Schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hagen_Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

Ich war am Wochenende auf einer Party, die von der Polizei als vermeintliches Konzert aufgelöst wurde. Im Zuge dessen wurde ich von Polizisten zu Boden gestoßen und habe auch mehrere Schläge abbekommen. Dann habe ich aus Wut darüber einem Polizisten einen Standaschenbecher gegen den Helm/Visier geworfen/geschlagen. Wurde dann natürlich festgesetzt, durchsucht und anschließend ins nächste Krankenhaus zur Blutabnahme. Der Atemalkohol war 1.66 ... Danach konnte ich nach Hause. Ich weiß nicht ob der eine Polizist was von KV oder vers. Totschlag geredet hat!? Hätten die mich bei vers. Totschlag nicht gleich in UHaft gesteckt oder kann das noch passieren? Was kann ich generell für eine Strafe erwarten? Und sind bei mir Gründe für UHaft gegeben? Bin verheiratet und habe eine Tochter ...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Hagen_Schmidt):
Schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?


Einschlägig wird hier wohl eher §224 StGB werden.

Zitat (von Hagen_Schmidt):
Was kann ich generell für eine Strafe erwarten?


Zwischen Geld und Haftstrafe (Bewährung) alles möglich.

Zitat (von Hagen_Schmidt):
Und sind bei mir Gründe für UHaft gegeben?


Das müssten Sie am besten wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Mit einer Geldstrafe dürfte es wohl nichts werden, da die Mindeststrafeandrohung für gefKV schon 6 Monate sind. Es müsste also eine Strafrahmenverschiebung geben und das Gericht dann unterhalb der eigentlichen Mindeststrafe bleiben.

Beim Tatvorwurf gefKV geht man normalerweise nicht in U-Haft. Da müsste schon einiges zusammenkommen. Hohe Straferwartung aufgrund Vorstrafen oder laufender Bewährung, ggf. ausländischer Staatsbürger (Fluchtgefahr) usw.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen