Schwerer Diebstahl HILFE BITTE!

29. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
deepwater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwerer Diebstahl HILFE BITTE!

Hey zusammen brauche mal eure Hilfe

Also ein Freund von mir hat zusammen mit 2 Anderen Leuten einen Tresor gestohlen.

Nun zu meiner Frage: Ich war bei dem eigentlichen Diebstahl nicht dabei. Einen tag später erzählte er mir davon und da ich neugierig war ob er das wirklich getan hat bin ich zu ihm gefahren. Und als er das ding aufgemacht hat habe ich auch kurz zugeschaut war aber den größten teil der zeit an einem anderen ort.

Nun das Problem ist das es an dem Ort wo er diesen Tresor aufgemacht hat gab es eine Kamera. Darauf ich natürlich auch bein rein und rausgehen zu sehen bin.

Nun meine frage: Was wird vorraussichtlich an strafe auf mich zu kommen? Habe ich mich bereits strafbar gemacht?

Des weiteren habe auch schon eine Vorladung der Polizei bekommen. Zur vernehmung als Beschuldigter.

Kurz zu mir: Ich bin 18 Jahre alt, nicht vorbestraft und lebe bei meinen Eltern und habe zur zeit kein regelmäßiges einkommen.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)



Was da zu erwarten ist, hängt vor allem erstmal davon ab, welche Geschichte der Richter am Ende glauben wird. Am Ende will nämlich immer keiner wirklich dabei gewesen sein, die Indizienwirkung der Kamerabänder sprechen eine andere Sprache. Hier kommt es dann auf die Glaubwürdigkeit der eigenen Entlastungsaussage an. Und mal unter uns, es klingt erstmal nicht so überzeugend, dass ein Dieb von so einer Beute viel rumerzählt und Fremde zum angucken einlädt. Was war das eigentlich für ein Ort, an dem der Tresor geknackt wurde? Direkt vor einer Kamera ist natürlich schön blöd, oder?
Die spannende Frage wird aber wohl auch sein, was der Kumpel ausgesagt hat.
Unter welchen Umständen wurde der Tresor denn geklaut? Beutewert?

Eigentlich macht man sich nicht strafbar, nur weil man daneben steht und guckt. Das ändert sich aber ganz flucks, wenn aus dem Zugucken ein Aufpassen wird, Werkzeuge angereicht oder Teile der Beute versteckt, verkauft oder sonstwie weggeschafft werden. Der Verdacht kann ja erstmal da sein, genau wie der Gedanke an eine Beteiligung beim eigentlichen Raub.Die maximal zu erwartende Strafe ist da schon happig. Bei einem Achtzehnjährigem Schüler wird aber todsicher Jugendstrafrecht angewendet.

Die Frage ist vielmehr, was jetzt zu tun ist. Ich würde nicht zur Polizei gehen, weder jetzt noch später. Als allererstes würde ich mal meine Eltern einweihen. Die bekommen das ja früher oderbspäter sowieso mit finanzieren hoffentlich einen Verteidiger. Eigentlich ist ein Anwalt nicht notwendig, meiner Meinung nach aber in diesem Fall verdammt sinnvoll. Der Verteidiger kann zuerst Akteneinsicht nehmen. Dann wird auch klar, was genau auf dem Video ist und was der Kumpel ausgesagt hat. Solange man das nicht weiß, kann man sich ziemlich verspekulieren. Und wenn man dann den Akteninhalt kennt, gibt der Anwalt für ein kleines Extrahonorar dann auch noch eine fachmännische Einschätzung dazu. Für ein nochmals höheres Honorar übernimmt er auch den Schriftverkehr mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Das erscheint mir aber durchaus sinnvoll, wenn die Aktenlage schlecht ist.
Mit etwas Glück wird das Verfahren dann eingestellt. Zu befürchten ist aber, dass zusammen mit dsm Kumpel vor dem Jugendschöffengericht angeklagt wird. Wie das dann wieder ausgeht, kann nun wirklich keiner vorhersagen.

Jedenfalls ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung eher unwahrscheinlich.
In der Regel wollen die Leute ja das hören.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deepwater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die Tipps.

Es war nicht direkt vor der Kamera. Sondern in einer Öffentlichen Toilette. Der Tresor wurde so wie mir erzählt wurde aus einem Offen gelassenen Raum gestohlen. Scheinbar waren ca. 3000€ darin.

Allerdings habe ich ihnen nur eine Pizza gebracht aber keine werkzeuge geschweige denn den Tresor angefasst oder so.

Für den Zeitpunkt des Diebstahles habe ich zum Glück auch ein Alibi und auch für den großteil der zeit als der Tresor geöffnet wurde bis auf die Zeit wo ich eben zugeschaut bzw. Die Pizza gebracht habe.

Wenn ich aber nicht zur Polizei gehe wird dann nicht ein Haftbefehl erlassen? Und dadurch mache ich mich ja noch mehr verdächtig.

Ich habe mir auch schon überlegt zur Polizei zu gehen und das einfach zu sagen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das eine gute idee ist.

Meine Eltern einzuweihen würde ich nach möglichkeit eher lassen da das verhältniss von meinem Kumpel zu meinen Eltern nicht gerade gut ist. Und ich mich eigentlich auch nicht mehr mit ihm Treffen sollte.


Vielen dank.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

laut Ihrer Schilderungen kann noch keine Täterschaft oder Teilnahme an der Tat erkannt werden.

Sofern Ihre Schilderungen vollständig sind und keine wichtigen Details vorenthalten werden, haben Sie sich nicht strafbar gemacht.

Fraglich ist hier jedoch, ob das Gericht Ihre Einlassungen als glaubhaft wertet. Es hört sich schon etwas kurios an, dass Sie den "Panzerknackern" nur mal eben beim Knacken "Hallo" gesagt haben, eine Pizza vorbeigebracht haben und dann wieder gegangen sind ohne in jeglicher Art und Weise an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Normalerweise begeht ja jemand eine Straftat und versucht so wenig Mitwisser und Beteiligte wie möglich zu haben.

(Irnoie)Ob bereits das beliefern der Täterschaft mit einer Pizza, um dadurch die körperlichen Kräfte zum Fortsetzen der Tat zu stärken, bereits eine Beiheilfe und damit die strafbare Teilnahme an der Tat darstellt, wäre ein durch die ständige Rechtssprechung zu klärender Sachverhalt. ;) (Ironie aus)

Sollten Sie verurteilt werden und bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, halte ich nach dem Jugendstrafrecht folgende Sanktionen für wahrscheinlich:

Jugendarrest zwischen einer und vier Woche(n)
Sozialdienst (60-100 Std.)

Im schlimmsten Falle eine Jugendstrafe am unterend Rand ( 6 Monate), welche zur Bewährung ausgesetzt wird, evtl. in Verbindung mit einem Warnschussarrestes nach § 16a JGG und/ oder Sozialdienst.


Grüße
PP



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1x Hilfreiche Antwort

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