Schwarzfahren Angabe falscher Personalien

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
frenzy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren Angabe falscher Personalien

Hallo,

ich wurde beim Schwarzfahren erwischt und habe dabei dummerweise falsche Personalien angegeben.
Ich bin minderjährig und nicht vorbestraft und jetzt wüsste ich gerne, welche Konsequenzen das voraussichtlich haben wird. Sozialstunden? Und wenn ja wie viele? Geldstrafe? Wenn ja, wie hoch?
Außerdem wollte ich noch fragen, beim wievielten Mal Schwarzfahren es eine Anzeige gibt!

Schon mal vielen Dank im Voraus!

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
du wirst eine Anzeige schon ab dem ersten Mal Schwarzfahren erhalten. Das nennt sich Erschleichen von Leistungen. Die Abgabe falscher Personalien kommt noch dazu. Es wird auf Sozialstunden/Geldstrafe hinauslaufen. Beim ersten Mal. Beim zweiten Mal kommt es darauf an und auch auf das Alter kommt es an. Es hört sich an, als ob Du öfter schwarzfährst.

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#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Wobei das "Schwarzfahren" an sich nur ne "Kleinigkeit" ist (kann auch mal jedem Versehentlich passieren), allerdings ist das Andere ein Betrugsversuch = Nicht gut!

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn die falschen Personalien angegeben werden, um die 40 Euro zu sparen, handelt es sich in der Tat um Betrug (man könnte das ja auch tun, um sich zum Beispiel der Strafverfolgung zu entziehen). Sofern die Personalien einer existierenden anderen Person angegeben wurde kommt noch Verleumdung hinzu, wenn Polizeibeamte beteiligt waren falsche Verdächtigung.

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#4
 Von 
jabko83
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Würde er eigentlich auch den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen, wenn er die Personalien einer existierenden Person angibt und auch mit deren Namen unterschreibt?
Denn dann erscheint ja diese Person als Aussteller der Erklärung, oder?

Würde es einen Unterschied machen, wenn er eine fiktive Person angibt? Nur eine schriftliche Lüge?


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#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

@danielB

hmm...

also ich sehe hier weder Verleumdung noch falsche verdächtigung. wenn frenzy behauptet er (sie?) sei herr maier, dann ist herr maier deswegen noch lange nicht einer straftat verdächtigt oder in seiner ehre verletzt.

auch bei betrug habe ich so meine probleme... wenngleich ich zugeben muss, dass es sehr schwierig ist...
wurde die bahn in ihrem vermögen geschädigt? will sagen durch die angabe der falschen personalien ? eigentlich ja durch das schwarzfahren an sich, was durch die 40 € ausgeglichen werden sollte ...

m.

-- Editiert von miad am 20.05.2006 17:00:41

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Miad:
Schau dir einmal den §164 (2) StGB an. Die Behauptung man sei Herr Maier aus der Musterstraße ist, wenn es diesen Herrn Maier gibt geeignet, ein behördliches Verfahren gegen diesen herbeizuführen. Falsche Verdächtigung setzt allerdings voraus, dass die Behauptung entweder gegenüber den benannten Stellen oder öffentlich begangen werden muss. Aber sie ist auch ansonsten eine Tatsachenbehauptung, wenngleich sich die Frage stellt, ob diese auch geeignet, die im Tatbestand genannten Folgen herbeizuführen.

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#7
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

die frage ist halt ob X, wenn er sagt er sei Herr Maier, eine Behauptung über sich oder über Herrn Maier aufstellt. ich würde sagen ersteres ...

was meinst du zu den beiden anderen punkten?

m.

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Diskussion um die Strafbarkeit eines flüchtigen Schwarzfahrers gab es hier schon einmal als Quiz von Herrn Roenner.

Ich denke beides. Er stellt ja die Behauptung auf, er als Schwarzfahrer sei dieser Herr Maier und damit eben auch, dass dieser Herr Maier schwarzgefahren sei. Wenn man das gegenüber der Polizei täte, würde ich den §164 StGB bejahen, abgesehen davon, dass die Polizei den Schwarzfahrer wohl wenn dessen Identität vor Ort nicht geklärt werden kann, eher vorläufig festnehmen würde.

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#9
 Von 
frenzy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand sagen,welche Strafe das dann mit sich zieht, wenn ich Personalien einer nicht existierenden Person angebe? Gilt das dann als Betrug, oder als Leistungserschleichung?
Ich gehe mal davon aus, dass es Sozialstunden werden, aber ich habe keinen blassen Schimmer, wie viele! Ich würde es aber schon sehr gerne wissen, ich glaub ich werd verrückt, wenn ich jetzt noch drei Monate warten muss, bis ich es erfahre!

