SchwarzWeissRot VERBOTEN?????

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
andidebase
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 34x hilfreich)
SchwarzWeissRot VERBOTEN?????

Ich habe einen Pachtgarten,aufgrund eines Todesfalls in der Gartenanlage war eine Staatsanwältin dort,die dann an meinem Garten vorbei kam.In meinem Garten habe ich die Landesfahne von Sachsen/Anhalt und die Fahne der Deutschen (Schwarz Weiss Rot) aufgehängt sowie die Schwarz rot goldene.Die schwarz weiss rote hängt aus dem Grunde,da ich ein Kaiserfan bin und das Deutsche Reich KK für das bessere Deutschland halte als alles was später kam. Die Staatanwältin liess mir über den Gartenvorstand miteilen das diese "Nazifahne"verschwinden soll da sie verboten sei.Laut meinen bisherigen Recherchen ist diese Flagge aber nicht verboten und ich sehe auch nicht ein sie abzuhängen.Weiss jemand genaueres und kann mir einen Link mit Gesetz zum ausdrucken geben.
Denn ich bin der Meinung das dies unsere Flagge war und nicht die der Nazis,da diese Fahne ja sogar auch Staatsflagge der Weimarer Republik war und sogar ab 1935 bei den Nazis verboten.Helft mir bitte?? MfG Andi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Strafbar ist eine solche Fahne jedenfalls nicht. Das sind nur Symbole nach §86a StGB , und Insignien des deutschen Kaiserreichs gehören nicht dazu. Nur weil etwas nach "rechts" riecht, ist es noch lange nicht strafbar. In der Benutzungsordnung der Gartenanlage können aber eventuell derartige Symbole verboten werden.

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-- Editiert am 28.04.2010 23:43

20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andidebase
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 34x hilfreich)

In der Gartenordnung ist nicht geschrieben von aufhängen von Fahnen.Einige Gärten weiter hat ein Gartenfreund ein DDR Fahne hängen.

Und wie reagiere ich nun,wenn diese Staatsanwältin bei mir meldet??
Sie muss doch sicherlich beweisen das die Fahne,verboten ist??
Ist diese Staatsanwältin nur dumm oder übereifrig oder was ja bei uns hier nicht selten ist eine LINKE.
Also kann ich diese Fahne(hoffentlich) mit ruhiggewissen hängen lassen.
Ich will es auch nochmal betonen ich bin kein Nazi sondern Kaisereichsfan,und wie ja auch bekannt ist gibt es diese Fahne als Staatsflagge des deutschen Reichs seit 1847 da gab es noch nicht einmal die Wortschöpfung "Nationalsozialist",muss ich diese Staatanwältin etwa erst noch darüber aufklären??
Mann Mann Mann was ist das für ein Land in dem jeder Furz gleich nach Hitler riechen muss, nur weil sich eine braune Bremsspur im Schlipper bildet.Naja ein jeder ist ja auch Terrorverdächtig, was wundere ich mich eigendlich.
Wäre aber nett zu wissen was ich nun machen soll wenn sich die Staatsanw.noch mal meldet und evtl.verlangt die Fahne zu entfernen,darf die das überhaupt???

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27x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft wird sehr genau wissen, dass schwarzweissrote Flaggen nicht verboten sind. Wer weiss, ob die Dame überhaupt wirklich Staatsanwältin war.

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8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
darf die das überhaupt


Natürlich "darf" sie das; ich darf auch verlangen, daß du dir beim Posten die Hose ausziehst und einen lustigen Hut aufsetzt. Nur hat das natürlich keinerlei rechtliche Substanz, genau wie das, was die Frau da verlangt.

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8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Verboten ist nur die Version mit Hakenkreuz und überwiegend rotem Hintergrund (also nicht die ohne Hakenkreuz und wo überwiegend Weiß oder Rot-Schwarz-Weiß je zu 1/3 den Hintergrund ausmacht)

Lt. dieser Infobroschüre des VS Berlin/Brandenburg, kann(!) aber auch das Zeigen der "nicht strafrechtlich verbotenen" Versionen von vor 1935 nach Polizeirecht unterbunden werden, weil z.B. in Berlin eine Störung der öffentlichen Ordnung darin gesehen wird:

http://beratungsnetzwerk-hessen.de/uploads/uploads_allgemein/info_symbole_u_kennz.pdf

Seite 10 und 11

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Turin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Flagge ist formal nicht verboten. Allerdings ist die Flagge nicht vollkommen unumstritten und wird deshalb in den meisten deutschen Bundesländern von der Polizei beschlagnahmt, da sie als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gilt.
Von 1871 bis 1919 sowie von 1933 bis 1945 war dies die Reichsfarben des Deutschen Reiches. Im Kaiserreich war Schwarz-Weiß-Rot ab 1892 die offizielle Nationalflagge. Von 1922 bis 1933 waren sie die dominierenden Farben in der Handelsflagge der Weimarer Republik. Während dieser Zeit wurden sie außerdem von republikfeindlichen (monarchistischen sowie rechtskonservativen und nationalsozialistischen) Gruppierungen verwendet. Durch diese Instrumentalisierung und die republikfeindliche Gesinnung, welche mit der Flagge zum Ausdruck gebracht wird, ist sie heute als ordnungsstörend eingestuft und weitestgehend verbannt und wird auch heute im allgemeinen nur von Rechtsextremisten, Reichsdeutschen oder anderen BRD-feindlichen Gruppierungen als Erkennungssymbol verwendet.

10x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Warum hängst du das Ding nicht einfach ab. Es ist umstritten und bei Langeweile gibt es besseres als sich mit der Justiz anzulegen. Nutze deine Energie doch anders. Grüßele Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

18x Hilfreiche Antwort

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