Hallo zusammen,
ich habe mal ne Frage an die Runde und ich hoffe ihr koennt mir helfen. Ich wurde damals 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 1Jahr 10Monate zu 3 jahren Bewährung
ausgesetzt verurteilt.
Das ganze Verfahren war etwas kompliziert, weil ich eben verklagt wurde obwohl ich Kronzeuge war. Das spielt nicht zur Rolle. Wichtig für mich ist ich möchte bei einer Firma in London anfangen und ich frage mich können die diesen Eintrag raus finden, da ein 20 tägiger Backgroundcheck bei mir durch geführt werden würde und ich mir bedenken mache das die des sehen, da ich eben im Bankwesen anfangen will. Ich hoffe es kann mir jmd helfen.
PS: Ich hab auch mal die VA abgeben muessen in Deutschland ( schon Jahre her ) koennen die dies auch sehen?
Ich danke euch
LG
K.
-- Editiert von go517954-64 am 20.06.2019 15:14
Schwerer Raub mit tateinheit schwerer räub. Erpressung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es Erwachsenenrecht war, ist es keinesfalls schön aus dem BZR. 16 Jahre und 10 Monate ab Urteilsdatum
ist es keinesfalls schön aus dem BZR. Gar nicht schön Aber eine Firma in UK dürfte auf das BZR keinen Zugriff haben...
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****** Spracheingabe....
Zitat:Firma in UK dürfte auf das BZR keinen Zugriff haben...
Richtig
Zitatich frage mich können die diesen Eintrag raus finden, da ein 20 tägiger Backgroundcheck bei mir durch geführt werden würde :
Ja, können sie,
Und zwar wie? Ich wüßte jetzt nicht, wie die Firma an die Information herankommen sollte...
Hi Leute, also es ist ein großes Kreditkarteninstitut ( Visa ) und der Sitzt ist in Brighton, ich selber lebe in Irland und bin NICHT in Deutschland gemeldet. Diese Firma würde eine andere Firma ( HireRight ) anheuern welche eben mich Kontrollieren möchte.
Ich habe gelesen da es sich um ein Geldinstitut handelt und ich eben KEINE VORSTRAFE wegen Betruges, Vermoegens.... oder aehnliches habe kann ich dies mit einem klaren NEIN beantworten.
Zudem bin ich einmal in Deutschland pleite gewesen ( VA unterschrieben ). Waere cool, wenn eben der eine oder andere weiß in wie Fern so eine Firma was über mich aufdecken kann.
Danke für eure Unterstützung.
ZitatIch wüßte jetzt nicht, wie die Firma an die Information herankommen sollte... :
Die einfachste Möglichkeit wäre den Bewerber um entsprechende Dokumente anzufragen.
Dann die andere Möglichkeit, das man spezialisierte Ermittler beauftragt.
Die durchforsten dann auch schon mal das Internet in dem sich oft erstaunliche Informationen verbergen.
Hin und wieder verwenden die auch Methoden die in D nicht legal wären oder forschen in der Grauzone.
Man sollte nicht immer davon ausgehen, das die Subunternehmer nach Deutschem Recht legal arbeiten.
Da kommt dann nur ein Ergebnis wie "approved" oder "not approved" zurück, ohne Details wie die Beurteilung erworben wurde.
Wie weit die gehen kommt natürlich auch darauf an, was genau die Position des Bewerbers werden soll.
Wenn einer im Kundenservice bei der telefonischen Annahme arbeitet, erfolgt das ganz anders als wenn man in sensiblen Bereichen arbeitet.
Die einfachste Möglichkeit wäre den Bewerber um entsprechende Dokumente anzufragen. Welche denn? Das Führungszeugnis ist sauber und den BZR-Auszug kann er nicht vorlegen, weil es den genau aus solchen Gründen nur zur Einsichtnahme gibt, d. h., man kann ihn nicht mitnehmen.
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