Schwarzfahren - Was kommt jetzt auf mich zu an Strafe?

4. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marie_A
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren - Was kommt jetzt auf mich zu an Strafe?

Hallo
ich (22) Azubi, bin heute fast vom Hocker gefallen. Einen Anhörungenbogen der Polizei habe ich bekommen, wegen Erschleichen von Leistungen. Ich bin Anfang Dezember beim Schwarfahren erwischt worden. Ich hatte echt vergessen, ein neues Monatsticket zu kaufen, Sch...rott. 30 Eurolein berappt und jetzt ne ANzeige. Warum? Naja, vor vier Jahren bin ich schon mal schwarzgefahren und erwischt worden (damals war es ne echte Schwarzfahrt, also ne absichtliche) Ich hätt nie gedacht, dass die die Daten vier Jahre aufheben. Da stand auch dabei, dass sie eine zweite Schwarzfahrt anzeigen :-(
Es ist leider nicht mein erster Kontakt mit der Justiz, mit fünfzehn hatte ich ne ziemlich eklige Phase mit Klauen und so und hab eine Verwarnung und einmal 15 Stunden Arbeiten kassiert.

Was kommt jetzt auf mich zu an Strafe. Kann man ne Einstellung erreichen?

Wer was weiß, möge bitte Schreiben, Marie ist verzweifelt

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Marie,

mit einer Einstellung würde ich nicht wirklich rechnen, da bei einer Anzeige des Verkehrsunternehmens es sich in der Regel um eine Wiederholungstat handelt.
Meines Erachtens nach kann es jetzt als Erwachsene nur noch darum gehen, ob die zu erwartende Geldsstrafe in einer Hauptverhandlung oder eventuell mit einem Strafbefehl (sogen. schriftliches Verfahren) verhängt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
anma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo..

ich hab ein riesiges prob.ich bin 16 jahre alt..und bin vor ca. nem halben jahr beim schwarzfahren erwischt worden.der kontroleur meinte zu mir,das ich in ca. 2wochen eine benachrichtigung erhalten würde wo alle folgende schritte draufständen.diese habe ich nicht erhalten..statt dessen ein halbes jahr später einen brief vom rechtsanwalt.dort hatte ich dann 1 monat um die 40 euro + anwaltskosten zu bezahlen.den zettel hab ich verlegt und hatte so nur noch ein datum im kopf.doch das datum war nen halben monat drüber..und jetzt hab ich das geld überwiesen...es war meine erste straftat!

bekomme ich jetzt weitere schwierigkeiten?

bitte um antwort

eure anma

-- Editiert von anma am 05.03.2004 20:17:35

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Du hast also nur 2 Wochen zu spät überwiesen??

Da passiert nix weiter.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
anma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja..also ca.2 wochen...ich hoffe es wirklich.
danke für deine schnelle antwort.
anma

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

@ Marie,

eine vier Jahre alte Schwarzfahrt kann nicht mehr angezeigt werden wg. Verjährung. Was die aktuelle Schwarzfahrt angeht, so solltest Du die Geschichte (vergessen etc.) auf den Anhörungsbogen schreiben und dann auf eine Einstellung hoffen. Deshalb solltest Du auch schreiben bzw. ankreuzen, daß Du mit einer Einstellung gegen Geldbuße einverstanden bist (zwecks Vermeidung einer Vorstrafe). Deine alten Klaugeschichten sollten da keine Rolle spielen, obwohl die natürlich noch im Erziehungsregister rumschwirren.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es hat ja wohl gar keine Anzeige gegeben. Es lief nur das zivilrechtliche (Mahn-)Verfahren über das erhöhte Bef.entgeld. Das hat sie halt 2 Wo. zu spät überwiesen. Aber deswegen wird der RA keine Strafanzeige erstatten.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi Bob,

das sind zwei verschiedene Personen, Marie und Anma, und zwei verschiedene Geschichten (Anzeige und Inkasso) Nicht verwechseln!

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ups, ja :) Du hattest auf "marie" geantwortet. Sorry :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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