Schwarzfahren, Betrug ?

2. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
milemany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren, Betrug ?

Hallo,
ich hatte ne Fahrkartenontrolle und habe gesagt ich habe eine aber sie vergessen und draußen wollten sie meine personialien und ich habe mir einen namen und eine adresse ausgedacht. aber nach ner zeit habe ich gesagt dass dieß nicht stimmt und habe ihn mein personalausweis gegeben.
Sie haben gesagt dass ich 40 euro bezahlen muss und das habe ich auch sofort getan. Ich habe nur Angst das jetzt noch was kommt wegen urkundeenfälschung und versuchten Betrug. Die daten waren rein fiktiv. Ich bin 18 Jahre alt und wurde vor 2 jahren beim schwarzfahren erwischt, da hatte ich aber sofort bezahlt.
was könnte auf mich zukommen und wie hoch kann eine Geldstrafe werden etc ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn die Beförderungsbedingungen es vorsehen, kann noch eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen folgen.

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#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

wird nix mehr kommen.
Urkundenfälschung?

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#3
 Von 
milemany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Urkundenfälschung weil ich da ja mit diesem fiktiven namen unterschrieben habe, ich hoffe halt nur das es fallen gelassen wird. würde ich da denn bescheid bekommen ? oder das es halt eine nicht zu hohe geldstrafe wird :/

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo milemany,
wenn es doch schon 2 Jahre her ist.

Die wollen Ihre 40€ und gut ist's.

Wäre ja ein riesen Aufwand sonst.

lg
edy

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#5
 Von 
milemany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das erste mal war vor 2 Jahren, das mit den ausgedachten daten war gestern.
aber ich hoffe das sie nichts machen wenn sie sehen das ich gleich überwiesen habe.

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#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das wegen den falschen Daten etwas nachkommt ist eigentlich unwahrscheinlich.
Wie ich schon geschrienen habe, kann aber eine Anzeige wegen erschleichen von Leistungen folgen.

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#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Das Unterschreiben mit einem falschen Namen ist keine Urkundenfälschung. Es ist ein Betrug (Identitätstäuschung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils).
Ausnahme: es handelt sich um den Namen einer existierenden Person, deren Willenserklärung damit vorgetäuscht werden soll.


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