Schwerer Raub mit tateinheit schwerer räub. Erpressung

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517954-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Raub mit tateinheit schwerer räub. Erpressung

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage an die Runde und ich hoffe ihr koennt mir helfen. Ich wurde damals 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 1Jahr 10Monate zu 3 jahren Bewährung ausgesetzt verurteilt.

Das ganze Verfahren war etwas kompliziert, weil ich eben verklagt wurde obwohl ich Kronzeuge war. Das spielt nicht zur Rolle. Wichtig für mich ist ich möchte bei einer Firma in London anfangen und ich frage mich können die diesen Eintrag raus finden, da ein 20 tägiger Backgroundcheck bei mir durch geführt werden würde und ich mir bedenken mache das die des sehen, da ich eben im Bankwesen anfangen will. Ich hoffe es kann mir jmd helfen.

PS: Ich hab auch mal die VA abgeben muessen in Deutschland ( schon Jahre her ) koennen die dies auch sehen?

Ich danke euch

LG

K.

-- Editiert von go517954-64 am 20.06.2019 15:14

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn es Erwachsenenrecht war, ist es keinesfalls schön aus dem BZR. 16 Jahre und 10 Monate ab Urteilsdatum

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

ist es keinesfalls schön aus dem BZR. Gar nicht schön ;) Aber eine Firma in UK dürfte auf das BZR keinen Zugriff haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

****** Spracheingabe.... ;)

Zitat:
Firma in UK dürfte auf das BZR keinen Zugriff haben...


Richtig

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go517954-64):
ich frage mich können die diesen Eintrag raus finden, da ein 20 tägiger Backgroundcheck bei mir durch geführt werden würde

Ja, können sie,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Und zwar wie? Ich wüßte jetzt nicht, wie die Firma an die Information herankommen sollte...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
go517954-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Leute, also es ist ein großes Kreditkarteninstitut ( Visa ) und der Sitzt ist in Brighton, ich selber lebe in Irland und bin NICHT in Deutschland gemeldet. Diese Firma würde eine andere Firma ( HireRight ) anheuern welche eben mich Kontrollieren möchte.

Ich habe gelesen da es sich um ein Geldinstitut handelt und ich eben KEINE VORSTRAFE wegen Betruges, Vermoegens.... oder aehnliches habe kann ich dies mit einem klaren NEIN beantworten.

Zudem bin ich einmal in Deutschland pleite gewesen ( VA unterschrieben ). Waere cool, wenn eben der eine oder andere weiß in wie Fern so eine Firma was über mich aufdecken kann. :)

Danke für eure Unterstützung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich wüßte jetzt nicht, wie die Firma an die Information herankommen sollte...

Die einfachste Möglichkeit wäre den Bewerber um entsprechende Dokumente anzufragen.

Dann die andere Möglichkeit, das man spezialisierte Ermittler beauftragt.
Die durchforsten dann auch schon mal das Internet in dem sich oft erstaunliche Informationen verbergen.
Hin und wieder verwenden die auch Methoden die in D nicht legal wären oder forschen in der Grauzone.


Man sollte nicht immer davon ausgehen, das die Subunternehmer nach Deutschem Recht legal arbeiten.
Da kommt dann nur ein Ergebnis wie "approved" oder "not approved" zurück, ohne Details wie die Beurteilung erworben wurde.



Wie weit die gehen kommt natürlich auch darauf an, was genau die Position des Bewerbers werden soll.

Wenn einer im Kundenservice bei der telefonischen Annahme arbeitet, erfolgt das ganz anders als wenn man in sensiblen Bereichen arbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Die einfachste Möglichkeit wäre den Bewerber um entsprechende Dokumente anzufragen. Welche denn? Das Führungszeugnis ist sauber und den BZR-Auszug kann er nicht vorlegen, weil es den genau aus solchen Gründen nur zur Einsichtnahme gibt, d. h., man kann ihn nicht mitnehmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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