Schwerer Diebstahl - beide sind Arbeitslos und bekommen ALG II - Strafe?

7. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
delpher79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwerer Diebstahl - beide sind Arbeitslos und bekommen ALG II - Strafe?

Hallo,

Ich habe da mal ne Sache und zwar:

Person A klaut zusammen mit Person B ein Auto im Wert von ca. 20.000 EURO einen Sportwagen. Das Auto wird mit geklauten Kennzeichen in eine Halle gefahren und komplett zerlegt. Beim Verkauf der Teile werden Person A und B erwischt und das gestohlene Auto wird ebenfalls gefunden.

Person A und B sind beide nie Polizeilich in Erscheinung getreten, und wohnen in Berlin, Person A: 33 Jahre alt und Person B 40 Jahre alt beide sind Arbeitslos und bekommen ALG II

Mit was für einer Strafe haben die beiden (maximal/minimal) zu rechnen?

gruss Dennis

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33716 Beiträge, 17557x hilfreich)

Hi,

minimal 3 Monate, maximal 10 Jahre. Strafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Ich würde mal mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.354 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen