Habe gerade einen Beitrag gelesen wo ein Jugendlicher in Deutschland 13.5 Jahre Jugendhaft erhalten hat.
Ist doch nicht normal ?
In der Schweiz ist Jugendstrafe maximal 4 Jahre ( inklusive Mord)
Wie kann man einen Jugendlichen so lange wegsperren ?
Schweizer Strafrecht vs deutsches strafrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatWie kann man einen Jugendlichen so lange wegsperren ? :
Weil er's verdient hat?
ZitatWeil er's verdient hat? :
Ja aber in der Schweiz erhalten sogar Jugendliche Mehrfachmörder oder sexualmörder maximal 4 Jahre und das reicht ja auch aus
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ZitatIst doch nicht normal ? :
Genau wie seine Taten ... passt also.
ZitatWie kann man einen Jugendlichen so lange wegsperren ? :
Ganz einfach: in dem man ihn ins Gefängnis steckt.
Es ging da um einen 19jährigen - der wäre also auch in der Schweiz volljährig.
ZitatEs ging da um einen 19jährigen - der wäre also auch in der Schweiz volljährig :
Selbst dann ist es möglich unter erwachsenenstrafrecht eine Massnahme für junge Erwachsene zu verhängen die maximal 4 Jahre dauert von Gesetzes wegen
ZitatGanz einfach: in dem man ihn ins Gefängnis steckt :
Nein aber im Ernst
Wieso reicht es aus das man in der Schweiz sie nur für maximal 4 Jahre wegsperrt und in Deutschland bis zu 15 Jahre ?
Und trotzdem ist die Rückfallquote für Straftaten in der Schweiz niedriger als in Deutschland
Der Schweizer Gesetzgeber hat andere Maßstäbe für die Strafzumessung, Rechtfertigung der Strafe und Sinn und Zweck einer Strafsanktion (z.B. Prävention, Resozialisierung, Schuldausgleich, Vergeltung) , ein abweichenderes Menschenbild (z.B. Natur des Menschen, welche Eigenschaften werden einem Jugendlichen zu/abgesprochen) und weitere einflussnehmende Faktoren (z.B. Rechtspolitik, Rechtsquellen), die ihn dazu veranlasst haben, die Höchststrafe auf einem abweichendem Stand zu setzen als der deutsche Gesetzgeber, der wiederum auf Grundlage seiner Überzeugung zu einem Schluss gelangt ist.ZitatWieso reicht es aus das man in der Schweiz sie nur für maximal 4 Jahre wegsperrt und in Deutschland bis zu 15 Jahre ? :
Damit sei gesagt, ein Mensch der eine Straftat in die Schweiz ausführt ist nicht anders als einer sie in Deutschland ausführt. Die Wertung bleibt gleich (Sanktion). Die Rechtsfolge ist unterschiedlich.
Das ist ein Trugschluss. Um zu einer Aussage über die Rückfallquote etwas sagen zu können, müssen insbesondere alle gesellschaftswirkende Einflussfaktoren festgestellt, analysiert und in einem komplexen Gebilde zusammenverstanden werden. Lebensraum, Kultur, Sprache, Geschichte, Politik, Identifizierung, Reichtum, Erziehung, Religion, Gerechtigkeit, Moral, Indoktrination.. um eine Handvoll welche zu nennen. Auch die Auswertung der Therapie, Resozialisierung ist entscheidend.ZitatUnd trotzdem ist die Rückfallquote für Straftaten in der Schweiz niedriger als in Deutschland :
Dazu kommt auch das Bedenken, ob die Statistik, worauf du dich beziehst, die gleichen Maßstäbe innehält, wann eine Rückfall vorliegt oder nicht. Unterschiedliche Maßstäbe führen zu unterschiedlichen Aussagen.
Auch sei zu sagen, dass der Fall mit der Strafe von 13 Jahren und 6 Monaten besonders schwerwiegend liegt: Täter zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, Doppelmord eines Ärztepaares, im Schlaf mit einem Messer mit einer Vielzahl von Stichen, die sogar durch Knochen hindurchgingen, Tot noch am Tatort.
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 01:12
Zitatund das reicht ja auch aus :
Bin ich nicht der Meinung. Und ich schätze, wenn man die Angehörigen der Opfer fragt, sehen die das auch so.
ZitatUnd trotzdem ist die Rückfallquote für Straftaten in der Schweiz niedriger als in Deutschland :
Das entbehrt jetzt nicht einer gewissen Ironie, wenn man den anderen Beitrag liest und dann das hier. Hat bei dir gut geklappt mit der Rückfallgefahr?
(oder Troll?)
Zitat:-2 Jahre komplett auf Bewährung aber Jugendstrafe und 2 Mal verwarnt und Probezeit verlängert wegen versuchter vorsätzlicher Tötung
-4 Jahre Jugendstrafe wegen Mord , 2 Jahre abgessen 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt , 1 Mal verwarnt und Probezeit verlängert
-2 Jahre komplett auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung ( erwachsenen Strafrecht )
In Deutschland wäre spätestens die dritte Tat und die jetzt aktuelle Tat aus dem anderen Beitrag evt. verhindert worden, weil du noch im Gefängnis wärst.
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 07:31
Die Höchststrafe nach deutschem Jugendrecht sind pro Tat 10 Jahre. Und ein Heranwachsender sollte - so die Theorie - nur dann nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, wenn Entwicklungsverzögerungen da sind, die den Heranwachsenden einem Jugendlichen gleichsetzen.
Man sollte nie einzelne Bereiche aus einem Rechtssystem herausbrechen, in ein anderes Land "transportieren," und dort vergleichen. Das funktioniert aus einer Fülle von Gründen nicht. Ein Rechtssystem ist über einen langen Zeitraum hinweg entstanden, ist Teil der Kultur eines Landes, ist u.a. auch geprägt von der dominierenden Religion, der Staatsform. Und natürlich auch von dem Zweck einer Strafe. Ein wesentlicher Bestandteil in Deutschland ist der Sühnegedanke, der es gerade bei schweren Verbrechen den Angehörigen der Opfer ermöglicht, mit der Tat abzuschließen. Aber auch der Erziehungsgedanke. Voraussetzung für eine Jugendhaftstrafe sind "schädliche Neigungen" beim Täter. Diesen Neigungen kann nur begegnet werden, wenn man dauerhaft auf den Täter pädagogisch einwirken kann, und nicht nur kurzfristig in einer JVA verwahrt. Die JVAs in Deutschland sind programmtechnisch ja auch insoweit auf eine längere Verweildauer ausgerichtet. Etwa Schulabschluss nachholen, Lehre mit Abschluss durchziehen, psychologische Betreuung, Anti-Aggressionsträining. Die Jugendhaftstrafe ist nicht als "Schuss von den Bug" gedacht. Dafür haben wir in Deutschland den Arrest, Sozialstunden und andere Auflagen.
wirdwerden
ZitatDie JVAs in Deutschland sind programmtechnisch ja auch insoweit auf eine längere Verweildauer ausgerichtet. Etwa Schulabschluss nachholen, Lehre mit Abschluss durchziehen, psychologische Betreuung, Anti-Aggressionsträining. Die Jugendhaftstrafe ist nicht als "Schuss von den Bug" gedacht. Dafür haben wir in Deutschland den Arrest, Sozialstunden und andere Auflagen. :
Genauso ist es. Und man unterscheidet zudem zwischen geschlossenem und offenem Vollzug. Im offenen Vollzug kann man zb. eine Ausbildung auch ausserhalb der JVA machen.
ZitatDie Höchststrafe nach deutschem Jugendrecht sind pro Tat 10 Jahre. :
15 Jahre + anschließender Sicherungsverwahrung.
Siehe
§105 & 106 JGG
ZitatSicherungsverwahrung :
Soweit ich weiss wurde aber in Deutschland noch nie ein Minderjähriger ( nicht heranwachsender) mit Sicherungsverwahrung belegt
ZitatKann man so nicht sagen: :
Wenn der sich halbwegs vernünftig in Haft verhält und gegebenfalls sogar Therapie macht ist es extrem unwahrscheinlich daß er im Nachhinein verwahrt wird
Das mag ja sein - aber möglich ist es.
Man sollte auch bedenken, dass in der Schweiz dafür kleinere Taten ziemlich viel härter bestraft werden als in Deutschland. Da die meisten nicht mit Taten einsteigen, die maximales Strafmass erfordern, werden sie dadurch schon früher „aufgefangen", da sie härtere Konsequenzen schon bei kleineren Vergehen erfahren.
(Doppelpost)
-- Editiert von Moderator am 26. Januar 2023 18:10
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