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#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wie alt bist du, bist du vorher schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten? (Im Jugendstrafrecht ist es allerdings noch schwerer als sonst brauchbare Prognosen zu machen)

Die Falschangabe der Personalien gilt, wenn du dich so der Zahlung der 40 Euro entziehen wollten als versuchter Betrug, auch wenn diese Person nicht existiert. Letztlich geht es darum, dass die Forderung der 40 Euro mit falschen Personalien nicht durchgesetzt werden könnte.

-- Editiert von danielB am 20.05.2006 21:54:01

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#11
 Von 
jabko83
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie ist das jetzt mit der Urkundenfälschung wenn

a) man einen falschen Namen angibt und auch mit diesem Namen das Protokoll (oder was auch immer) unterschreibt

b) einen fiktiven Namen benutzt?
(Ist es in diesem Fall dann nur eine schriftliche Lüge?)

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#12
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Wie sind die Verkehrsbetriebe eigendlich an den richtigen Namen gekommen ,wenn doch ein falscher Name angegeben wurde? Wenn die im Nachhinein festgestellt haben das die angegebene Person überhaupt nicht existiert, dann läßt sich die eigendliche Person die gefahren ist doch garnicht mehr fststellen. Damnach hast Du nichts zu erwarten.

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#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

a) man einen falschen Namen angibt und auch mit diesem Namen das Protokoll (oder was auch immer) unterschreibt

Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug, wenn die Person wirklich existiert.

b) einen fiktiven Namen benutzt?
(Ist es in diesem Fall dann nur eine schriftliche Lüge?)


Ja. Dann keine Urkundenfälschung, aber immer noch Betrug.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Mareike,

quote:
b) einen fiktiven Namen benutzt?
(Ist es in diesem Fall dann nur eine schriftliche Lüge?)

Ja. Dann keine Urkundenfälschung
Das ist nicht korrekt. Eine schriftliche Lüge liegt dann vor, wenn der Inhalt zwar unwahr ist, aber nicht über den Aussteller getäuscht wird. Mit dem Zeichnen mit einem fiktiven Namen wird über den Aussteller getäuscht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#17
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich würde sowas grundsätzlich sowieso nur machen, um mich der Strafverfolgung zu entziehen. Doch nicht wegen lächerlicher 40 EUR ;)

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#18
 Von 
KoKan3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi leudz....

n kumpel von mir is so ne änliche ******* passiert aber der hat bei einer drogendurchsuchung falsche personalien angegeben...es dann 2 min gleich eingeräumt und es verbessert ...der "nette" herr von der polizei meinte dennoch ich werde mich bei ihnen melden
und irgendsowas wie das wird ein nachspiel haben
was könnte das heißen?
er ist 17 und schüler... nur wegen entdrosseltem mofa vorbestraft ..30 sozialstd.

wäre cool wenn ihr mir weiterhelfen könntet... mfg floh

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner-

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
KoKan3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...oha...soweit wollte er es nicht kommen lassen er stand im moment der vernehmung unter shock... und hat es gleich eingeräumt... und wrklich 1000 €??? ...ich bin schüler wie soll er das bezahlen... wird es wegen der kleinen sache eine gerichtsverhandlung geben?die person die er angegeben hatte ist auch meines wissens nicht fiktiv... wird es eine anzeige deswegen geben?
könnetn die herren oder ein staatsanwalt das vl doch noch mal durchgehen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KoKan3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...das ist schön zu hören..
ich hab da aber auch mal von Ordnungswiedrigkeitsverfahren gehört, aber zu sowas wird es nicht kommen wegen so einer kleinen sache...ich hoffe aber einfach mal das da weiter nichts mehr kommt...

ich werde mich erst mal noch weiter informieren wenn es sein muss sogar bei der polizei...^^

halte euch auf dem laufenden ...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

1000 Euro ist die Höchstbetrag. Bei der Festsetzung höherer Geldbußen sind auch die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Und nein: Deswegen muss man erst einmal nicht vor Gericht, sondern erhält einen Bußgeldbescheid. Wenn der jetzt etwa über 200 (oder auch nur 100) Euro ausfallen würde, könnte es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, dann erst geht die Sache vor Gericht, wo dann der Richter (mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wenn diese kommt) das Verfahren einstellt oder zu einer Geldbuße verurteilt.

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