Schutzgelderpressung Krypowährung - Polizei unmotiviert

10. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
OneTwo0Five
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzgelderpressung Krypowährung - Polizei unmotiviert

Hallo,
ich komme gerade von einem unerfreulichen Besuch bei der hiesigen Polizeiinspektion zurück.

Meiner Anzeige liegt dieser Sachverhalt zugrunde:
Ich bin Inhaber eines Onlineshops für Hardware und Netzwerktechnik.
Am Wochenende fand ich eine E-Mail mit dem folgenden Inhalt vor:

Herzlichen Glückwunsch Herr (mein Name),
Sie wurden ausgewählt, Großes zum Schutz unseres wertvollsten Guts, unserer Kinder zu leisten!
Lesen Sie weiter!
Wussten Sie, Herr (mein Name), dass über 80 Prozent der Sexualstraftaten gegen Kinder im Internet verübt werden?
Das ist es wichtig, das Sie als Betreiber von (Name meiner Firma) einen Beitrag zum Kinderschutz leisten.
Wir sind eine ehrenamtliche Kinderschutzorganisation, aber müssen uns finanzieren. Die seelischen Belastungen die wir ertragen sind grausam. Auch dafür brauchen wir eine Entschädigung.
Sie überweisen uns deshalb bis zum 1. jeden Monats einen Betrag von 0,2 Bitcoin an die Wallet (Adresse).
Ihr Beitrag schützt das Leben von Kindern.
Wir gehen von Ihrer Beteiligungsbereitschaft aus.
Enttäuschen Sie uns, müssen wir Sie leider auf andere Weise von der Wichtigkeit Ihres Beitrags zum Kinderschutz überzeugen.
Wir werden so lange in regelmäßigen Abständen Strafanzeigen wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie erstatten, bis Sie Ihr Geschäft aufgeben.
Bitte lassen Sie nicht zu, das wir diese drastischen Schritte einleiten müssen.
Wir und alle Kinder bedanken uns für Ihre Hilfe!


0,2 Bitcoin, das sind 6000 Euro pro Monat, die man natürlich übrig hat.

Bin dann mit der E-Mail heute zur Polizei.
Dort sagte mir ein Beamter, dass man bei "Krypto-Sachen" nichts machen könnte.
Da ich mich mit der Materie auskenne, sagte ich dem Herrn Kriminalkommissar, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt und habe das Stichwort "Krypto-Tracing" genannt.
Da sagte er "Das können die beim FBI oder beim BKA, aber nicht wegen sowas hier."
Anzeige wurde dann aufgenommen, mit der Bemerkung "Da kann ich Ihnen so schon sagen, dass die Staatsanwaltschaft das einstellen wird."

Ich habe dann darum gebeten, einen Vermerk über die Erpressung zu erstellen, damit die Polizei schon Bescheid weiß, wenn die Drohung wahrgemacht wird.
Darauf sagte der Beamte "Ihre Anzeige ist nun im System, aber wenn Sie jemand anzeigt, hat diese Sache erstmal keinen Einfluss. Da kann ich nichts machen."


Frage dazu:
Mit welchen Möglichkeiten kann ich mich schützen? Vorsprache bei "unserer" Staatsanwaltschaft?
Das vorab resignierende Verhalten des Kriminalkommissars ist mal auch ein Witz.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2007 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von OneTwo0Five):
Mit welchen Möglichkeiten kann ich mich schützen?


Gegen Anzeigen und darauffolgende Ermittlungen wahrscheinlich gar nicht.

Die Polizei/Staatsanwaltschaft wird nicht auf Ermittlungen verzichten. Das wäre auch verantwortungslos. Die Mail könntest du dir theoretisch selbst geschickt haben.

Wie es mit deiner Anzeige weitergeht, musst du jetzt halt abwarten. Vielleicht schätzt der Polizist es ja auch falsch ein und die Staatsanwaltschaft gibt Ermittlungen in Auftrag.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von OneTwo0Five):
Das vorab resignierende Verhalten des Kriminalkommissars ist mal auch ein Witz.
Dieses Verhalten spiegelt einfach nur die Realität wider. So ist es nun einmal.
Du selbst kannst jetzt nichts weiter tun als abwarten, was tatsächlich passieren wird.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9087x hilfreich)

Die Polizei weiß wahrscheinlich auch, dass die Spuren in solchen Fällen meist nach Russland oder Belarus führen.
Da ist Rechtshilfe momentan ja etwas problematisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37555 Beiträge, 13798x hilfreich)

Vielleicht mal etwas zum besseren Verständnis des Verhaltens des örtlichen Polizeibeamten: er ist bei der Konstellation keine eigenen Ermittlungen anstellen, es sei denn, er bekommt von der Staatsanwaltschaft klare Anweisungen. Er wird den Vorgang weiterleiten, die Sache bekommt bei der Staatsanwaltschaft ein Az. und es wird je nach Organisation für so Vergehen an die zuständige Abteilung weiter geleitet, sei es nun bei der örtl. Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft. Von dort aus wird dann ermittelt.

