Schwarzfahren BVG Betriebsausweis

5. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519216-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren BVG Betriebsausweis

Heute kontrolliert worden bvg Monats Ticket vorgelegt und im C Bereich erwischt worden. Habe dann meinen Betriebsausweis von meiner Firma wo ich arbeite gezeigt wo mein Name sowie meine Sozialversicherungsnr. Draufsteht. Nun die Frage können Sie die BVG mir eigentlich beweisen das ich auch wirklich die Person war die im Zug war. Ausweis ist mittlerweile als verloren angegeben in meiner Firma.? Vielen Dank schon mal wenn sich jemand dazu äußert

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, im Zweifel durch die Zeugenaussage des Kontrolleurs ( wenn du es unbedingt zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen willst)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go519216-69):
Ausweis ist mittlerweile als verloren angegeben in meiner Firma.?


Ich wäre da sehr sehr vorsichtig. Wenn der ganze Zusammenhang mal rauskommt und es für den AG so aussieht als hättest du den Ausweis weggeworfen, um wahrheitswidrig zu behaupten, es wäre jemand anders damit schwarzgefahren, könnte das auch ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go519216-69):
Nun die Frage können Sie die BVG mir eigentlich beweisen das ich auch wirklich die Person war die im Zug war.


Falls Sie sich einer totalen Gesichsoperation unterziehen, so dass Sie der Kontrolleur vor Gericht nicht wieder erkennt ... dann kann die BVG es wohl nicht beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go519216-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von go519216-69):
Nun die Frage können Sie die BVG mir eigentlich beweisen das ich auch wirklich die Person war die im Zug war.


Falls Sie sich einer totalen Gesichsoperation unterziehen, so dass Sie der Kontrolleur vor Gericht nicht wieder erkennt ... dann kann die BVG es wohl nicht beweisen.
Vielen Dank für eure Mühe. Es war mir nicht bewusst, daß deswegen so ein Fass aufgemacht wird und es sogar zur gegenüberstellung vor Gericht gehen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 455x hilfreich)

Sowas bringt einem dann auch gern mal eine Strafanzeige ein - vielleicht einfach mal den § lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html Und da hier nicht zum straflosen Begehen von Straftaten angeleitet werden soll, mache ich dann mal zu.

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