Schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hagen_Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

Ich war am Wochenende auf einer Party, die von der Polizei als vermeintliches Konzert aufgelöst wurde. Im Zuge dessen wurde ich von Polizisten zu Boden gestoßen und habe auch mehrere Schläge abbekommen. Dann habe ich aus Wut darüber einem Polizisten einen Standaschenbecher gegen den Helm/Visier geworfen/geschlagen. Wurde dann natürlich festgesetzt, durchsucht und anschließend ins nächste Krankenhaus zur Blutabnahme. Der Atemalkohol war 1.66 ... Danach konnte ich nach Hause. Ich weiß nicht ob der eine Polizist was von KV oder vers. Totschlag geredet hat!? Hätten die mich bei vers. Totschlag nicht gleich in UHaft gesteckt oder kann das noch passieren? Was kann ich generell für eine Strafe erwarten? Und sind bei mir Gründe für UHaft gegeben? Bin verheiratet und habe eine Tochter ...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von Hagen_Schmidt):
Schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?


Einschlägig wird hier wohl eher §224 StGB werden.

Zitat (von Hagen_Schmidt):
Was kann ich generell für eine Strafe erwarten?


Zwischen Geld und Haftstrafe (Bewährung) alles möglich.

Zitat (von Hagen_Schmidt):
Und sind bei mir Gründe für UHaft gegeben?


Das müssten Sie am besten wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Mit einer Geldstrafe dürfte es wohl nichts werden, da die Mindeststrafeandrohung für gefKV schon 6 Monate sind. Es müsste also eine Strafrahmenverschiebung geben und das Gericht dann unterhalb der eigentlichen Mindeststrafe bleiben.

Beim Tatvorwurf gefKV geht man normalerweise nicht in U-Haft. Da müsste schon einiges zusammenkommen. Hohe Straferwartung aufgrund Vorstrafen oder laufender Bewährung, ggf. ausländischer Staatsbürger (Fluchtgefahr) usw.

1x Hilfreiche Antwort

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