Jedenfalls ist das Verfahren registriert, auch der Inhalt. Sollte es mehrere Opfer geben, so werden die Verfahren auch überregional zusammen gelegt. Und auch die Einstellung des Verfahrens ist insoweit unerheblich. Denn wenn das öfters passiert, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Alles kein Problem.

Und wenn das Verfahren erst einmal registriert ist, und dann eben Anzeigen gegen Dich kommen sollten, dann weiß man auch, wie man damit umgehen muss.

Aber, ganz ehrlich: mir kommt das alles eher wie ein dummer Jungenstreich vor.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und wenn das Verfahren erst einmal registriert ist, und dann eben Anzeigen gegen Dich kommen sollten, dann weiß man auch, wie man damit umgehen muss.

Ja, mit der vollen Härte und allem was der Gesetzgeber zur Verfügung stellt.
Sprich Hausdurchsuchung, Firmendurchsuchung, Beschlagnahme aller I-Net fähigen Geräte und aller Speichermedien.

Zitat (von wirdwerden):
Aber, ganz ehrlich: mir kommt das alles eher wie ein dummer Jungenstreich vor.

Das ist es leider nicht, sondern eine funktionierende Masche, um entweder Geld zu erpressen oder Personen zu ruinieren.
Das Problem ist allgemein bekannt, aber den Ermittlungsbehörden und Gerichten sind ohne Gesetzesnovellierung die Hände gebunden und es wird sich daran in naher Zukunft nichts ändern.


Zitat (von OneTwo0Five):
Polizei unmotiviert

Unmotiviert ist vermutlich das falsche Wort, treffender wäre resigniert.

-- Editiert von User am 11. Juli 2023 07:45

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37555 Beiträge, 13798x hilfreich)

spatenklopper, diese Vorgehensweise ist mir durchaus bekannt. Nur trotzdem kommt mir das alles hier sehr laienhaft vor. Abgesehen davon sind Gerichten und Ermittlungsbehörden nicht die Hände gebunden, sie müssen bei den "Kinderschändern" nicht durchsuchen, sondern können das Verfahren auch einstellen, was ja auch ganz ohne Durchsuchung geschieht, nur häufig wissen die Opfer das alles doch gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von OneTwo0Five):
Da ich mich mit der Materie auskenne, sagte ich dem Herrn Kriminalkommissar, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt und habe das Stichwort "Krypto-Tracing" genannt.


Was auch immer das sein soll, grundsätzlich kann man für jede Bitcoin-Transaktion eine eigene (Empfänger-)Adresse generieren (das sollte man auch als Nichtkrimineller schon aus Privatsphäregründen tun). Solange diese nicht verwendet wurde (also nicht etwas dorthin gezahlt und dann woanders hin übertragen wurde), kann man da genau gar nichts "tracen".

Die Email wird vermutlich aus Sonstwo und/oder einen gehackten Account verschickt worden sein, da wird man auch nicht viel machen können.

Also verständlich, dass man da nicht gerade über die eigenen Beine stolpert vor lauter Eifer, einen Täter zu ermitteln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon sind Gerichten und Ermittlungsbehörden nicht die Hände gebunden, sie müssen bei den "Kinderschändern" nicht durchsuchen, sondern können das Verfahren auch einstellen, was ja auch ganz ohne Durchsuchung geschieht, nur häufig wissen die Opfer das alles doch gar nicht.


Diese "Möglichkeit" ist seit Lügde allerdings ganz weit hinten in den Schubladen der jeweiligen Behörden gelandet.
Ist halt das große Problem, dass bei einem solchen Vorwurf, keine Behörde sich mehr Untätigkeit nachsagen lassen "will".

Im Grunde genommen auch alles richtig, es bietet aber eben, wie man hier, oder aber auch in der "Szene der Aluhutträger" in letzter Zeit sehen kann, sehr viel Spielraum für Missbrauch.
Und dabei läuft es in der Regel immer gleich ab, die Täter machen sich die Hände nicht selbst schmutzig, sondern es gibt eine anonyme Meldung an eine beliebige Kinderschutzorganisation, welche dies dann zur Anzeige bringt und dann beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen.

-- Editiert von User am 12. Juli 2023 13:22

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6008 Beiträge, 1451x hilfreich)

Man sollte sich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen, immerhin ist das eine versuchte Erpressung (§253 StGB), im beschriebenen Fall vermutlich sogar ein besonders schwerer Fall (§253 Abs.4), und damit ein Verbrechen, Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.

Daß bei den Ermittlungen eher nichts herauskommen wird ist durchaus möglich. Man sollte es dennoch unbedingt anzeigen. Und wenn die StA für die Ermittlungen die Unterstützung der Experten des LKA oder BKA benötigt, dann wird sie die anfordern.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1216 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von OneTwo0Five):
dass über 80 Prozent der Sexualstraftaten gegen Kinder im Internet verübt werden
Noch schöner wären 100%, dann müsste man seinen Kindern nur noch Webcam und Facebook wegnehmen und es dürfte kein Kind mehr Opfer von Missbrauch werden *hust*.


