Wir überlegen nun dann die Anzeige zu machen, damit sich sowas nicht wiederholt.
Welche Strafe kriegt der Mann der meine Tochter aus dem Auto packt und dann den Wagen auf Bürgersteig parkt?
Ist das Diebstahl und Belästigung und Körperverletzung?
Welche Strafe wird er bekommen und verliert er dann auch seinen job?
Sehr geehrte Damen und Herr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ein Auto hat auf keinen Fall im Halteverbot zu stehen und Kinder "packen" geht natürlich auch nicht. Da verliert aber niemand seinen Job, es sei denn das war ein Polizist oder sowas und das Kind war dort nicht einer "Amtshandlung" im Weg
-- Editiert von hanfiey am 06.09.2015 18:32
Der nebulösen Schilderung ist weder Belästigung oder Körperverletzung zu entnehmen und Diebstahl schon gar nicht.
Eventeuell den Sachverhalt mal etwas substanzierter schildern?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ist das Diebstahl und Belästigung und Körperverletzung?
Diebstal: nein, da es an der Zueignungsabsicht fehlt.
Belästigung: gibt es als Straftatbestand nicht. Ob sexuelle Nötigung vorlag, kann anhand der Schilderung niemand sagen.
KV: per se nicht, außer es wurde wirklich eine Verletzung herbeigeführt.
Es könnte Nötigung vorliegen, aber je nach Situation vielleicht auch rechtfertigender Notstand.
Beispiel, hatten wir im Forum schon mal: A parkt falsch, steht einem Einsatzwagen der Feuerwehr im Weg, verweigert sofortiges Wegfahren. Dann könnte die o.a. Handlung ohne weiteres gerechtfertigt sein.
Es war an einer roten Ampel und geparkt hat sie nicht. Sie ist nur nicht weil es verboten ist über die rote ampel gefahren und an gesetzt muss man sich halten. Auch andere Fahrer haben sie beleidigt sie wusste nicht weiter alle haben gehupt, denn sie hat den führerschein noch nicht lange und war erster an der ampel. trotzdem darf er sie dann einfach packen und das auto hochfahren obwohl rot war? ist es nicht verboten? es waren auch viele private sachen im auto.
Eventuell sollte man es mal mit einer detaillierten, verständlichen Schilderung des Sachverhaltes versuchen?
Derzeit sieht es so aus als habe man eine überforderte Fahrzeugführerin dabei geholfen die Kreuzung zu räumen.
Ich rate mal mit:
Die Fahrzeugführerin (Tochter von vomassis) stand irgendwie auf der Straße vor einer Kreuzung. Der Rest der Welt war der Ansicht, dass sie sich da schleunigst wegbewegen sollte (mehrere Fahrer haben gehupt und beleidigt). Gehen wir mal davon aus, dass die damit Recht hatten. Angeblich war eine rote Ampel im Spiel.
a) Die Ampel war wirklich rot. In dem Fall scheint mir nur sinnvoll, dass die Fahrerin eine Alarmfahrt (Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei) blockiert hat. In dem Fall würde ich von einem rechtfertigenden Notstand ausgehen.
In diesem Fall ist das Gesetz, an das man sich zu halten hat, den Weg frei zu machen und dabei falls nötig auch die rote Ampel zu überqueren. Interessant wäre, ob ein Außenstehender oder die Besatzung des blockierten Fahrzeugs gehandelt hat.
b) Die Ampel war eigentlich doch nicht rot. In dem Fall würde ich dazu tendieren, dass die anderen Fahrer gegen Gesetze verstoßen haben (Nötigung, Beleidigung, evtl. Körperverletzung ...). Insbesondere wenn es sich z.B. um eine Rechtsabbiegerampel handelte, bei der man davon ausgehen könnte, dass der Fahrer sich bei Grün auf der "Hauptampel" doch mal bewegt.
Irgendwas davon richtig?
In jedem Fall scheint mir allerdings sowohl bei vomassis als auch seiner Tochter dringender Bedarf zu bestehen, die Qualifikation zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu verbessern. Wer der Meinung ist, einen Rettungswagen blockieren zu müssen, weil die Ampel rot ist, sollte jedenfalls IMHO vorerst mal die Finger vom Steuer lassen.
Eine Anzeige scheint jedenfalls nur insofern geeignet zu sein, dass sich so etwas nicht wiederholt, als dass sie die Aufmerksamkeit geeigneter Behörden darauf richtet mal zu überprüfen, ob gewisse Fahrerlaubnisse entzogen werden sollten.
-- Editiert von Methadir am 08.09.2015 11:47
Zitat:In dem Fall scheint mir nur sinnvoll, dass die Fahrerin eine Alarmfahrt (Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei) blockiert hat. In dem Fall würde ich von einem rechtfertigenden Notstand ausgehen.
Genau so verstehe ich den Fall auch. Daß jemand an einer roten Ampel steht und alle anderen deswegen hupen und schimpfen, kann nur diese Erklärung haben.
Zitat:es waren auch viele private sachen im auto.
Was sollte das für eine Relevanz haben? Gestohlen wurde doch vermutlich nichts, oder?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten