Hallo alle zusammen,
meine Schwester (28) lebte noch bei uns Zuhause bis letzte Woche. Vor einer Woche haben wir ihre Verlobung gefeiert, da fing alles an zu eskalieren. Der Freund meiner Schwester hat sich meinen Großeltern nicht vorgestellt, worauf er bei der Rede bevor die Verlobungsringe angesteckt wurde gesagt hat, "Meine Tochter hat studiert, aber was ihr Sohn derzeitig macht ist mir Unbekannt", er wollte nur andeuten, dass er ihn einfach nicht kennt, aber die Zeit zum kennenlernen jetzt anfängt.
Nachdem die Verlobung zu ende war, fing die Schwiegermutter meiner Schwester an unsere Familie zu beleidigen und angeblich hätte sie unter dem, was mein Opa gesagt hat verstanden, dass er ihren Sohn als "Hxrensohn" beschimpft hat (was natürlich nicht so war, da wir es auch auf video haben). Die Tage kamen und gingen und meine Schwester hat sich irgendetwas einreden lassen, worauf sie jeden Tag runter kam und uns kritisierte. Angeblich waren die Vorbereitungen für die Verlobung unserer Seite aus schlecht und dazu sahen wir alle wohl "Schxiße" aus etc. Mein Vater hat sich das nicht mehr anhören wollen und ihr lautstark gesagt, dass sie ja dann ausziehen soll, wenn sie mit uns nicht zufrieden ist.
Darauf ist sie mit dem Hund Gassi und mein Papa zur Arbeit. Meine Oma und Tante kamen uns zufällig besuchen und wollten mit ihr reden. Anscheinend hat sie in der Zeit die Polizei angerufen und behauptet sie traue sich nicht nachhause, da mein Papa vorhätte sie zu schlagen. Die Polizei brachte meine Schwester nachhause mit dem Hund und der Hund wurde in die Hand der Polizisten gedrückt und sie fuhr mit ihrem Auto weg.
Jetzt haben die Polizisten gegen meinen Vater eine Anzeige erstattet. Meine Schwester wurde wieder kontaktiert und sie hat gesagt,, sie möchte keine Anzeige rausgeben und er hätte sie nicht geschlagen, aber angeblich versucht.
Ebenso wird meinen Vater seine Herkunft, dass er Türke ist, vorgeworfen. Für mich klingt der Fall jetzt schon vorbelastet und rassistisch, denn weder hat meine Schwester spuren von einem Angriff (und ich als kleine Schwester würde das ja bezeugen können, denn ich hätte ja auch was abbekommen), und ebenso war mein Vater zu dem Zeitpunkt nichtmal Zuhause, was die Polizei bestätigen kann und die Arbeitsstelle von meinem Papa ebenso.
Nun fragen wir uns, was wir dagegen machen können?
Schwester von Zuhause abgehauen und Vater angezeigt auf versuchte Körperverletzung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatEbenso wird meinen Vater seine Herkunft, dass er Türke ist, vorgeworfen :
Wo steht das? Oder schwingt man hier mal wieder vorschnell die Rassismus-Keule?
Zitat:ZitatEbenso wird meinen Vater seine Herkunft, dass er Türke ist, vorgeworfen :
Wo steht das? Oder schwingt man hier mal wieder vorschnell die Rassismus-Keule?
Hallo, die Polizei hat uns kontaktiert zum Informieren der Anzeige. Als meine Mutter gefragt hat, wer die Anzeige aufgegeben hatte, meinte die Frau im Büro, dass die Polizisten vor Ort die Anzeige aufgegeben haben, und dass das ja nicht "unüblich" sei bei Familien "unserer Herkunft".
-- Editiert von seldem12 am 09.09.2020 11:01
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Einen Hund in die Hand gedrückt, das muss aber ein Winzling sein. Welche Rasse?
Ansonsten abwarten, was passiert. Mehr kann man zu diesem Kuddelmuddel nicht sagen. Die Polizei wird ermitteln, das an die Staatsanwaltschaft abgeben und die entscheidet dann.
wirdwerden
ZitatEinen Hund in die Hand gedrückt, das muss aber ein Winzling sein. Welche Rasse? :
Ansonsten abwarten, was passiert. Mehr kann man zu diesem Kuddelmuddel nicht sagen. Die Polizei wird ermitteln, das an die Staatsanwaltschaft abgeben und die entscheidet dann.
wirdwerden
Ist ein Beagle. Wir haben halt nicht verstanden, warum sie nicht einfach gegangen ist, wenn sie unzufrieden war. Also wofür das alles mit der Polizei? Und dazu war mein Vater nichtmal Zuhause und er hat auch keine Einträge bei der Polizei oder sonst noch ähnliches.
Eine einfache Körperverletzung nach §223 StGB setzt grundsätzlich einen Strafantrag voraus, §230 StGB.
Dieser müsste durch die Geschädigte gestellt werden. Es wäre erstmal abzuklären, ob dies der Fall war.
Die Polizei kann nicht einfach von sich aus Ihren Vater "anzeigen".
Soweit kein Strafantrag gestellt wurde steht es der Polizei trotzdem frei zu ermitteln, da es auch bei Bejahung eines öffentlichen Interesses durch die Strafverfolgungsbehörde zu einem Prozess kommen kann.
Es sind nicht die Polizisten, die die Anzeige erstatten. Gemäß der Definition einer Strafanzeige:
ZitatEine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. :
hat die Schwester die Anzeige erstattet. Sogar so glaubwürdig, dass es zu einem Polizeieinsatz geführt hat. Daher müssen die Polizisten den ganzen Sachverhalt nun einmal auch zu Papier bringen und anschließend ermitteln. Die Schwester die einmal gestellte Anzeige übrigens nicht zurücknehmen. Die ist nun in der Welt und wird entsprechend verfolgt werden. Der Vater wird dazu aber auch noch angehört werden und darf sich dann dazu äußern. Anschließend wird das Verfahren entweder eingestellt oder weiter verfolgt.
Ich würde es übrigens auch nicht als rassitisch Einstufen, wenn die Polizei bei Hilfeersuchen von Frauen, die aus Süd-Ost-Europäischen Familien stammen, schneller und heftiger reagiert als bei anderen. Straftaten, die aus gekränkter Ehre begangen wurden, sind leider immer noch Überproportional in dieser Gruppe verankert. Und wenn die Schwester das dann auch noch so bei ihrem Anruf bei der Polizei gesagt hat...
ZitatEs sind nicht die Polizisten, die die Anzeige erstatten. Gemäß der Definition einer Strafanzeige: :
ZitatEine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. :
hat die Schwester die Anzeige erstattet. Sogar so glaubwürdig, dass es zu einem Polizeieinsatz geführt hat. Daher müssen die Polizisten den ganzen Sachverhalt nun einmal auch zu Papier bringen und anschließend ermitteln. Die Schwester die einmal gestellte Anzeige übrigens nicht zurücknehmen. Die ist nun in der Welt und wird entsprechend verfolgt werden. Der Vater wird dazu aber auch noch angehört werden und darf sich dann dazu äußern. Anschließend wird das Verfahren entweder eingestellt oder weiter verfolgt.
Ich würde es übrigens auch nicht als rassitisch Einstufen, wenn die Polizei bei Hilfeersuchen von Frauen, die aus Süd-Ost-Europäischen Familien stammen, schneller und heftiger reagiert als bei anderen. Straftaten, die aus gekränkter Ehre begangen wurden, sind leider immer noch Überproportional in dieser Gruppe verankert. Und wenn die Schwester das dann auch noch so bei ihrem Anruf bei der Polizei gesagt hat...
Ich nehme mir hier raus "Migrationshintergrund = Schuldig" ?
Niemand ist ihr hinterher gefahren, noch hat keiner ihr gesagt, sie darf nicht von Zuhause weg. Gedroht wurde ihr auch nicht. Ich denke jeder hat das Recht seine Gefühle auszuüben wenn man für nicht und wieder nichts jeden Tag kritisiert wird. Das einzige Wort was fiel, ist dass wenn sie mit ihrer Familie nicht zufrieden ist, sie dann gehen kann und wir uns !!!NICHT!!! gegen die Beiden stellen. Es geht nicht um Ehre hier, sondern das meine Schwester gelogen hat.
Ja, da kann man dann der Schwester einen Vorwurf machen, aber nicht der Polizei.
Die Polizei ist verpflichtet (unabhängig davon, ob jemand Deutscher, Türke oder Eskimo ist) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten (Anzeige von Amts wegen), sobald sie vom Verdacht einer Straftat Kenntnis bekommt. Das ist hier durch die Aussage der Schwester geschehen. Die Polizei konnte also gar nicht anders, als ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit eurer Herkunft hat das null zu tun, und die Dame am Telefon hat das garantiert auch nicht so, in dem geschilderten Zusammenhang, gesagt. Da wurde wahrscheinlich irgendetwas falsch verstanden oder durcheinander gebracht.
