Schwerer Diebstahl + Hehlerei

26. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
deniz__
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Diebstahl + Hehlerei

hallo,
ich habe ein Anliegen und würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

bin 17 jahre alt und mache momentan meine fachhochschulreife.

Demletzt bin ich in meine alte Schule eingebrochen und habe 6 laptops entwendet.
morgen ist ein termin beim polizeirevier.

heute wurde meine wohnung durchsucht jedoch ohne erfolg, weil ich die ware schon verkauft habe...

bis jetzt habe ich 3 verurteilungen bekommen:
1. schwerer Diebstahl (kasten kola) wert 40 euro 20 arbeitsstunden
2. Diebstahl (10euro) 2 tage jugendarrest
3. Diebstahl und fahren ohne fahrerlaubnis (mofa) 30 arbeitsstunden

wenn ich morgen die tat zugebe und verspreche die laptops wieder aufzutreiben: denkt ihr ich komm in U-haft???

würde mich sehr freuen wenn sie mir die frage beantworten können..

liebe grüße

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zunächst mal: für Untersuchungshaft dürfte es erstmal keinen Grund geben.

In Ihrer Schilderung fehlt aber etwas. Nämlich an der Stelle zwischen Demletzt bin ich in meine alte Schule eingebrochen und habe 6 laptops entwendet. und morgen ist ein termin beim polizeirevier.
Wie kam man denn auf Sie?

Davon hängt ab, ob es sinnvoll ist, alles zuzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deniz__
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe bei einem an und verkauf einen von den 6 laptops verkauft und dazu brauchten sie halt meine persönlichen daten..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das wird wohl in längerem Arrest enden (bis 4 Wochen) oder eine Jugendstrafe zur Bewährung geben (ab 6 Monate aufwärts). Je nachdem, was der Richter im konkreten Fall für angebrachter hält. Ist aber eig. auch egal, denn wenn Du so weitermachst, verbringst Du ohnehin Deine erste längere "richtige" Freiheitsstrafe im Knast, bevor Du 19 bist.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen