Ich denke, mindestens eines der dinge trifft zu.

Nazi Sprüche gehen gar nicht, dass sollte das einzige sein was dich wirklich stören sollte.

Das nächstemal provoziere sie einfach, fange an zu beten. Damit würdest du ihr wahrscheinlich den Wind aus den Segeln nehmen. Und sage ihr, dass du für sie gebetet hast.

Ansonsten gehst du ja voll drauf ein.
Zudem, wenn sie dich nur voll textet, so das nur du es mitbekommst. So wird es bissel schwierig ihr die Tatvorwürfe nachzuweisen.

Allerdings ist die Reaktion der Schule überzogen.
Von der Schule können sie dich schonmal gar nicht schmeissen oder nicht zum Abi zulassen.
Solange du die Leistung ablieferst die verlangt wird.

Unterschreibe den Wisch, verlange eine Entschuligung und fertig.
Konzentriere dich auf deine Abiprüfung.

Auch wenn du sehr relligiös bist, du musst immer mit sprüchen oder sonstiges überall rechnen.
Wie willst du im Berufsleben klar kommen wenn dein Chef dir mal was vor Wut an den Kopf schmeisst.

Deinen Glauben kannst du gerne ausüben wie du möchtest. Die Welt dreht sich nur nicht um deinen Glauben. Alle müssen irgendwie miteinander auskommen. Wenn Sie so tickt, dann denke dir dein teil.
Du machst dir wohl unnötig Stress.
Die Energie solltest du woanders reinstecken.








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#24
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Wenn sie dich immer nur unter 4 Augen beleidigt und bedroht hat, ist es zwar auch dein Recht sie anzuzeigen. Wenn das überhaupt vor Gericht kommt, bleibt die Frage, wem der Richter glaubt. Das Abi solltest du höherrangiger bewerten. Deine Zukunft wird dadurch wesentlicher beeinflusst, als ein potentieller Sieg vor Gericht.

Ich kann Dich verstehen, dass Du es moralisch verwerflich empfindest, wenn Deine Schulleitung diesem Angriffsvorwurf nicht AUCH nachgeht, aber das tut ja nun schon die Polizei, also was solls ?

Der Klügere gibt nach ist wohl hier der weisere Schluss... Die Idee, für die Mitschülerin zu beten, finde ich sehr gut. Es gibt auch Notwehr bei Beleidigung, aber auch das würde ich in diesem Fall nicht anraten. Mach das Abi, studiere und zeig es sooo allen anderen...

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#25
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Weg zum Schulamt hat scheinbar enorm Druck auf die Schulleitung erzeugt. Sonst würde diese ja wohl nicht das ganze Theater von wegen Schaden abwenden etc. veranstalten.
Ich sehe zwei Möglichkeiten für dich:
1. Die Angelegenheit zu deeskalieren, das heißt unterschreib die eigentlich sinnlose Erklärung und mach dein Abi.
2. Wende dich noch einmal direkt, persönlich (das bedeutet dort vorsprechen) an das Schulamt, das könnte kurzfristig wirken, aber nicht garantiert!
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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