Euer Vater wird nun als Beschuldigter vernommen werden und dort werden ihm die konkreten Tatvorwürfe mitgeteilt. Dazu kann er dann Stellung nehmen. Je nachdem was und wo es sich abgespielt haben soll, werden auch eventuell vorhandene Zeugen vernommen werden. Das wird man jetzt erstmal abwarten müssen. Anscheinend ist bisher ja auch unklar, was genau deine Schwester deinem Vater vorwirft, also was er genau wann, wo und wie getan haben soll.
ZitatNun fragen wir uns, was wir dagegen machen können? :
Erstmal abwarten wie es weitergeht.
Oder einen Anwalt nehmen. Auf den Kosten für den wird man aber sitzen bleiben (vorausgesetzt das Verfahren wird eingestellt und es kommt zu keiner Anklage)
ZitatMit eurer Herkunft hat das null zu tun, und die Dame am Telefon hat das garantiert auch nicht so, in dem geschilderten Zusammenhang, gesagt. Da wurde wahrscheinlich irgendetwas falsch verstanden oder durcheinander gebracht. :
Ich denke ich weiß sehr gut, was die Dame am Telefon uns mitgeteilt hat oder nicht, aber sonst auch Danke lol
ZitatIch nehme mir hier raus "Migrationshintergrund = Schuldig" ? :
Damit liegst Du aber falsch. Was würdest du denn sagen, wenn die Polizei die Anzeige deiner Schwester ignoriert hätte? Dann würdest du wahrscheinlich behaupten, dass man deine Schwester nicht ernst nehmen würde, weil sie Migrationshintergrund hat, oder wie?
Von "schuldig" ist hier auch noch überhaupt keine Rede, es wurde bisher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das die Aufgabe hat den Sachverhalt aufzuklären. Über schuldig oder unschuldig entscheidet sehr viel später gegebenenfalls ein Gericht. also lass bitte die Rassismuskeule stecken.
ZitatNiemand ist ihr hinterher gefahren, noch hat keiner ihr gesagt, sie darf nicht von Zuhause weg. Gedroht wurde ihr auch nicht. :
Das mag ja so sein, aber woher soll die Polizei das wissen, wenn deine Schwester denen etwas anderes erzählt? Hellsehen können die nicht.
Zitatsondern das meine Schwester gelogen hat. :
Genau, und deswegen solltest du deine Wut vielleicht gegen deine Schwester richten und nicht der Polizei Rassismus vorwerfen. Die haben wie gesagt bisher nur die Aussage deiner Schwester und können nicht wissen, ob die gelogen ist oder nicht. Das wird alles das Ermittlungsverfahren ergeben, dazu ist es ja da.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.09.2020 11:47
ZitatIch denke ich weiß sehr gut, was die Dame am Telefon uns mitgeteilt hat oder nicht, :
OK, die hat also gesagt, dass die Anzeige Deiner Schwester nur aufgenommen wurde, weil Euer Vater Türke ist?! Wäre er Deutscher hätte man Deiner Schwester die Anzeige verweigert?! Sowas in der Art hat sie gesagt?
Zitat:ZitatIch nehme mir hier raus "Migrationshintergrund = Schuldig" ? :
Damit liegst Du aber falsch. Was würdest du denn sagen, wenn die Polizei die Anzeige deiner Schwester ignoriert hätte? Dann würdest du wahrscheinlich behaupten, dass man deine Schwester nicht ernst nehmen würde, weil sie Migrationshintergrund hat, oder wie?
Von "schuldig" ist hier auch noch überhaupt keine Rede, es wurde bisher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das die Aufgabe hat den Sachverhalt aufzuklären. Über schuldig oder unschuldig entscheiden sehr viel später gegebenenfalls ein Gericht. also lass bitte die Rassismuskeule stecken.
ZitatNiemand ist ihr hinterher gefahren, noch hat keiner ihr gesagt, sie darf nicht von Zuhause weg. Gedroht wurde ihr auch nicht. :
Das mag ja so sein, aber woher soll die Polizei das wissen, wenn deine Schwester denen etwas anderes erzählt? Hellsehen können die nicht.
Zitatsondern das meine Schwester gelogen hat. :
Genau, und deswegen solltest du deine Wut vielleicht gegen deine Schwester richten und nicht der Polizei Rassismus vorwerfen. Die haben wie gesagt bisher nur die Aussage deiner Schwester und können nicht wissen ob die gelogen ist oder nicht. Das wird alles das Ermittlungsverfahren ergeben, dazu ist es ja da.
MEINE EIGTL FRAGE: Lohnt es sich denn überhaupt für meinen Vater auszusagen? Denn mir ~wirkt~ das alles jetzt vorbelastet, da es keine Beweise gibt, oder ihm eventuell sogar noch Aussagen in den Mund gelegt werden?
Ich verstehe dass die Polizei da vorgehen muss, nunmal vertraut man erst dem Opfer (was in vielen Fällen auch nur logisch ist)
Und meine Wut geht so oder so gegen meine Schwester, keine Sorge. Mich nervt nur, dass sowas überhaupt von der Polizei mit dem Migrationshintergrund genannt wurde. Ausländische Mitbürger müssen sich eh jeden Tag Alltagsrassimus stellen, und sowas dann noch überhaupt "Anzumerken" wirkt mir unprofessionell.
Alles was ich sagen kann, ist dass wir hier eine Aussage gegen Aussage haben. Meine Schwester wurde wieder angerufen und hat bestätigt dass ihr nichts angetan wurde, sie aber die Angst hatte. Ich hoffe doch nur, dass dies ebenso berücksichtigt wird bei den Ermittlungen, schliesslich wurde ihr nichts angetan, weder gedroht.
Ich hoffe einfach nur, dass die Lügen aufgeklärt werden. Das mit dem Rassismus war nur nebenbei von mir Gedacht und sollte nicht Mittelpunkt meiner Frage werden.
Zitat[,,,] :
Ebenso wird meinen Vater seine Herkunft, dass er Türke ist, vorgeworfen. Für mich klingt der Fall jetzt schon vorbelastet und rassistisch, denn weder hat meine Schwester spuren von einem Angriff (und ich als kleine Schwester würde das ja bezeugen können, denn ich hätte ja auch was abbekommen), und ebenso war mein Vater zu dem Zeitpunkt nichtmal Zuhause, was die Polizei bestätigen kann und die Arbeitsstelle von meinem Papa ebenso.
Nun fragen wir uns, was wir dagegen machen können?
mich würde es freuen, wenn die Antworten sich nicht nur defensiv auf diesen Punkt beziehen, sondern eher mir konstruktive Kritik und Tipps geben können, wie wir voran gehen können. Vielen Dank!
Zitatmich würde es freuen, wenn die Antworten sich nicht nur defensiv auf diesen Punkt beziehen, sondern eher mir konstruktive Kritik und Tipps geben können, wie wir voran gehen können. :
Aktuell? Ruhe bewahren, kühlen Kopf kriegen und abwarten.
Die Polizei hat ja aktuell keinerlei aktue Maßnahmen getroffen (wie Platzverweis o.ä.). Das heisst aktuell steht ersteinmal nur die erfolgte Anzeige im Raume. Irgendwann wird der Vater dann entweder Post bekommen in dem ersichtlich ist, was ihm denn überhaupt vorgeworfen wird und er darf sich dann dazu äußern. Alternativ bekommt die Schwester die Mitteilung dass die ganze Sache eingestellt wurde.
Was man nicht tun sollte ist, die Polizei jetzt mit Anrufen oder anderen Anfragen zu überziehen.
ZitatAlles was ich sagen kann, ist dass wir hier eine Aussage gegen Aussage haben. :
Nein. Aktuell gibt es Aussage gegen keine Aussage, weil deine Schwester wurde wohl befragt, dein Vater noch nicht.
ZitatLohnt es sich denn überhaupt für meinen Vater auszusagen? :
Naja, kommt darauf an, ob es ihm wichtig ist, dass die Polizei seine Sicht der Dinge auch erfährt, oder nur die Sicht der Schwester.
ZitatDenn mir ~wirkt~ das alles jetzt vorbelastet, da es keine Beweise gibt, oder ihm eventuell sogar noch Aussagen in den Mund gelegt werden? :
Wie es auf dich wirkt, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dein Vater Bedenken hat, sollte er einen Anwalt hinzuziehen. Auf den Kosten wird er aber vermutlich sitzen bleiben.
Ansonsten kann er aber auch erst einmal abwarten. Ich kann mit gut vorstellen, dass die Akte "28-jährige fühlt sich zuhause von Papa bedroht,aber passiert ist nix" beim Staatsanwalt nicht mal ein müdes Lächeln hervor zaubert und umgehend auf dem Stapel der einzustellenden Verfahren landet.
Zitat:ZitatAlles was ich sagen kann, ist dass wir hier eine Aussage gegen Aussage haben. :
Nein. Aktuell gibt es Aussage gegen keine Aussage, weil deine Schwester wurde wohl befragt, dein Vater noch nicht.
ZitatLohnt es sich denn überhaupt für meinen Vater auszusagen? :
Naja, kommt darauf an, ob es ihm wichtig ist, dass die Polizei seine Sicht der Dinge auch erfährt, oder nur die Sicht der Schwester.
ZitatDenn mir ~wirkt~ das alles jetzt vorbelastet, da es keine Beweise gibt, oder ihm eventuell sogar noch Aussagen in den Mund gelegt werden? :
Wie es auf dich wirkt, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dein Vater Bedenken hat, sollte er einen Anwalt hinzuziehen. Auf den Kosten wird er aber vermutlich sitzen bleiben.
Ansonsten kann er aber auch erst einmal abwarten. Ich kann mit gut vorstellen, dass die Akte "28-jährige fühlt sich zuhause von Papa bedroht,aber passiert ist nix" beim Staatsanwalt nicht mal ein müdes Lächeln hervor zaubert und umgehend auf dem Stapel der einzustellenden Verfahren landet.
Würden Sie also empfehlen, dass meine Vater eine Aussage macht und seine Sichtweise schildert?
Vielen Dank nebenbei!
ZitatLohnt es sich denn überhaupt für meinen Vater auszusagen? :
Wenn er nicht möchte, dass die Aussage der Schwester (wie auch immer die aussieht) unwidersprochen bleibt, wäre das natürlich sinnvoll, wenn er sich nichts vorzuwerfen hat.
Du musst dir halt vergegenwärtigen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht den Kenntnisstand über die Sache haben, den Du hast. Die haben bisher nur die Aussage deiner Schwester, in der sie ja offensichtlich deinen Vater einer Straftat beschuldigt. Insoweit diese Aussage glaubhaft (wie gesagt: die Strafverfolgungsbehörden kennen die reale Vorgeschichte nicht, so wie du sie kennst) und in sich stimmig ist, könnte das durchaus zu einer Anklage gegen deinen Vater führen, wenn er seine Version nicht schildert.
Nochmal: Aktuell sind wir im Status des Ermittlungsverfahrens. Das Ermittlungsverfahren ist dazu da aufzuklären, "was wirklich passiert ist" (und was nicht). Je mehr Informationen und Aussagen der verschiedenen Beteiligten man darüber hat, desto einfacher ist die Aufklärung. Bei der Frage "Schuld oder Unschuld" sind wir noch nicht und es ist auch nicht die Aufgabe der Polizei diese Frage abschließend zu beurteilen. Die Polizei hat lediglich alle Fakten zu ermitteln und diese dann der Staatsanwaltschaft zu übergeben, welche dann die Entscheidung trifft ob das Verfahren eingestellt werden soll, oder ob Anklage erhoben werden soll.
Es steht deinem Vater auch frei sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, wenn er sich unsicher fühlt. Der erledigt die Sache dann soweit. Wird halt min. rd. 650,00 € kosten, die dein Vater von niemandem wiederbekommt, auch dann nicht, wenn das Verfahren eingestellt wird.
ZitatWürden Sie also empfehlen, dass meine Vater eine Aussage macht und seine Sichtweise schildert? :
Im Klartext:
Ja.
Es bleibt trotzdem abzuwarten, ob überhaupt was kommt.
Zitatmeine Schwester (28) :
Mit 28 Jahren wird Deine Schwester wohl wissen, was sie tut. Im übrigen: auch der Versuch der Körperverletzung ist strafbar.ZitatMeine Schwester wurde wieder kontaktiert und sie hat gesagt,, sie möchte keine Anzeige rausgeben und er hätte sie nicht geschlagen, aber angeblich versucht. :
Und warum wurde sie wieder kontaktiert? Um sie unter Druck zu setzen, oder wie?
wirdwerden
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