Hallo zusammen,
habe es geschafft, unwissend "schwarz zu fahren". Und bei meinem Glück wurde ich gepackt!
Folgendes ist passiert:
Ich bin mit dem ICE (Surf&Rail-Ticket) aus Bielefeld nach Berlin gefahren. Laut Ticket durfte ich Anschlusszüge (RE,...,S) kostenlos nutzen.
Da nun die S-Bahn verzeichnet war und für mich als Bielefelder es keinen Unterschied zwischen S-und U-Bahn gibt, habe ich mich in die Berliner U-Bahn gesetzt.
Nun soll ich 40 Euro zahlen. Habe auch schon einen Widerspruch eingelegt und die verstehen meine Situation, jedoch muss ich trotzdem zahlen :-(
Bin noch Schüler und 40 Euro ist viel Geld für mich.
Ist da nicht was zu machen?
Schwarzfahren - Ist da nicht was zu machen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da S- und U-Bahn nun mal nicht dasselbe ist - es sind auch unterschiedliche Betreiber - wird sich da wohl kaum etwas machen lassen, wenn die BVG (die die U-Bahn betreibt), nicht kulanterweise auf die 40 € verzichtet. Das es verschiedene Betreiber sind muss man ja nicht wissen. Aber aus den unterschiedlichen Namen kann man schon schließen, dass die U-Bahn wohl nicht gemeint sein kann, wenn die S-Bahn auf dem Ticket ausdrücklich erwähnt wird.
Ich dachte s- und u-bahn sind die selben. Außer das die einen auf der straße und die anderen unter der straße fahren.
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Ich glaube Ihnen, dass Sie das dachten und ich kann verstehen, dass man das denkt. Aber wenn nun mal auf dem Fahrschein s-Bahn steht und man in eine U-Bahn steigt, dann weiß man, dass es eben keine S-Bahn ist, weil sie U-Bahn heißt.
--- editiert vom Admin
Toller Tip!! Dann kommen noch die Kosten für den Mahnbescheid dazu. Wieso sollte sich ein Verkehrsunternehmen durch den Hinweis, man habe kein Geld, von der Beitreibung abhalten lassen? Als ob das nicht auf fast alle Schwarzfahrer zuträfe.
quote:
ich würde einfach nicht zahlen. Oder schreiben Sie denen, daß Sie kein Geld haben.
Leichtfertige und völlig unverantwortliche Sichtweise, die auch noch veröffentlicht wird - wie peinlich!
Aus der Strafanzeige der hiesigen Verkehrsbetriebe:
Zitat:
Wir erstatten Strafanzeige und stellen Strafantrag wegen Erschleichens der Beförderung.Bei dieser Gelegenheit regen wir an, den beschuldigten Fahrgast zu veranlassen, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von ...EUR an das von uns beauftragte Inkassounternehmen Fa. InFoScore..... zu entrichten.
Dies kann bedeuten, daß eine negative Schufaeintragung erfolgt.
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