Schwarzfahren - Anzeige wegen Falschaussage?

27. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Showtime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren - Anzeige wegen Falschaussage?

Hallo liebe 123recht community,

ich habe gestern ziemlich dumm bei einer Fahrkartenkontrolle der Bahn reagiert und hoffe mir, das Ihr mich über die Konsequenzen aufklären könnt.

Folgendes ist geschehen:

Zurzeit absolviere Ich den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr und fahre jeden Freitag und Sonntag mit der Bahn. Da Ich die Fahrkarten vom Bund erstattet bekomme, soweit kein Problem. Jedoch hatte Ich letzten Freitag meine Fahrkarte in der Kaserne vergessen und bin somit ohne Fahrkarte nach Hause gefahren. Wurde nicht kontrolliert. Auf dem Weg zurück zur Kaserne am Sonntag wurde ich kontrolliert.

Ich sage soviel wie: Ich suche die Fahrkarte, einen moment bitte. (Ich wollte Zeit schänden). Daraufhin ging der Schaffner zunächst weiter. Ich unterhielt mich kurz mit einem Kameraden und wir einigten uns, das ich seine Fahrkarte vorzeige.

So geschah es dann auch. Der Schaffner wollte jetzt meinen Personalausweis sehen, den ich ebenfalls zusammen mit meiner Fahrkarte in der Kaserne vergessen hatte. Ich sage Ihm, das ich diesen nicht dabei habe. An der nächsten Station sind wir ausgestiegen und meine Personalien wurden von der Polizei aufgenommen. Mein Kamerad hat zugegeben, das Ich seine Fahrkarte vorgezeigt hab und hat dies wurde auch unterschriftlich festgehalten.

Der Beamte frage mich, ob ich mich jetzt oder später schriftlich zum Vorfall äußern möchte. Ich sage schriftlich. Er sagte mir, dass ich eine Straftat begangen habe und diese Angezeigt werde und das ich sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen könne.

Das hat mich jetzt enorm geschockt und ich würde gerne wissen, was Ich jetzt unternehmen soll, um heil aus der ganzen Sache rauszukommen. Eine Anzeige würde mein ganzes Leben zerstören!

Ist es klug, sich bei der Bahn zu entschuldigen und den Vorfall zu schildern? Zumal Ich die Fahrkarte ja besessen habe, nur nicht bei mir. Vor Panik hab ich komplett das Hirn ausgeschaltet....

Ich bitte dringend um Hilfe!
Vielen Dank im Vorraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.09.2009 08:43:36
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

eine Freiheitsstrafe kann man hier ausschließen - der wollte Ihnen nur etwas Angst machen. Wegen einer Bestrafung wäre mal Ihr Alter von Interesse (und die Vorstrafen, wenn Sie welche haben).

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Showtime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mümmel,
danke für die Antwort!

Also Ich bin 20 geworden, keinerlei Vorstrafen o.ä, noch nie schwarz gefahren etc.
Irgendeine Idee was auf mich zukommt?

Danke schonmal
Liebe Grüße


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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nicht viel. Wir reden hier von einem versuchten Betrug. Sie sind Heranwachsender, es kann also Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.
Die Bahn wird ihre internen Vorschriften haben, wann Anzeige erstattet wird, da hilft ein Entschuldigungsschreiben nichts. Aber Sie werden von der Polizei ein Anhörungsschreiben (oder eine Ladung) bekommen. Das können Sie natürlich ignorieren. Aber die Beweislage ist ja nun einigermaßen sicher, so dass es für einen Tatnachweis nicht auf Sie ankommt. Also haben Sie keine Nachteile, wenn Sie sich dann geständig zeigen und einfach berichten, wie es war, verbunden mit einer gewissen Portion Reue. Dann kann das Verfahren eingestellt werden. Wenn Sie nicht reagieren, kann es einen Strafbefehl geben, so 20-40 Tagessätze, je nachdem, um welchen Fahrpreis es geht.
Für den Kameraden, der Ihnen seine Fahrkarte gegeben hat, ist das dann übrigens eine Beihilfe. Wurde gegen den auch ein Verfahren eingeleitet? Falls nicht, können Sie ja seinen Namen erstmal aus dem Spiel lassen.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bei Soldaten wird Jugendstrafrecht wesentlich seltener angewendet als bei anderen in diesem Alter. Dies ergibt sich einerseits daraus, dass Reifeverzögerungen bei Soldaten wesentlich seltener unterstellt werden als sonst, und außerdem, weil die übliche Sanktionierung (z.B. Sozialstunden) gegen Soldaten nicht bzw. nur eingeschränkt angewendet werden kann (vergl. §§ 112a ff JGG ).

