Schwarzfahren - Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

30. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
bully95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren - Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Ich habe ein großes Problem

1997 bin ich zu einer 4 monatigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens verurteilt worden die zu 2 Jahren Bewährung ausgesetzt wurde da ich die raten nicht bezahlen konnte.
Das ganze hat mich damals 6000 DM gekostet die mir geliehen wurden.
In den letzten 3 Jahren wurde ich aus verschiedenen Gründen 4 mal ohne Fahrausweis angetroffen und habe einen anhörungsbogen von der Polizei bekommen.
Mit einen weiteren Geldstrafe bin ich einverstanden, was ich auch geäußert habe, meint Ihr ich komme nochmal mit einer Geldstrafe davon.
Ich kann schon kaum mehr ruhig schlafen wegen diesem mist, aber nachher ist man ja immer schlauer!
Ich habe außerdem gerade die Chance mich im Job erheblich zu verbessern. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Was für eine Strafe habe ich wohl zu erwarten?
Ich weis nicht was ich machen soll.







-- Editiert von bully95 am 30.06.2006 04:06:12

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Verurteilungen und wie alt sind Sie jetzt?

Haben Sie noch weitere Einträge in Ihren Registern?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
bully95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1997 war ich 23 und jetzt 32

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#3
 Von 
bully95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sonst habe ich keine weiteren einträge

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#4
 Von 
bully95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

super danke für eure schnellen antworten

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Da Sie bereits schonmal zu einer Bewährungsstrafe wegen Schwarzfahrens verurteilt worden sind, ist eine weitere Bewährungsstrafe durchaus möglich, sowie jedoch auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Urteil kann man nicht prognostizieren, da dieses von zu vielen Einzelheiten abhängt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Mit einen weiteren Geldstrafe bin ich einverstanden,


Das Problem bei dieser Sichtweise könnte allerdings sein, daß Ihr Einverständnis hinsichtlich einer Geldstrafe relativ bedeutungslos ist.

quote:
Ich habe außerdem gerade die Chance mich im Job erheblich zu verbessern.


Bei entsprechender Darstellung in einer Hauptverhandlung mag sich dies vielleicht bei der Strafzumessung auswirken.

quote:
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?


Ich tendiere zu einem `Ja´!

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#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bully95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kommme aus Hannover

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Da Sie bereits einschlägig vorbestraft sind, sehe ich die Angelegenheit keineswegs so unproblematisch wie Karl.May. Demzufolge handelt es sich um alles andere als 'Kinderkram'. Karl.May verkennt meines Erachtens den Ernst des Falles.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#11
 Von 
bully95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte mich damals nicht weiter drum gekümmert, fristen verstreichen lassen, nicht auf Briefe geantwortet und zum schluss bin ich auch nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Das waren die Gründe für eine solch harte Strafe, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich rate Ihnen sich einen Anwalt zu nehmen, der kostet zwar, aber kann sich lohnen.

Ganz so unproblematisch sehe ich das allerdings auch nicht auch wenn dir Vorbelastung inzwischen erlassen ist. Ich halte in Ihrem Falle eine Geldstrafe für Tat und Schuldangemessen, die so um die 60 TS liegen sollte. (Monatsgehalt netto durch 30 x 60)

Eine Freiheitsstafe ohne bewährung ist denke ich kaum zu erwarten, da es ja auch sen Strafzweck verfehlt keiner hat was davon sich unnötig zu kiminalieseren, trozdem sollten Sie das mit dem Schwarzfahren lassen. Und eine Anwalt kunsultieren.

MFG

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