Schwarzfahren + Unrichtige Personalien

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
mansen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren + Unrichtige Personalien

Hallo,

biin 19 Jahre alt und fahre immer mit dem Auto in die Schule. Ausgerechnet heute musst ich mit dem Bus fahren. Nun ja, ein Kontrolleur war an Bord und ich hatte keinen Fahrschein. 40 aufgedrückt - da ich allerdings meinen perso nicht dabei hatte, und ich auch so perplex war (lebe mehr oder minder aufm dorf und hab noch nie einen kontrolleur angetroffen) gab ich eine völlig fiktive adresse und namen an. der kontrolleur hat mit seiner handykamera ein foto gemacht.
im nachhinein verdammt blöde - was darf ich erwarten? da ich hier aufm land bin, kann es sein dass sie mit dem foto die 3 schulen abgrasen da ich an der haltestelle eingestiegen bin? oder könnte ich mit gnade rechnen wenn ich bei dem busunternehmen anrufe und alles zugebe... bitte um hilfe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

ich bezweifle, daß derlei Aufwand betrieben wird. Die 40 Euro hat der Kontrolleur und eine Strafanzeige wg. einmaligem Schwarzfahren ist zwar möglich, aber unüblich. Einen Straftatbestand über das bloße Schwarzfahren hinaus kann ich auch nicht erkennen. Selbst gegenüber der Polizei ist die falsche Personalienangabe bloß eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
mansen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die sehr schnelle antwort!
was meinen sie mit ihrem zweifel dass derlei aufwand betrieben wird? also mich zu suchen?
also hab nun schon zahlreiche threads durchforstet aber konnte nicht herausfinden ob die falschangabe nun unter versuchten betrug fällt oder nicht?
ich soll die 40 euro demnächst überweisen und ich bin dazu bereit. aber es würde sicher merkwürdig erscheinen im verwendungszeck "Erhöhtes Beförderungsentgeld von X Y" (X Y steht hierbei für den fiktiven namen, den ich angab).
am besten alles klarstellen? habe bammel vor weitreichenden konsequenzen wenn ich dies täte.
und darauf verlassen dass sie mit dem handyfoto beim abgrasen der schulen mich nicht finden, will ich nicht gerade.

eine freundin die dabei war und das gleiche abgezogen hat will nun überweisen von ihrem realen kontonamen mit entsprechendem verwendungszweck.

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#3
 Von 
mansen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

außerdem: was hat es mit dem foto auf sich? ist das rechtens, so die "beweislage" zu sichern, falls ich mich dem ganzen unbemerkt entziehen will?!

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ob die falschangabe nun unter versuchten betrug fällt

Täuschung im Rechtsverkehr zum Erlangen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils... strenggenommen ja.
Bei tätiger Reue wird aber wohl kein Staatsanwalt ein Interesse an der Verfolgung haben.

Selbst gegenüber der Polizei ist die falsche Personalienangabe bloß eine Ordnungswidrigkeit.

Gegenüber der Polizei wird auch in der Regel kein Rechtsgeschäft vorgenommen, das in einem rechtswidrigen Vermögensvorteil mündet.

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#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Täuschung im Rechtsverkehr zum Erlangen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils... strenggenommen ja. <hr size=1 noshade>


Das ist jetzt nicht Ihr ernst oder?

Mann Mann Mann

Erstens lesen hilft.

Er hat die Angabe nur gegenüber dem Kontrollmann gemacht, zu diesem muss er gar nix sagen, auch keine Personalien angeben.

Dieser fällt nämlich nicht unter § 111 OwiG.

Somit konnte und durfte er falsche Angaben zu seiner Person machen.

Im übrigen ist hier kein Betrug nach§ 263 StGB zu subsumieren, sondern lediglich das Erschleichen der Leistungen. Die Angabe der Fiktiven Personalien ist zumindest gegenüber dem Kontrollmann straffrei. Wie Kollege mümmel richtig erkannt hat.

Im übrigen entstand der Vermögensvorteil beim losfahren mit der Bahn, und nicht bei der Kontrolle. Könnt ich euch nicht mal nen StGB mit Kommentaren kaufen?

Somit ist nur das Erschleichen von Leistungen zu subsumieren, nix anderes.

Somit sind Sie erstmal nur schwarz gefahren. Kein Betrug. Auch kein versuchter.

Was der Mann mit dem Foto macht ist ne andere Nummer, möglich das er es bei einer Strafanzeige mit an die Anzeige heftet. Ob da dann ernsthaft ermittelt wird wage ich zu bezweifeln. Möglich ist es aber.

Ob er es machen durfte oder nicht kann erstmal ohne Belang bleiben.

Im Verfahren könnte mann über ein Beweisverwertungsverbot nachdenken, lohnt aber nicht.

Was passiert wenn Sie erwischt werden. Vermutlich wird das Verfahren nach § 153 oder 153 A StPO gegen Auflagen eingestellt. Oder Sie müssen schlimmstenfalls Sozialstunden leisten.



-- Editiert von rechtsmacher am 14.04.2008 19:16:20

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#6
 Von 
mansen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen dank für das klare beantworten meiner fragen.
da ich bereit bin das geld zu überweisen, werde ich es einfach tun und bei problemen (da der überweiser, also ich mit meinem realen namen, nicht den namen tragen wird wie beim kontrolleur angegeben) ein schreiben einreichen zur aufklärung? oder soll ich weiter nichts tun, da nach ihren ausführungen wirklich nur das schwarzfahren mein problem ist? ich denke wenn sie ihr geld haben, ist die sache erledigt?

mfg

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#7
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@rechtsmacher:

Warum sind Sie denn so unhöflich und grantig ggü. den hier doch meist aufrichtig schreibenden Forumsteilnehmern - leiden Sie unter Profilierungssucht oder ist das die pure Energie, die etwas ungezügelt aus Ihnen heraussprudelt ?

Passagenweise klingen Ihre Beiträge doch ziemlich - gelinde gesagt - oberlehrerhaft. Das erscheint mir eher vor Gericht passend, um die gegnerische Partei zu verunsichern.

Aber ich rate Ihnen in einem Laienforum davon ab...;)

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

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#8
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Bei manchen Verkehrsbetrieben kannst Du auch bar zahlen. Die haben dann ein Servicecenter wo Du den Zettel mit den 40 € vorlegst und gut ist.
Bedenke aber, dass der Kontrolleur durchaus das Recht gehabt hätte Dich zwecks Personalienfeststellung so lange festzuhalten bis die Polizei da gewesen wäre.

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#9
 Von 
mansen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

jap das ist mir nach heutigen recherchen auch bewusst. kurz wars herz in der hose als er zum handy griff, dacht der ruft jetz die nummer an. glaube der wird morgen wieder die gleiche linie fahren, dann drück ichs ihm vllt direkt in die hand.

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#10
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber unbedingt die Quittung geben lassen!

Gruss
L

-----------------
"Ich bin kein Rechtsgelehrter!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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