Daher sollten Sie auf dem Anhörungsbogen, den Sie erhalten werden, auch ankreuzen, dass Sie mit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO einverstanden sind.

Denn falls es zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kommt, wird auch automatisch der Kompaniechef informiert, und der setzt dann noch ein Diszi drauf. ;)



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"justice"

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun, ich frage mich, wo der für einen Betrug nötige Vermögensschaden sein soll, wenn der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat eine (nicht übertragbare) Fahrkarte besessen hat. Oder wollt ihr etwa darauf hinaus, dass versucht wurde, die Bahn um ihr erhöhtes Beförderungsentgelt zu betrügen?

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#7
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Nicht "etwa" ...
genau das hat der Fragesteller ja versucht.
Auch wenn er einen gültigen Fahrausweis besitzt, wird gemäß den Beförderungsbedingungen der Bahn ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wenn der Fahrgast seinen Fahrschein nicht mit sich führt.
Wenn man den Fahrschein eines anderen vorzeigt um die Bahn (und ihren Bediensteten) dahingehend zu täuschen, dass man vorgibt, doch einen Fahrschein mit sich zu führen, um das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen zu müssen, versucht man, durch eine Täuschungshandlung das Vermögen der Bahn zu beschädigen, denn diese hat ja einen Anspruch auf das Entgelt. Üblicherweise spricht man bei solcherlei Vorgehen dann von Betrug. Da der Fragesteller mit seinem Vorhaben nicht durchdringen konnte und die Bahn sich nicht täuschen ließ, ist es halt "nur" ein versuchter Betrug.

Erschlichen hätte der Fragesteller übrigens keine Beförderungsleistung, wenn er (oder die Bundeswehr) den Fahrpreis entrichtet hat - unabhängig davon, ob der Fahrschein nun mitgeführt wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Dann kann das Verfahren eingestellt werden. Wenn Sie nicht reagieren, kann es einen Strafbefehl geben, so 20-40 Tagessätze, je nachdem, um welchen Fahrpreis es geht.
Nun, ich war mir nicht ganz sicher, ob wastl mitbekommen hat, dass der TE im Besitz einer Fahrkarte war. Bezüglich der Strafzumessung dürfte es nämlich schon einen Unterschied machen, ob es nur um 40 Euro oder weitaus mehr Geld für eine möglicherweise weitaus teurere Fahrkarte geht. Ich frage mich sogar, ob die StA überhaupt bezüglich der Durchsetzung derartiger Vertragsstrafen ein öffentliches Interesse sehen oder derartige Verfahren pauschal gleich nach §153 StPO einstellen sollte. Denn ehrlich gesagt, ist nach meinem Rechtsempfinden eine entgangene Vertragsstrafe jedenfalls nicht als materieller Schaden aufzufassen, gerade vor dem Hintergrund, dass darauf kein Anspruch bestanden hätte, wenn der TE seine Fahrkarte dabeigehabt hätte.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Logik erschließt sich mir nicht. Auf Vertragsstrafen besteht doch nie ein Anspruch, wenn sich der Vertragspartner an den Vertrag hält.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Showtime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Ich werde euch auf dem Laufenden halten und berichten, sobald ich Post bekomme.

Liebe Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Showtime
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe community,

heute bekam ich einen Anhörungsbogen von der Bundespolizei und mir werden 2 Straftaten vorgeworfen:

1. Delikt: nach §263 Abs. 1 StGB -> Betrug
2. Delikt: nach §281 StGB -> Mißbrauch von Ausweispapieren

Mir wird vorgeworfen, die Papiere meines Kameraden xxx vorgezeigt zu haben.
Die Anzeige soll nach 2 Wochen zur Staatsanwaltschaft übergehen.

Was haltet ihr davon?
Hab ich irgendeine Chance da heil rauszukommen?


Vielen Dank im Vorraus



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-- Editiert am 17.10.2009 12:24

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