Zitat (von OneTwo0Five):
Wir werden so lange in regelmäßigen Abständen Strafanzeigen wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie erstatten, bis Sie Ihr Geschäft aufgeben.
Dieser Erpressungsversuch hat ja mit dem ersten Teil inhaltlich nichts mehr zu tun. Spätestens hier müsste Otto Normalverbraucher bewusst werden, um welche lachhafte Spam-Mail es sich handelt. Dass aus irgendeinem der wöchentlichen Datenlecks Name und E-Mail-Adresse herausgefischt werden, ist nun nichts Neues.


Zitat (von OneTwo0Five):
Da ich mich mit der Materie auskenne, sagte ich dem Herrn Kriminalkommissar
Da man angab, man hätte die Sache dem örtlichen Dorf-Sheriff gemeldet, möchte ich doch bezweifeln, dass es sich dabei um einen Kriminalkommissar handelte.


Zitat (von OneTwo0Five):
Da sagte er "Das können die beim FBI oder beim BKA, aber nicht wegen sowas hier."
Ganz grob ist das i.d.R. zutreffend.


Zitat (von OneTwo0Five):
Anzeige wurde dann aufgenommen, mit der Bemerkung "Da kann ich Ihnen so schon sagen, dass die Staatsanwaltschaft das einstellen wird."
Das ist wenigstens ehrlich.


Zitat (von OneTwo0Five):
Das vorab resignierende Verhalten des Kriminalkommissars ist mal auch ein Witz.
Könnte man das bitte noch einmal näher ausführen? Die Inspektion in Wollnitz an der Mürre darf im Falle einer Vergewaltigung an der Bushaltestelle zwar nicht zeitnah auf die Überwachungsaufnahmen der Verkehrsbetriebe zugreifen, soll dem Empfänger einer lächerlichen Spam-Mail aus Osteuropa, deren Absender mit anonymer Mail sich hinter drei VPNs versteckt, Hoffnungen machen? Oder wie darf man das verstehen?


Zitat (von OneTwo0Five):
Mit welchen Möglichkeiten kann ich mich schützen?
Wovor? Gegen eine Strafanzeige? Hausdurchsuchung nebst Sicherstellung? Gegenbeispiel: der Betreiber eines KiPo-Ringes zeigt an, dass er auf diesem Wege erpresst wird. Sollte es für ihn (gg. den bislang ebenso wenig ermittelt wird wie gegen den TE) eine Möglichkeit geben, sich gegen Strafverfolgung zu "schützen"?

-- Editiert von User am 13. Juli 2023 02:06

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Dieser Erpressungsversuch hat ja mit dem ersten Teil inhaltlich nichts mehr zu tun. Spätestens hier müsste Otto Normalverbraucher bewusst werden, um welche lachhafte Spam-Mail es sich handelt. Dass aus irgendeinem der wöchentlichen Datenlecks Name und E-Mail-Adresse herausgefischt werden, ist nun nichts Neues.


Eine lachhafte Spam-Mail deren Autor durchaus in der Lage ist die Existenz des Empfänger nachhaltig zu stören oder zu vernichten.

Die Autoren sind nämlich durchaus in der Lage neben der Spam-Mail auch entsprechende Fakeprofile und Instagram und/oder Facebook zu erstellen und damit für Anzeigen wegen Missbrauchs zu stellen. Und da die Presse dafür gesorgt hat, dass die Politik statt überlegt zu denken und zu handeln in den Panikmodus gegangen ist erfolgen jetzt erst Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme - und erst anschließend wird ermittelt.

Siehe den Fall hier im Forum wo der TE mehrfach und wiederholt so terrorisiert wurde.

Zitat (von DeusExMachina):
Wovor? Gegen eine Strafanzeige? Hausdurchsuchung nebst Sicherstellung? Gegenbeispiel: der Betreiber eines KiPo-Ringes zeigt an, dass er auf diesem Wege erpresst wird. Sollte es für ihn (gg. den bislang ebenso wenig ermittelt wird wie gegen den TE) eine Möglichkeit geben, sich gegen Strafverfolgung zu "schützen"?


Nein - aber die Ermittlungsbehörden sollten endlich wieder anfangen vernünftig zu arbeiten. Mann kann auch erst ermitteln und dann wenn sich der Verdacht erhärtet das volle Programm auffahren. Den Staatsanwälten sitzt aber derzeit die Politik im Nacken (ein Umstand den übrigens selbst der EUGH schon massiv kritisiert hat) das da keine Besserung in Sicht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
aber die Ermittlungsbehörden sollten endlich wieder anfangen vernünftig zu arbeiten.

Wenn sie könnten würden sie das wohl gerne.



Zitat (von Tehlak):
Mann kann auch erst ermitteln

Zum einen können das auch Frauen.
Zum anderen zählen auch Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen zum "ermitteln".

Im übrigen bin ich mal gespannt wie man sich das "ermitteln" denn so vorstellt, wenn die Anzeige z.B. lautet "der hat tausende Kipos in seinem PC".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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