Hii
Ich hab bin gerade echt planlos, was ich jetzt machen kann,
Ich habe im august 21 meiner schwester 2 spielekonsolen ( playstation vita & xbox 360) und diverse videospiele ausgeliehen. Ich habe aber erst vor kurzem (ungefähr vor ner woche ) durch zufall herausgefunden, das sie die ganzen sachen verkauft hat, ohne das ich ihr jemals das okay gegeben hatte. als ich mich bei einer konsole, die ich mir neu gekauft habe (xbox series x) und meine ungelesenen nachrichten mal angeguckt hatte. Hab ich gesehen, das ich von nem profil, das ich nicht kenne, eine nachricht bekommen habe, die vom 04.05.22 ist. In der nachricht meinte die person, das sie meine konsole (eine xbox 360) hatte und da noch mein profil drauf angemeldet war. Hab meine schwester zur rede gestellt und nach langem hin und her hatte sie zugegeben, das sie meine sachen verkauft hat. Kann ich sie deswegen jetzt anzeigen?
Ich bedanke mich im voraus für eure hilfe
Schwester hat geliehende gegenstände verkauft was kann ich tun?
28. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2023 | 23:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester hat geliehende gegenstände verkauft was kann ich tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. April 2023 | 01:17
Von
Status: Unbeschreiblich (116197 Beiträge, 39222x hilfreich)
ZitatKann ich sie deswegen jetzt anzeigen? :
Selbstverständlich.
#2
Antwort vom 29. April 2023 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (46691 Beiträge, 16550x hilfreich)
Das Verhalten Deiner Schwester erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. April 2023 | 15:22
Von
Status: Senior-Partner (6424 Beiträge, 1376x hilfreich)
ZitatKann ich sie deswegen jetzt anzeigen :
Ja. Aber ich frage mich, was denn genau bei der leihe abgesprochen war und ob man die Sachen eh zurückgefordert hätte
#4
Antwort vom 29. April 2023 | 15:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
es war abgesprochen, das sie sich die konsolen mit den spielen ausleihen könnte, bis sie diese durchgespielt hätte, ich hatte ja schon im dezember 21 damals gefragt, ob sie damit durch ist und wenn ja, das ich sie wiederhaben will und dann zu ihr fahre um sie abzuholen. war sie jedoch nicht also hab ich ihr noch ein zeit gegeben .Und natürlich hätte ich die eh zurückgefordert, das waren sachen, die ich als ich so 15 war, von einer mir wichtigen person, die nicht mehr da ist, geschenkt bekommen hab und sind neben einem foto das einzige geblieben, was ich von der person hatte.ZitatAber ich frage mich, was denn genau bei der leihe abgesprochen war und ob man die Sachen eh zurückgefordert hätte :
-- Editiert von User am 29. April 2023 15:42
#5
Antwort vom 29. April 2023 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (30451 Beiträge, 5441x hilfreich)
Was willst du denn erreichen mit einer Anzeige? Weg ist das Spielzeug ja nun.Zitates war abgesprochen, :
Hätte-hätte? Hast du aber nicht, nicht im Dezember21 und danach auch nicht, oder?ZitatUnd natürlich hätte ich die eh zurückgefordert, :
Dann könntest du zunächst von ihr den Wert in Geld fordern, den sie durch den Verkauf erzielt hat. Dafür wäre die Schriftform angebracht.ZitatHab meine schwester zur rede gestellt und nach langem hin und her hatte sie zugegeben, das sie meine sachen verkauft hat. :
Das mit der Anzeige geht immer noch.
#6
Antwort vom 29. April 2023 | 16:31
Von
Status: Praktikant (755 Beiträge, 124x hilfreich)
Zitatbis sie diese durchgespielt hätte, ich hatte ja schon im dezember 21 damals gefragt, ob sie damit durch ist und wenn ja, das ich sie wiederhaben will :
Naja gut, aber jetzt ist doch Mitte '23. Hat sie denn alle Spiele durchgezockt? Manche Spiele im Multi-Player lassen sich gar nicht "durchspielen", also eine schlechte Abmachung für eine Rückgabe.
Bzw. Ihnen ist schon klar, dass eine Anzeige das Geld gar nicht zurückbringt? Würde man denn wirklich bei einer Gerichtsverhandlung gegen die Schwester aussagen wollen? Also da sollte man sich überlegen, ob es nicht zuvor noch andere Möglichkeiten gibt.
Vermutlich hat Ihre Schwester kein Geld, man könnte ihr eine Ratenzahlung anbieten, oder zum Beispiel bei den Eltern verpetzen. Rechtliche Schritte sollte man eher zuletzt bei solchen Dingen in Erwägung ziehen, und wenn dann eher eine Aufforderung mittels Anwalt.
-- Editiert von User am 29. April 2023 16:31
#7
Antwort vom 29. April 2023 | 17:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
sie meinte jedenfalls das sie die auch durchgespielt hat. Und es sind alles single player spiele mit einer story gewesen.ZitatNaja gut, aber jetzt ist doch Mitte '23. Hat sie denn alle Spiele durchgezockt? Manche Spiele im Multi-Player lassen sich gar nicht "durchspielen", also eine schlechte Abmachung für eine Rückgabe. :
das hatte ich weil ich ja weiß das sie bürgergeld bezieht aber sie weigert sich ja das geld überhaupt zurückzuzahlen was sie dafür bekommen hat.ZitatVermutlich hat Ihre Schwester kein Geld, man könnte ihr eine Ratenzahlung anbieten :
#8
Antwort vom 29. April 2023 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (116197 Beiträge, 39222x hilfreich)
ZitatAber ich frage mich, was denn genau bei der leihe abgesprochen war und ob man die Sachen eh zurückgefordert hätte :
Wichtiger wäre, wie man es denn beweisen könnte?
#9
Antwort vom 29. April 2023 | 21:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
würden whatsapp nachrichten als beweis gelten ? Die hab ich ja alleZitatWichtiger wäre, wie man es denn beweisen könnte? :
#10
Antwort vom 29. April 2023 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (116197 Beiträge, 39222x hilfreich)
Zitatwürden whatsapp nachrichten als beweis gelten ? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zum einen gibt es immer noch Richter, welche WA grundsätzlich ablehnen.
Zum andern beweisen die Screenshots nur, dass da Nachrichten mit dem Inhalt angekommen sind.
Sie beweisen mitnichten, wer diese gesendet hat, sie beweisen noch nicht einmal das diese vom Gerät des / der des vermeintlichen Absenders gekommen sind.
Insofern reicht ein einfaches "war ich nicht" des Verdächtigen sowie das löschen von WA aus, erstmal Beweisnot auszulösen.
Und WA reagiert auf Anfragen von Ermittlern nicht sonderlich kooperativ ...
Aber es ist schon mal besser als gar nichts.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.717
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten