Müssen wir als Eltern für die Geldstrafen bzw. Zuschläge wegen "Schwarzfahren" unserer 18 jährige Tochter aufkommen ?
-----------------
"unknown"
-- Editiert von brynclas am 18.10.2006 08:36:32
Schwarzfahren - Zuschläge Tochter
18. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 18. Oktober 2006 | 08:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren - Zuschläge Tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Oktober 2006 | 09:00
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. Oktober 2006 | 09:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das hört sich erst einmal gut an. Welche Folgen könnten sich jedoch aus diesem "zivilrechtlichen Problem" für uns ergeben ? - gerichtlicher Mahnbescheid ? Gerichtsvollzieher ?
-----------------
"unknown"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Oktober 2006 | 10:41
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
die zivil- und strafrechtliche Seite betrifft nur die Tochter, nur sie wird die Zuschläge und Strafen zahlen müssen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
267.748
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten