Schwarzfahren- Erschleichen von Leistungen- Äußerungsbogen

13. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Caradhras
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren- Erschleichen von Leistungen- Äußerungsbogen

Hallo ,
ich wurde beim schwarzfahren erwischt und habe zum erstenmal Post von der Polizei bekommen. Ich bin 19 jahre alt und Schüler ,ich kann mir keinen Anwalt leisten. Ich habe das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt und dachte die Angelgenheit währe damit erledigt. Nun muss ich mich zu dem Vorfall äusern. Ich würde mich sehr freuen wenn sich Geldstrafe/Sozialstunden vermeiden lassen würde, habe also einen Text geschrieben um die Situation darzustellen:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich zu dem dem Vorwurf der Beförderungserschleichung äußern und auf die Umstände aufmerksam machen.

Vom 6.Juni 2016 bis zum 1.Juli 2016 musste ich wegen eines schulischen Praktikums zwischen Paderborn und
Horn-Badmeinberg hin und her pendeln, da ich kein Auto besitze war ich gezwungen die öffentlichen Verkehrsmittel für diese Ausbildungsfahrt zu nutzen.
Auf dem Heimweg von meinem Praktikum wurde dann in der Linie 11 eine Fahrkarten Kontrolle durchgeführt. Bei dieser Kontrolle fiel mir leider auf das ich, nach einem anstrengenden Tag, vergessen hatte meinen Fahrschein entsprechend zu entwerten.
Ich entschuldige mich dafür und sehe ein das dies ungerecht gegenüber den anderen Fahrgästen war
da ich für die Busfahrt im Gegensatz zu ihnen nichts bezahlt habe.
Zudem habe ich die Linie 11 in Rahmen meines Praktikums oft benutzt und konnte immer ein gültiges Ticket vorzeigen. Es handelte sich also um einen Ausnahmefall.

Ich habe das erhöhte Beförderungsentgelt von 60€ an die PaderSprinter GmbH entrichtet und würde mich darüber freuen wenn von einer Verfolgung des Vergehens, wegen Geringfügigkeit abgesehen wird.


Ich habe noch nie eine Text dieser Art geschrieben, kann man das so los senden und wie stehen meine Chancen ?
Auf dem Bogen befindet sich das Kästchen "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" , wie hoch wäre so eine Geldbuße und sollte man das ankreuzen ?


-- Editier von Caradhras am 13.08.2016 23:57

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich habe noch nie eine Text dieser Art geschrieben, kann man das so los senden Ja.
Auf dem Bogen befindet sich das Kästchen "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" , wie hoch wäre so eine Geldbuße und sollte man das ankreuzen ? Wie hoch die ist, ist mal wieder eine Frage für ein Hellseherforum. Man sollte das in jedem Fall ankreuzen, denn wenn der Staatsanwalt meint "Auflage oder Urteil", dann bleibt ihm ja ansonsten nur, die Verurteilung anzustreben...

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