Sehr geehrte Damen und Herr

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
vomassis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr geehrte Damen und Herr

Wir überlegen nun dann die Anzeige zu machen, damit sich sowas nicht wiederholt.
Welche Strafe kriegt der Mann der meine Tochter aus dem Auto packt und dann den Wagen auf Bürgersteig parkt?
Ist das Diebstahl und Belästigung und Körperverletzung?
Welche Strafe wird er bekommen und verliert er dann auch seinen job?

Notfall oder generelle Fragen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Ein Auto hat auf keinen Fall im Halteverbot zu stehen und Kinder "packen" geht natürlich auch nicht. Da verliert aber niemand seinen Job, es sei denn das war ein Polizist oder sowas und das Kind war dort nicht einer "Amtshandlung" im Weg

-- Editiert von hanfiey am 06.09.2015 18:32

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Der nebulösen Schilderung ist weder Belästigung oder Körperverletzung zu entnehmen und Diebstahl schon gar nicht.

Eventeuell den Sachverhalt mal etwas substanzierter schildern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Zitat:
Ist das Diebstahl und Belästigung und Körperverletzung?


Diebstal: nein, da es an der Zueignungsabsicht fehlt.
Belästigung: gibt es als Straftatbestand nicht. Ob sexuelle Nötigung vorlag, kann anhand der Schilderung niemand sagen.
KV: per se nicht, außer es wurde wirklich eine Verletzung herbeigeführt.

Es könnte Nötigung vorliegen, aber je nach Situation vielleicht auch rechtfertigender Notstand.
Beispiel, hatten wir im Forum schon mal: A parkt falsch, steht einem Einsatzwagen der Feuerwehr im Weg, verweigert sofortiges Wegfahren. Dann könnte die o.a. Handlung ohne weiteres gerechtfertigt sein.

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#4
 Von 
vomassis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war an einer roten Ampel und geparkt hat sie nicht. Sie ist nur nicht weil es verboten ist über die rote ampel gefahren und an gesetzt muss man sich halten. Auch andere Fahrer haben sie beleidigt sie wusste nicht weiter alle haben gehupt, denn sie hat den führerschein noch nicht lange und war erster an der ampel. trotzdem darf er sie dann einfach packen und das auto hochfahren obwohl rot war? ist es nicht verboten? es waren auch viele private sachen im auto.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Eventuell sollte man es mal mit einer detaillierten, verständlichen Schilderung des Sachverhaltes versuchen?


Derzeit sieht es so aus als habe man eine überforderte Fahrzeugführerin dabei geholfen die Kreuzung zu räumen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 409x hilfreich)

Ich rate mal mit:

Die Fahrzeugführerin (Tochter von vomassis) stand irgendwie auf der Straße vor einer Kreuzung. Der Rest der Welt war der Ansicht, dass sie sich da schleunigst wegbewegen sollte (mehrere Fahrer haben gehupt und beleidigt). Gehen wir mal davon aus, dass die damit Recht hatten. Angeblich war eine rote Ampel im Spiel.

a) Die Ampel war wirklich rot. In dem Fall scheint mir nur sinnvoll, dass die Fahrerin eine Alarmfahrt (Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei) blockiert hat. In dem Fall würde ich von einem rechtfertigenden Notstand ausgehen.
In diesem Fall ist das Gesetz, an das man sich zu halten hat, den Weg frei zu machen und dabei falls nötig auch die rote Ampel zu überqueren. Interessant wäre, ob ein Außenstehender oder die Besatzung des blockierten Fahrzeugs gehandelt hat.
b) Die Ampel war eigentlich doch nicht rot. In dem Fall würde ich dazu tendieren, dass die anderen Fahrer gegen Gesetze verstoßen haben (Nötigung, Beleidigung, evtl. Körperverletzung ...). Insbesondere wenn es sich z.B. um eine Rechtsabbiegerampel handelte, bei der man davon ausgehen könnte, dass der Fahrer sich bei Grün auf der "Hauptampel" doch mal bewegt.

Irgendwas davon richtig?

In jedem Fall scheint mir allerdings sowohl bei vomassis als auch seiner Tochter dringender Bedarf zu bestehen, die Qualifikation zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu verbessern. Wer der Meinung ist, einen Rettungswagen blockieren zu müssen, weil die Ampel rot ist, sollte jedenfalls IMHO vorerst mal die Finger vom Steuer lassen.
Eine Anzeige scheint jedenfalls nur insofern geeignet zu sein, dass sich so etwas nicht wiederholt, als dass sie die Aufmerksamkeit geeigneter Behörden darauf richtet mal zu überprüfen, ob gewisse Fahrerlaubnisse entzogen werden sollten.

-- Editiert von Methadir am 08.09.2015 11:47

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#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Zitat:
In dem Fall scheint mir nur sinnvoll, dass die Fahrerin eine Alarmfahrt (Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei) blockiert hat. In dem Fall würde ich von einem rechtfertigenden Notstand ausgehen.


Genau so verstehe ich den Fall auch. Daß jemand an einer roten Ampel steht und alle anderen deswegen hupen und schimpfen, kann nur diese Erklärung haben.

Zitat:
es waren auch viele private sachen im auto.


Was sollte das für eine Relevanz haben? Gestohlen wurde doch vermutlich nichts, oder?

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