Schwarzfahren mit Vorstrafen

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya403000-59
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Schwarzfahren mit Vorstrafen

Schönen Guten Tag liebes 123recht-Forum

Ich bin im November 2 mal beim Schwarzfahren erwischt worden, und habe die jeweils angefallenen 40€ ( also insg. 80 € nicht bezahlt ). Folglich ist jetzt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft sowie ein Inkassobrief (nur mit der Bitte um ein Telefongespräch in "dringlicher Angelegenheit", keinen Zahlungsangaben). Meine Fragen wären:

A.) Wie werden sich ( Erfahrungsgemäß, pauschal Angaben sind natürlich nicht möglich ) meine Vorstrafen auf das Strafmaß auswirken? (Körperverletzung, Beleidigung, und momentan ein offenes Vergehen wegen Betrug/Zechprellung)

B.) Besteht die Möglichkeit auf Strafmilderung, wenn ich Heute zur Geschäftsleitung der (in dem Fall) AVV-Augsburg gehe, und die Rechnung + alle angefallenen Kosten begleiche? (ggf. wahrscheinlich unter Ratenzahlung)

C.) Besteht die Möglichkeit das dass offene Verfahren und eben dieses Verfahren zusammengelegt werden, da es Betrug ist?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten,
mfg M

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
B.) Besteht die Möglichkeit auf Strafmilderung, wenn ich Heute zur Geschäftsleitung der (in dem Fall) AVV-Augsburg gehe, und die Rechnung + alle angefallenen Kosten begleiche? (ggf. wahrscheinlich unter Ratenzahlung)


Eine Schadenswiedergutmachung kann im Rahmen einer Strafzumessung auf jeden Fall strafmildernd berücksichtigt werden.

Vor allem in Kombination mit einem evt. Geständniss (falls du die Taten zugeben willst), da es dabei auch darauf ankommt, ob das Geständnis durch Reue und Einsicht in das Fehlverhalten entstanden ist oder lediglich abgegeben wird, weil es einfach zu viele Beweise gibt.

Die Kombination Geständnis + Forderung der Geschädigten Verkehrsbetriebe bezahlt (bzw. Ratenzahlung ausgehandelt) sieht da halt schon eher nach Reue und Einsicht aus, als Geständnis + nix gezahlt. ;-)


quote:
A.) Wie werden sich ( Erfahrungsgemäß, pauschal Angaben sind natürlich nicht möglich ) meine Vorstrafen auf das Strafmaß auswirken? (Körperverletzung, Beleidigung, und momentan ein offenes Vergehen wegen Betrug/Zechprellung)


Vorstrafen wirken sich grundsätzlich erstmal immer negativ aus. Ein leeres Zentralregister sieht halt immer besser aus.

Körperverletzung und Beleidigung sind allerdings nicht einschlägig, da keine Vermögensdelikte, von daher kann sich das in diesem Fall evt. auch in Grenzen halten, aber genau kann man das so nicht sagen.


quote:
C.) Besteht die Möglichkeit das dass offene Verfahren und eben dieses Verfahren zusammengelegt werden, da es Betrug ist?


Möglich ist es, aber ob es gemacht wird ist nicht klar. Laufen die Verfahren bei der gleichen Staatsanwaltschaft und beim gleichen Dezernat (gleiche Zahl vor dem Js im Aktenzeichen)? Dann ist es vielleicht wahrscheinlicher, dass der Staatsanwalt die Verfahren verbindet. Muss aber eben nicht sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya403000-59
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, danke für die schnelle Antwort!

Noch ein paar Fragen:

A.) Weiß einer wie sich das Begleichen der Rechnung auf das Inkassounternehmen auswirkt, kann man die irgendwie zurückpfeifen lassen?

B.) Wird eine Haftstrafe wahrscheinlicher wenn man das Geld schlecht bzw in kleinen Raten zurückzahlen kann? (Mein Gehalt wird eingepfändet, da ich wegen Körperverletzung angezeigt worden bin, und die Strafe zu spät bezahlt habe. Arbeite Vollzeit, und mein Gehalt wurde für diesen und den Nächsten Monat auf 1100€ runtergepfändet, von denen ich noch Miete + Alimente zahlen muss)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
A.) Weiß einer wie sich das Begleichen der Rechnung auf das Inkassounternehmen auswirkt, kann man die irgendwie zurückpfeifen lassen?


Was heisst zurückpfeifen. Der Verkehrsverbund lässt wohl seine Forderung durch das Inkassounternehmen eintreiben. Von daher kannst du auch mit dem Inkassounternehmen Raten vereinbaren oder ähnliches. Ich würde einfach mal der Bitte Folge leisten und anrufen und anhören was sie zu sagen haben.


quote:
B.) Wird eine Haftstrafe wahrscheinlicher wenn man das Geld schlecht bzw in kleinen Raten zurückzahlen kann?


Nein, du solltest halt nachweisen können, dass du den Schaden nach deinen besten Möglichkeiten wiedergutmachst. Also entsprechende Belege vorlegen, dass es im Moment nicht anders geht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen