Hallo,
Zwei meiner freunde wurden wegen schwerem Diebstahl
angeklagt.
Die gesamtsumme beläuft sich auf 150.000,00€.
Der staatsanwalt hatt eine verhandlung vor einem schöffengericht beantragt.
Beide beschuldigten sind 28 jahre und noch nie strafrechtlich in erscheinung getreten.
Beide haben sich geständig gezeigt und das diebesgut an den die geschädigte firma ausgehändigt.
Mit welchem strafmaas müssen beide rechnen?
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Schwerer diebstahl
24. Oktober 2012
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Frage vom 24. Oktober 2012 | 19:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer diebstahl
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2012 | 19:41
Von
Status: Praktikant (519 Beiträge, 260x hilfreich)
quote:
Der staatsanwalt hatt eine verhandlung vor einem schöffengericht beantragt.
Daraus ergibt sich eine Straferwartung von 2 - 4 Jahren.
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#2
Antwort vom 25. Oktober 2012 | 02:47
Von
Status: Unbeschreiblich (33702 Beiträge, 17556x hilfreich)
Ergänzung: Höchstwahrscheinlich ohne Bewährung - das ginge nämlich nur bei bis zu 2 Jahren.
Haben sie übrigens "das Diebesgut ausgehändigt" oder hat die Polizei es bei ihnen sichergestellt?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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