Hallo,
es fällt mir schwer darüber zu reden ... leider sind mir die irgendwie die Sicherungen durchgebrannt. Ich habe keine Erklärung für meine Tat ... ich weiß nicht was in mich gefahren ist ...
Es handelt sich um Diebstahl für etliche 100 Euro. Ich würde nach dem Erwachsenenstrafrechte behandelt werden. Vor > 5 Jahren gabe es einen Diebstahl der Shampoo, Zeitschrift umfasstte; ich weiß gar nicht mehr genau was. Shampoo hatte ich zuvor in einem anderen Laden gekauft. Es gab eine Vorladung, man glaubte mir nicht, ich meine 300/350 Mark Strafe
waren es dann ...
Nun schätze ich geht es es böse aus - ich hab solche Angst, Familie, Job. Mein Freund hat nun dieses "alte Geheimnis" und die neue Sache von mir erfahren und steht zu mir. Was für ein Glück im Unglück ...
Mich wundert ich habe keinen Zettel, nix in der Hand, weiß nicht mal die Namen der Detektive. Ich unterschrieb den Hausverbot. Es waren Sachen aus fremden Läden. Wie ist das zu werten? Was kann/ wird mir passieren?
Ich möcht gar nicht daran denken - am liebsten alles Wegwerfen. Reue, Scham alles ist da, ich weiß nicht wie mir das passieren konnte. Ich stehe eigentlich mit beiden Füßen im Leben, Job, Liebe, Familie, Freunde alles ist bestens. Ich bin hilfsbereit Anderen gegenüber, liebevoll, setze mich enorm für Andere & Anderes ein, stelle mich oft zurück - habe aber dafür so viel Gutes und liebe Menschen in meinem Leben ... ich raff es nicht. Es gab zwar in den letzten Monaten ein wenig Differenzen in engsten Kreisen, aber das mich das so aus der Bahn wirft, hätte ich nie gedacht ... was soll sonst meine Dummheit erklären?
Zumal ich doch wohl mit der "Vorstrafe" als Wiederholungstäter gelte, die glauben mir doch bestimmt kein Stück.
Ich habe auch hier Hemmungen alle klar zu formulieren, Angst, dass es betroffene Personen lesen und ich noch tiefer in die Sch... sinke. Ich fühl mich so mies, allem um mich herum nicht mehr wert, kann kaum jemanden in die Augen gucken.
Wie es das denn mit den Registrierungen? Gilt der Zeitraum des Tatherganges oder der Urteilsfindung, das war nämlich erst im April 2001 ... also ist es noch keine 5 Jahre her.
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich freue mich über jede hilfreiche Rückmeldung.
Für jede Unterstützung bedanke ich mich riesig im Voraus!
Danke und Gruß.
Schwerer Diebstahl - kann kaum jemanden in die Augen gucken
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es bei der ersten Tat eine Verurteilung (und keine Einstellung) war, wird es jetzt einen Eintrag ins Führungszeugnis geben, da seit der letzten Tat noch keine 5 Jahre vergangen sind.
Wie hoch die Strafe ausfällt kann man nicht vorhersagen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Fehlerteufel, es war im Jahr 2000. Wenigstens ein Lichtblick ...
Kann sonst noch jemand etwas beitragen?
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Das ist jetzt gerade erst passiert? Dann sehe ich durchaus Chancen, dass bis zum Zeitpunkt der Verurteilung die 5+1 Jahre, die der alten Eintrag im Register war, vergangen sind. Es müßte nur verhindert werden, dass ein Urteil vor April 2006 rechtskräftig wird...
Soweit ich das Registergesetz richtig verstehe, gilt die Auskunftssperre nach fünf Jahren auch für die Staatsanwaltschaft. Wenn das so stimmt, könntest du für die vielleicht wieder wie ein Ersttäter wirken.
Hallo Daniel,
vielen Dank für Deine Info. Ich hoffe jetzt einfach auf das möglichst Beste.
Danke & Gruß
Hallo,
nichts zu danken. Das war aber nur der registertechnische Teil der Sache und nützt hinsichlich des Führungszeugnisses nur etwas wenn die neue Strafe höchstens 90 Tagessätze beträgt. Der Threadtitel lautet schwerer Diebstahl. War die die geklaute Ware speziell gegen Wegnahme gesichert? Dann wäre nämlich eventuell der §243 STGB anzuwenden und der sieht für einen "besonders schweren Fall des Diebstahls" eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren vor, die erste davon gibt es natürlich noch auf Bewährung...
Gruß
Daniel
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