Schwerer Betrug und zudem Vorbestraft welches Strafmaß?

19. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
marcel1893
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Betrug und zudem Vorbestraft welches Strafmaß?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Am gestrigen Tag war die Polizei mit einem Beschluss bei mir (ich bin 27 Jahre alt und Berufstätig mit einem Gehalt in Höhe von 3200€ Brutto), da ich eine Anzeige wegen schweren Betruges in 5 Vergehen mit einem Gesamtschaden in Höhe von 11.500€ habe. Vorgeworfen wird mir das ich August letzten Jahres 5 O2 Handy Verträge über denn Namen meiner Ex Freundin (ohne ihrer Zustimmung) abgeschlossen habe und diese Geräte anschließend verkauft habe. Da ihre Aussage mit meiner Aussage nicht ganz übereinstimmt. Es ist korrekt das ich die Geräte/Verträge bestellt hatte, allerdings nach meiner Aussage mit ihrer Zustimmung mit der Voraussetzung das ich ihr die Raten monatlich pünktlich gebe, was wir mündlich vereinbart hatten. Der Grund weshalb ich die Geräte über ihren Namen und nicht über meinen Namen bestellt hatte, war weil es bei mir abgelehnt wurde (negative Schufa).

Da ich leider bereits zweifach vorbestraft bin wegen Warenkreditbetruges (2020 Strafbefehl zu 40 Tagessätzen mit je 40€ und März letzten Jahres eine Verhandlung mit ebenfalls einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 40€), würde ich gerne fragen ob mir jemand sagen kann ob mich eher eine erneute Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung oder wirklich direkt Gefängnis erwarten könnte?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von marcel1893):
ob mir jemand sagen kann ob mich eher eine erneute Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung oder wirklich direkt Gefängnis erwarten könnte?
^
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von marcel1893):
und diese Geräte anschließend verkauft habe

Und?



Zitat (von marcel1893):
allerdings nach meiner Aussage mit ihrer Zustimmung

Beweisbar wie konkret?



Zitat (von marcel1893):
mit der Voraussetzung das ich ihr die Raten monatlich pünktlich gebe

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17735x hilfreich)

ob mich eher eine erneute Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung oder wirklich direkt Gefängnis erwarten könnte? Geldstrafen sind bei schwerem Betrug gar nicht vorgesehen. Mein Tipp: Ein bis zwei Jahre Freiheitsstrafe, möglicherweise trotz der Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt.

-- Editiert von User am 19. Juli 2024 19:21

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 38x hilfreich)

Warum macht man sowas ........... menno

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49851 Beiträge, 17473x hilfreich)

Zitat (von marcel1893):
allerdings nach meiner Aussage mit ihrer Zustimmung mit der Voraussetzung das ich ihr die Raten monatlich pünktlich gebe, was wir mündlich vereinbart hatten.

Dann könnte für Deine Freundin noch Beihilfe zum schweren Betrug im Raum stehen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

.... oder auch Mittäterschaft. Eben Arbeitsteilung.

wirdwerden

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1781 Beiträge, 699x hilfreich)

Zitat:
Da ihre Aussage mit meiner Aussage nicht ganz übereinstimmt.
Die Gründe dafür kennst Du vermutlich selbst, und sie werden Dir nicht gefallen.

Finde den Fehler:
Zitat:
das ich ihr die Raten monatlich pünktlich gebe, was wir mündlich vereinbart hatten
und
Zitat:
weil es bei mir abgelehnt wurde (negative Schufa).


Das klingt ja schon im Vorfeld so, dass Du wusstest/ahntest, die Raten nicht bezahlen zu können.

Zitat:
bereits zweifach vorbestraft bin wegen Warenkreditbetruges
Nachtigall, ich hör Dir trappsen!
Mir stellt sich hier eine ganz einfache Frage: Die Geräte scheinen ja alle angekommen zu sein. In den Paketen liegt meist auch Material bei, wie die Raten oder was auch immer zu begleichen sind. Wieso hast Du nicht einfach die Raten bezahlt? Oder lag es vielleicht daran, dass am Ende doch kein Geld da war und deswegen

Zitat:
diese Geräte anschließend verkauft
worden sind? - Anders formuliert: Wenn man angeblich Geld hatte, um die Geräte zu finanzieren, wieso holt man sich so viele Geräte und verkauft diese dann? - Die Antwort: Um Geld zu bekommen, wäre hier sehr ungünstig. Folglich, und so wird vermutlich auch vor Gericht argumentiert, war nie das Geld da, um die Geräte zu bezahlen, das wusstet ihr/du im Vorfeld und das nennt sich halt Betrug und zwar in mehreren schweren Fällen.

-- Editiert von User am 29. Juli 2024 12:27

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