Schönen Guten Tag liebes 123recht-Forum
Ich bin im November 2 mal beim Schwarzfahren erwischt worden, und habe die jeweils angefallenen 40€ ( also insg. 80 € nicht bezahlt ). Folglich ist jetzt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft sowie ein Inkassobrief (nur mit der Bitte um ein Telefongespräch in "dringlicher Angelegenheit", keinen Zahlungsangaben). Meine Fragen wären:
A.) Wie werden sich ( Erfahrungsgemäß, pauschal Angaben sind natürlich nicht möglich ) meine Vorstrafen auf das Strafmaß auswirken? (Körperverletzung, Beleidigung, und momentan ein offenes Vergehen wegen Betrug/Zechprellung)
B.) Besteht die Möglichkeit auf Strafmilderung, wenn ich Heute zur Geschäftsleitung der (in dem Fall) AVV-Augsburg gehe, und die Rechnung + alle angefallenen Kosten begleiche? (ggf. wahrscheinlich unter Ratenzahlung)
C.) Besteht die Möglichkeit das dass offene Verfahren und eben dieses Verfahren zusammengelegt werden, da es Betrug
ist?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten,
mfg M
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Schwarzfahren mit Vorstrafen
10. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2014 | 06:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Schwarzfahren mit Vorstrafen
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2014 | 09:18
Von
Status: Student (2021 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
B.) Besteht die Möglichkeit auf Strafmilderung, wenn ich Heute zur Geschäftsleitung der (in dem Fall) AVV-Augsburg gehe, und die Rechnung + alle angefallenen Kosten begleiche? (ggf. wahrscheinlich unter Ratenzahlung)
Eine Schadenswiedergutmachung kann im Rahmen einer Strafzumessung auf jeden Fall strafmildernd berücksichtigt werden.
Vor allem in Kombination mit einem evt. Geständniss (falls du die Taten zugeben willst), da es dabei auch darauf ankommt, ob das Geständnis durch Reue und Einsicht in das Fehlverhalten entstanden ist oder lediglich abgegeben wird, weil es einfach zu viele Beweise gibt.
Die Kombination Geständnis + Forderung der Geschädigten Verkehrsbetriebe bezahlt (bzw. Ratenzahlung ausgehandelt) sieht da halt schon eher nach Reue und Einsicht aus, als Geständnis + nix gezahlt. ;-)
quote:
A.) Wie werden sich ( Erfahrungsgemäß, pauschal Angaben sind natürlich nicht möglich ) meine Vorstrafen auf das Strafmaß auswirken? (Körperverletzung, Beleidigung, und momentan ein offenes Vergehen wegen Betrug/Zechprellung)
Vorstrafen wirken sich grundsätzlich erstmal immer negativ aus. Ein leeres Zentralregister sieht halt immer besser aus.
Körperverletzung und Beleidigung sind allerdings nicht einschlägig, da keine Vermögensdelikte, von daher kann sich das in diesem Fall evt. auch in Grenzen halten, aber genau kann man das so nicht sagen.
quote:
C.) Besteht die Möglichkeit das dass offene Verfahren und eben dieses Verfahren zusammengelegt werden, da es Betrug ist?
Möglich ist es, aber ob es gemacht wird ist nicht klar. Laufen die Verfahren bei der gleichen Staatsanwaltschaft und beim gleichen Dezernat (gleiche Zahl vor dem Js im Aktenzeichen)? Dann ist es vielleicht wahrscheinlicher, dass der Staatsanwalt die Verfahren verbindet. Muss aber eben nicht sein.
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#2
Antwort vom 10. Dezember 2014 | 13:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Okay, danke für die schnelle Antwort!
Noch ein paar Fragen:
A.) Weiß einer wie sich das Begleichen der Rechnung auf das Inkassounternehmen auswirkt, kann man die irgendwie zurückpfeifen lassen?
B.) Wird eine Haftstrafe wahrscheinlicher wenn man das Geld schlecht bzw in kleinen Raten zurückzahlen kann? (Mein Gehalt wird eingepfändet, da ich wegen Körperverletzung angezeigt worden bin, und die Strafe zu spät bezahlt habe. Arbeite Vollzeit, und mein Gehalt wurde für diesen und den Nächsten Monat auf 1100€ runtergepfändet, von denen ich noch Miete + Alimente zahlen muss)
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2014 | 17:17
Von
Status: Student (2021 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
A.) Weiß einer wie sich das Begleichen der Rechnung auf das Inkassounternehmen auswirkt, kann man die irgendwie zurückpfeifen lassen?
Was heisst zurückpfeifen. Der Verkehrsverbund lässt wohl seine Forderung durch das Inkassounternehmen eintreiben. Von daher kannst du auch mit dem Inkassounternehmen Raten vereinbaren oder ähnliches. Ich würde einfach mal der Bitte Folge leisten und anrufen und anhören was sie zu sagen haben.
quote:
B.) Wird eine Haftstrafe wahrscheinlicher wenn man das Geld schlecht bzw in kleinen Raten zurückzahlen kann?
Nein, du solltest halt nachweisen können, dass du den Schaden nach deinen besten Möglichkeiten wiedergutmachst. Also entsprechende Belege vorlegen, dass es im Moment nicht anders geht.
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