Hallo zusammen,
Folgendes ist passiert: A bekommt vor einigen Tagen von der örtlichen Polizei ein Scheiben mit dem Hinweis, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.
-Erschleichen von Leistungen – Beförderungserschleichung in öffentlichen Verkehrsmitteln-
Tatzeit und Tatort werden benannt.
A soll sich nun zu dieser Beschuldigung äußern. A behauptet, dass er an dem genannten Datum nicht mit der Straßenbahn gefahren ist. Desweiteren besitzt er noch die gültige übertragbare Regiokarte für die beanstandete Tatzeit.
A hat den Verdacht, dass jemand seine Personalien incl. Adresse angegeben hat.
Hat A jetzt zu beweisen, dass das er an dem fraglichen Tag nicht gefahren ist, bzw. von den Verkehrsbetrieben verlangen, dass man ihm nachträglich Auskunft gibt, durch wen seine Personalien letzten Endes aufgenommen wurden?
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Schwarzfahren und falsche Personalien angegeben
14. Oktober 2012
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Frage vom 14. Oktober 2012 | 16:09
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwarzfahren und falsche Personalien angegeben
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2012 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
quote:
Hat A jetzt zu beweisen, dass das er an dem fraglichen Tag nicht gefahren ist,
Nein, die StA muß das Gegenteil beweisen.
quote:
... durch wen seine Personalien letzten Endes aufgenommen wurden?
Darum wird sich die Polizei kümmern.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 14. Oktober 2012 | 16:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
@ streetworker,
vielen Dank für die zufriedenstellenden Antworten.
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