Schwarzfahren, Personalien ohne Hauptwohnsitz

21. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
go404358-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schwarzfahren, Personalien ohne Hauptwohnsitz

Meine Frau konnte bei einer Kontrolle im Bus der DVB AG keinen Fahrschein vorweisen (ich
selbst hatte bereits ein Ticket), da wir just erst hinten im Bus
eingestiegen waren und noch nicht direkt zum Fahrer zum Ticketkauf gegangen waren. Da wir
jedoch die Absicht hatten, ein Ticket zu kaufen, was wir auch just nach der Kontrolle
taten, ärgern wir uns über die erhöhte Gebühr und überlegen der Zahlung nicht
nachzukommen.

Folgender Sachverhalt zur Kontrolle: Meine Frau hat zur Feststellung der Personalien ihren
Personalausweis gezeigt, welcher (a) keine Adresse beinhaltet, da wir in Deutschland
keinen
Hauptwohnsitz mehr haben, und (b) auch noch ihren alten Familiennamen enthält (nach
unserer Hochzeit vor zwei Monaten in Deutschland hat sie nun einen
Doppelnamen), womit der Ausweis meines Verständnisses nach auch nicht mehr
gültig war, aber daran hatten wir in dem Moment nicht gedacht.

Der Aufforderung der Zahlung der 40 Euro in bar konnten wir nicht nachkommen, und die
Nachfrage bzgl. des aktuellen Wohnortes haben wir wahrheitsgemäß mit [...], England
angegeben. Wohlgemerkt, nur der Ort wurde erfragt, keine Adresse. Es gibt auch kein
Meldewesen in England, daher ist die Adresse wohl nicht ermittelbar.

Wir machen uns wegen zivilrechtlichen Forderungen wenig Gedanken, da wir ohne Anschrift meiner
Meinung nach nicht erreichbar sind für die DVG AG. Ist diese Annahme korrekt?

Die wichtigere Frage ist jedoch nach strafrechtlichen Konsequenzen: muss meine Frau fürchten
belangt zu werden; wenn ja wofür, inwiefern (also wie und wo sollte das gesehen, z.B. bei der
nächsten Einreise nach Deutschland) und wie wahrscheinlich ist das?

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

wenn ja wofür http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
inwiefern Bei der Einreise oder halt bei einer Personenkontrolle.
wie wahrscheinlich ist das? Nicht sehr wahrscheinlich.

Mir selbst wurde mal von einer nach Österreich verzogenen Frau gesagt, in ihrem Ausweis stünde die letzte Adresse in D und beim Schwarzfahren in D sei das sehr praktisch - was steht denn da bei Ihrer Frau? "Ohne festen Wohnsitz" oder was wird da eingetragen?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
go404358-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Auf dem Ausweis steht "keine Hauptwohnung in Deutschland".

Inwiefern ist den eine alte Adresse "praktisch beim Schwarzfahren"? Wird denn nichts weiter unternommen, wenn man die Person postalisch nicht erreicht? Dann würde ja "jeder" einen alten bzw. falschen Ausweis mitführen...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go404358-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Achja, und bzgl.

quote:
inwiefern Bei der Einreise oder halt bei einer Personenkontrolle.
.

Das ist zumindest für mich auch fraglich, da Sie ja bereits einen neuen Ausweis (mit Doppelnamen) hat. Selbst wenn eine Strafanzeige gestellt würde, sollten dazu ja die korrekten Personalien nötig seien?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Dann würde ja "jeder" einen alten bzw. falschen Ausweis mitführen... Wenn Sie Name und alte Adresse einer Person haben, kriegen Sie vom Meldeamt deren aktuelle Adresse. Das ist gar kein Problem, auch wenn das nicht sehr bekannt ist. Nur bei der erwähnten Frau lief das ja ins Leere, weil sie in D eben keine Adresse mehr hatte. Abgesehen davon werden alte Ausweise entwertet (wenn ich mich recht erinnere, werden da 2 Löcher hineingeknipst) und falsche Ausweise sind ja nun nicht gerade an jeder Ecke zu haben und vermutlich ziemlich teuer...


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>falsche Ausweise sind ja nun nicht gerade an jeder Ecke zu haben <hr size=1 noshade>

In gewissen aisaitischen Großstädten schon. Die werben damit sogar ganz ungeniert.



quote:<hr size=1 noshade>und vermutlich ziemlich teuer.. <hr size=1 noshade>

Alte Version: ca. 20EUR
Neue Version ca. 50 EUR



quote:<hr size=1 noshade>da wir just erst hinten im Bus eingestiegen waren und noch nicht direkt zum Fahrer zum Ticketkauf gegangen waren. <hr size=1 noshade>

Tatbestand erfüllt ...



quote:<hr size=1 noshade>muss meine Frau fürchten belangt zu werden; <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich



quote:<hr size=1 noshade>wenn ja wofür, <hr size=1 noshade>

Betrug



quote:<hr size=1 noshade> inwiefern (also wie und wo sollte das gesehen, z.B. bei der nächsten Einreise nach Deutschland) <hr size=1 noshade>

Der Zoll oder auch bei einer Kontrolle durch die Polizei könnte da Maßnahmen einleiten, wenn Staatanwalt/Gericht "Gesprächsbedaref" angemeldet haben.



quote:<hr size=1 noshade>und wie wahrscheinlich ist das? <hr size=1 noshade>

Eher gering, so um die 1% schätze ich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 531x hilfreich)

quote:
Nur bei der erwähnten Frau lief das ja ins Leere, weil sie in D eben keine Adresse mehr hatte.


Auch das läuft nur ins leere, wenn man sich nicht abgemeldet hat oder bei der Abmeldung die Adresse im Ausland nicht angegeben hat. Gibt man beim Abmelden die neue Anschrift im Ausland an, wird auch die vom Meldeamt als neue Anschrift herausgegeben. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go404358-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke auch für diese Antworten!

quote:
Der Zoll oder auch bei einer Kontrolle durch die Polizei könnte da Maßnahmen einleiten, wenn Staatanwalt/Gericht "Gesprächsbedaref" angemeldet haben.



Hier bleibt mir noch die Frage, inwiefern der alte Ausweis mit altem Familiennamen dies erschwert, verhindert oder das keine Relevanz hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hier bleibt mir noch die Frage, inwiefern der alte Ausweis mit altem Familiennamen dies erschwert, verhindert oder das keine Relevanz hat? <hr size=1 noshade>

Erschweren sicherlich.
Verhindern, eventuell möglich
Relevanz ist ganz sicher vorhanden, da diese Tatsache nach aktenlage den Verdacht der Idenditätsverschleierung erhärtet.


Es kommt wiebereits gesagt sehr darauf an, wie sehr sich die Ermittler da "reinhängen".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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